GEZ !!!!!!!!

3. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
OPS
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 8x hilfreich)
GEZ !!!!!!!!

Hallo habe mal eine frage bezüglich der guten alten GEZ....

Ich habe vom 01.06.2004 - 01.04.2005 kein Radio TV oder ähnliches gehabt...

und habe dies bei der GEZ abgemeldet nun kommen die ich solle alles nachzahlen......

Ich habe eine Abmeldung geschickt und sie meinten sie sei nicht angekommen.

Wer hat die Beweispflicht????

Ich zahle doch ned für was ich ned besessen habe.....

weiter kam gestern einer von der GEZ vorbei und als ich an der Tür fragte wer da sei sagte es " Hier Ist die Polizei ich habe eine Amtliche amtshandlung zu vollziehn" oder so ähnlich... und mein Hetz schlug mir bis am hals raus...... Und auf einmal stand der GEZ mann vor der Tür.... er meinte ob die anmeldung seine richtigkeit hätte usw. und darauf hin meinte ich nur "wenn sie nicht sofort verschwinden dann wird anzeige bei der RICHTIGEN polizei erstattet."

Könnt ihr mir noch sagen was ich machen kann?????

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ilmia
Status:
Praktikant
(514 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo

Die sogenannten " Mitarbeiter " der GEZ sind einfach nur Freiberufler .
Sie arbeiten zwar im Namen der GEZ , sind aber nicht wirklich angestellt .
Sie stehen unter enormen Erfolgsdruck und sind dementsprechend rüde und agieren oft am Rande der Legalität .
Sie haben k e i n e r l e i Hoheitsrechte .
( Polizei usw. )
Betreten sie ( oft mit sachter ? ) Gewalt deine Wohnung , machen sie sich des Hausfriedensbruches schuldig .
Du hast jetzt ein " Problem " am Halse , das dir auch noch einige Zeit erhalten bleibt ?!!
Dieser Herr wird mit allen Mitteln , ob legal oder nicht , mit Lug ´und Trug , versuchen an deine Unterschrift zu kommen .
Damit man dir rückwirkend die Gebühren anlasten kann .
Vergiss` nicht , die GEZ muss d i r beweisen , daß du im fraglichen Zeitraum doch Empfangsgeräte bereigehalten hast .

Nicht d u musst gegenteiliges "beweisen " !!!
Droht er dir beim eventuellem nächsten mal mit irgenwelchen Massnahmen , lass` ihn einfach vor der Tür ( am besten bei Regen )
stehen - und das wäre nett - lach` ihn einfach aus .

Freundliche Grüße

Ilmia


-----------------
"Ilmia
Edel sei der Mensch , hilfreich und gut"

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#2
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

ey oops , Du hast ja bald alle durch , jetzt kommt auch noch die GEZ

Aber @Ilmia hat recht.
Ruhig und gelassen reagieren.
10 % prov bekommt eine inkassomitarbeiter pauschal.
Bei Nachzahlungen von 1 bis 2 Jahren kommt schon was zusammen.#

Nicht reinlassen. Und wenn behauptet wird man hatte Dein TV angepeilt und wüsste das Du einen Fernseher hättest dann flunkert der
gute Freiberufler.
Aber das Flunkern kennst Du ja schon von den Inkassofirmen.
gruß
nanet

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#3
 Von 
OPS
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 8x hilfreich)

ja es hört nicht auf @nanet


aber in einem Brief von der GEZ steht....

"Bitte beachtensie: Im Zweifel trägt der Teilnehmer die Beweislast für den zugang der Abmeldung"

WAS ist nun richtig?????

Muss ich das beweisen oder die GEZ ???

Fakt ist ich habe im o.g. Zeitraum keine empfangsgeräte.....

Ich habe jetzt nen antrag auf befreiung gestellt ...... der schon seit 4 monaten läuft

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#4
 Von 
Ilmia
Status:
Praktikant
(514 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo @ OPS

Das mit dem Satz :du musst beweisen , halte ich schlicht und einfach für rechtswidrig .
Für ein nicht ganz rechtskonformes Druckmittel gegen dich .

Aber , OPS , ich bin ein ganz kleines bischen
unsicher