GEZ Zwangsvollstreckung - Titel? Wie wehren?

18. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Diriana
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 6x hilfreich)
GEZ Zwangsvollstreckung - Titel? Wie wehren?

Hallo,
ja ja, die GEZ...
Bislang habe ich Rechnungen, Mahnungen etc. ingnoriert, weil ich denen schon vor MONATEN deutlich geschrieben habe, weder TV noch Radio zu meinem Eigentum zähle.
Weiterhin kamen Rechnungen und Mahnungen.
NUN steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür. *huch
Was macht Frau da?
Ihn demnächst reinlassen?
Über die Rechtmäßigkeit der Forderung hat er ja nicht zu urteilen, er vollstreckt ja nur.
Nur was mag der für einen Titel haben? Mir wurde nix zugestellt. Keine Möglickeit eines Widerspruchs eingeräumt.
Wie kann ich der "Vollstreckung" entgehen, wenn ich der GEZ nachweislich mitgeteilt habe, KEINE öffentlich rechtlichen Sendungen zu empfangen??
Ratenzahlung unter Vorbehalt anbieten, damit Ruhe ist?
Muß eine Vollstreckungsgegeklage sein?
Keine Ahnung.
Hat wer Erfahrungen?
Danke
Diriana

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo......


gugst du hier :https://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/

da du ja nichts zum anmelden hast ;-)) , gibt es hier die antworten die du hören magst....

-----------------
"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Es ist eben falsch, alles zu ignorieren.
Einen gerichtlichen Mahnbescheid darf man nicht ignorieren, du hättest rechtzeitig Einspruch erheben müssen.
Woher hat die GEZ deinen Namen und die Adresse?
Ich kenne auch niemanden, der weder Radio oder Fernsehen o.ä. hat.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

@ Ikarus02 : "Ich kenne auch niemanden, der weder Radio oder Fernsehen o.ä. hat."

DOCH; solche Menschen soll es geben, zb. aus RELIGIÖSEN GRÜNDEN oder BLINDE und TAUBE !!

oder einfach nur schlaue.......;-))


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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

in meiner nachbarschaft wohnen zeugen jehovas die haben auch kein fernseher oder radio - kein witz ,es ist tatsächlich so -

@diriana
wenn der gerichtsvollzieher vor der tür steht dann hast Du im Vorfeld geschlafen.
Dem MB bzw VB darf mann oder frau nicht in den papierkorb werfen - es sollte gegebenenfalls widersprochen werden.
MB oder VB kamen doch - oder ?
gruß
nanet

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Diriana
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 6x hilfreich)

So, nun hab ich hier gekuckt ;-)
Danke!

Ich habe keine behördlichen Schreiben (Mahn- oder Vollstreckungsbescheid) ignoriert! Solcherdinge sind hier nie eingetroffen. Die GEZ hat sich -wohl gemäß ihrer Satzung- einen GEBÜHRENBESCHEID ausgedruckt und diesen für vollstreckbar erklärt. Lag einige Zeit im Briefkasten, weil ich mit GEZ-Post bombardiert werde, nerven die nur noch.
Das wird dann sicher der Titel sein.
Mal sehen, was der GV demnächst vorzeigt.
Ich habe schon darüber nachgedacht, mir einen TV nun schenken zu lassen, anzumelden und mich schnellstens wg. geringem Einkommen befreien lassen...
So wirds wohl gehen
So soll es sein...
Danke
Gruß
Diriana

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#6
 Von 
Fragender??
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 34x hilfreich)

Die GEZ reagiert bei Abmeldungen nur auf die offiziellen Formulare, alles andere ignorieren diese Subjekte. Im Endeffekt hättest Du nur im Rathaus das Abmeldeformular (auf der GEZ-Seite gibt es alle Formulare zum Druck, nur die Abmeldung natürlich nicht) nur besorgen brauchen, vielleicht hilfts, wenn Du dir das jetzt noch holst und denen das mit einem saftigen Brief hinterherschickst. Als Abmeldedatum natürlich das Datum deines ersten Schreibens verwenden. Der Fakt, dass die GEZ sagt, dass sie keine Gebühren zurückzahlen, greift ja hier nicht, denn du hast sie ja gar nicht erst bezahlt :D

So würde ich es jedenfalls machen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Diriana
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 6x hilfreich)

wenn der gerichtsvollzieher vor der tür steht dann hast Du im Vorfeld geschlafen.
Dem MB bzw VB darf mann oder frau nicht in den papierkorb werfen - es sollte gegebenenfalls widersprochen werden.
MB oder VB kamen doch - oder ?

Hallo,
Nein, eben nicht.
Deswegen ja auch meine Frage nach dem vollstreckbaren Titel.
MB oder VB hätte ich sicher widersprochen.
Danke für alle Antworten ;-)
Diriana

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#8
 Von 
Clara26
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo!
Die GEZ braucht keinen Mahn- und Vollstreckungsbescheid über das Gericht zu beantragen. Es handelt sich hier um eine öffentlich-rechtliche Forderung. Einen vollstreckbaren Titel bedarf es bei öffentlich-rechtlichen Forderungen nicht.Du wirst eine Mitteilung von der GEZ bekommen haben, in der man Dir die Zwangsvollstreckung angedroht hat. Du hättest natürlich Widerspruch direkt bei der GEZ gegen den Gebührenbescheid einlegen können, aber das hast Du offensichtlich nicht getan. Selbst wenn Du Widerspruch eingelegt hättest, hätte dieser keien aufschiebende Wirkung, d.h. erstmal zahlen. Eigentlich sollte es dem Vollstreckungsbeamten reichen, wenn Du ihm Dein schreiben an die GEZ zeigst. Natürlich ist er nicht der, der über die Rechtmäßigkeit zu entscheiden hat, aber vielleicht zeigt er Einsicht. Du solltest Dich auch direkt mit der GEZ in Verbindung setzen. Am Besten mal telefonisch. Viel Glück! (Es gibt übrigens keine Abmeldeformular, die Abmeldung muss man formlos schreiben, habe das auch erst machen müssen und bei der GEZ nachgefragt.)

-----------------
"Clara26"

-- Editiert von Clara26 am 19.08.2005 07:56:04

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#9
 Von 
Fragender??
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 34x hilfreich)

Doch, es gibt Ambeldeformulare. Liegen in öffentlichen Ämtern und vielen Banken.

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#10
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)



abmeldeforular gibts z.B. da ........

http://www.gez.de/docs/abmeldung.pdf

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#11
 Von 
Clara26
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Dann nehme ich meine Aussage diesbezgl. wieder zurück und gehe davon aus, dass die GEZ-Dame mich am Telefon angelogen hat :)

-----------------
"Clara26"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Fragender??
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 34x hilfreich)

@luDa

Früher gabs die nicht, alle, nur die nicht zum Download. Hat sich wohl mal wer erfolgreich beschwert... :)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

was nun aber nichts untypisch ist - du kannst auch online handyvertäge etc abschließen aber kündigen natürlich nicht.

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#14
 Von 
Botanix
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Mit der GEZ zamperl ich auch grad herum: Ich (Student, GEZ-befreit, besaß bis neulich 1 Radiowecker, der mit einer Stichflamme seine Existenz beendete) habe vor 3 Monaten aufrund des genannten Feuerwerks die GEZ formlos gekündigt.

Die GEZ schrieb mir jedoch auf meine Kündigung, dass sie unbedingt wissen müsse, was ich mit meinem Radio gemacht hätte. Wenn sie dies nicht wüssten, dann wäre meine Kündigung nichtig - und ich weiterhin zahlungspflichtig! tztz.. dabei hatte ich doch schon in der Kündigung geschrieben, dass ich kein Radio mehr habe.

Eine letzte außererichtliche Mahnung habe ich schon bekommen. Was kommt als nächstes? Daumenschrauben?!

-- Editiert von Botanix am 26.08.2005 01:06:24

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Clara26
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Du hast doch geschrieben, dass Du befreit bist als Student....?
Wenn die GEZ auf die Forderung besteht, wirst Du bald eine Zwangsvollstreckungsankündigung bekommen und irgendwann wird jemand als Vollstreckungsbeamter vor Deiner Tür stehen und ähnlich wie ein Gerichtsvollzieher die Forderung eintreiben wollen. Aber so weit solltest Du es nicht kommen lassen. Meld Dich einfach tel. bei der GEZ. Ein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid wird von der GEZ nicht benötigt. Öffentlich-rechtliche Forderung, d.h. deren Bescheide sind deren "Titel".

-----------------
"Clara26"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Botanix
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich hätte die Befreiung verlängern müssen. Aber wozu, wenn der Wecker eh hinüber ist?

Ich habe heute per ES den Sachverhalt nochmals beschrieben und eine Kündigungsbestätigung verlangt. Was wohl daraus wird? Was mach ich denn, wenn der Vollzugsbeamte klingelt?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Clara26
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Auch wenn ein Gerät nicht funktioniert muss dafür bezahlt werden. Ist tatsächlich so, wenn Du 12 Fernsehgeräte in Deiner Wohnung hast und nur 1 Gerät funtioniert, musst Du trotzdem für alle Zahlen! Du kannst ja nicht beweisen, seit wann die Geräte nicht mehr gehen. Genau so wird es sich mit dem Wecker verhalten.

-----------------
"Clara26"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo.....

@ CLARA : das stimmt so nicht ganz !!

Wenn sich alle 12 Geräte in der gleichen Wohneinheit und im gleichen Besitz befinden , brauchst du nur für 1 Fernseher zahlen. Das gleiche gilt für den Radioempfang.....oder zahlst du für dein Radiowecker und dein Küchenradio extra Gebühren ;-))

Lediglich für Geräte die in der Wohnung von anderen Personen mit eigenen Einkommen besessen und genutzt werden darf eine GEZ-Gebühr erhoben werden.

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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Botanix
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich hatte doch nur den 1 Wecker. Und der ist Schrott und liegt schon lange auf dem Müll. Entsprechnd hab ich die Befreiung nicht verlängert, sondern gleich ganz gekündigt.

Naja, und jetzt meint die GEZ halt ich müsste eine "notarielle Beglaubigung über die Entsorgung und endgültige Vernichtung des Weckers" vorlegen. Dabei hatte ich denen schon in der Antwort auf die Kündigungsablehnung geschrieben, dass der Wecker entsorgt wurde. Soll ich mir eine Bestätigung von der Müllabfuhr holen??

Bin langsam echt verzweifelt. Das kann doch nicht wahr sein! :(

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Schicke doch deinen Studentennachweis oder AlG2-Nachweiß zu und weise darauf hin, dass du je auch rückwirkend befreit bist von den Gebührenzahlung, und einen Wecker braucht man nicht besonders zu entsorgen, im Hausmüll gelandet, dafür gibts halt keine Quittung. Ich hatte auch Probleme mit Gez. Jahrelang befreit gewesen, nun durch Harz4 und verspätete Bescheide, nutzt die Gez das ganz hart aus und kassiert wo es nur geht und zwar nicht nur wie im Antrag steht für Monate in denen Befreihungsantrag eingeht, sondern für den ganzen Quartal. Ich habe Befreihungsantrag vorsorglich 2 Wochen vor Ablauf der Bfefreihung gestellt per Email und darauf hingewiehsen, dass der Alg-Fortzahlungsantrag gestelt sei und sobald vorhanden, wird unverzüglich eingereicht, als Nachweis die Kopie vom Antrag für Fortzahlung. Am 30.6. bekam ich dann den ALG_Bescheid und beglaubigte diesen für die GEZ beim Bürgeramt, habe diesen per Rückschein eingesandt und auf meinen Antrag vor 2 Wochen hingewiesen, wie versprochen anbei der benötigte Nachweis...
Was mach die GEZ? Antrag per Email und ohne Unterschrift sei nicht gültig, bitte erneut den Formular ausfüllen und unterschreiben. Hätte ich es getan, wäre garantiert Zahlung fällig gewesen. Ich habe aber einen Formular ausgefüllt und handunterschieben als Anhang per Email geschickt gehabt, nun habe ich diese Mail mit Anhang erneut weitergeleitet mit dem Hinweis, dass ich damit vor Gericht gehe und wie man sieht ist auch eine hanschriftliche Unterschrift dabei... Ein Monat später bekam ich doch die ersehnte Befreihung, sogar mit einer Vormerkung für bis 30.06. des Folgejahres mit Vorbehalt bis dato einen neuen Nachweis einzureichen.
So, die versucvhen es wohl immer wieder in der Hoffnung, alle sind doof und schmeißen alle belege je weg oder löschen auch die Emails, nur ich lösche so was nicht, mehr noch drücke auch noch aus und lege in den dicken Ordner. telekom wird sich auch freuen, habe alle rechnungen und Kontoauszüge dazu immer noch aufbewahrt, seit ich 10 Jahren dort Kundin bin, nun machen die scheinbar auch allen Leuten Probleme, ich will die auch sobald es geht loswerden (haben Monopol hier auf die Leitungen, kein einziger Anbieter kann hier DSL anbieten), also Kopf hch und alles schön bürokratisch sammeln und aufbewahren.
Hatte auch schon mal erlebt gehabt, Abo einer Kindersammlung... Anfangs war als Geschenk angepriesen, erste Lieferung geschenkt, blabla. Habe, nachdem ein Ordner voll war, nach ca einem Jahr, die Abo gekündigt, da schrieben die aus der Lüft heraus, die Re so undso ist nicht beglichen, habe kopie geschickt vom Kontoauszug, kam wieder mahnung, amdere ReNr. sei nicht beglichen, wieder Kontoauszugskopie, kam wieder mahnung eine Lieferung sei nicht bezahlt, stand nicht mal welche drauf (so nach dem Motto alle nachweise wird sie schon nicht beibringen), aber ich kapierte alle und schickte dicken Brief zu mit Androhung mir die gesammte Auslagen zurückzufordern, war sofort die Stille...
Nun lernt daraus, die suchen einfach doofe, die auch noch zugeben die Nachweise weggeschmisen zu haben...
Lieben Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo,
zunächst gehe ich mal davon aus,das Sie den Widerspruch gegen den öffentlich-rechtlichen Bescheid verpasst haben.Das ist aber insofern nicht schlimm,da Sie auch gegen den VB einen Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO beim zuständigen Gericht erwirken können wenn Sie den Sachverhalt vortragen und begründen.Dem GV sollten Sie darüber in Kenntnis setzen oder beim Erscheinen vor Ihrer Tür eine Abschrift in die Hand drücken,mit diesem Antrag haben Sie dann zumindest erreicht,das der GV die Entscheidung des Gerichtes abwarten muß.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
LeodaVince
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Zusammen,

mir ist es bis zum Schreiben des GV von der Stadt genauso gegangen. Habe dem GV die Schreiben vorgelegt, die ich der GEZ geschrieben habe. Der hat sich damit zufrieden gegeben und hat die Zwangsvollstreckung zurück genommen.
Muss dabei sagen, dass ich niemals einen "Vertreter" von der GEZ bei uns gesehen habe, niemals einer hier war, wir nie ein Gerät angemeldet hatten. Es kann ja nicht sein, dass die GEZ einfach hingehen kann nach dem Motto: Da sind welche eingezogen, dann melden wir die mal an??
Wie gesagt, der GV hat mein Schreiben was ich an die GEZ geschrieben habe akzeptiert. In dem Schreiben habe ich mit einer Klage wegen Unterlassung gedroht.
Ergebnis: Die GEZ geht zur Creditreform und versucht über die jetzt an das Geld zu kommen.
Wie soll ich mich verhalten?
Ebenfalls mit Klage drohen?
Die Creditreform sagt, eine Anmeldung ist auch dann gültig, wenn wir sie nicht selber getätigt haben???

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1x Hilfreiche Antwort

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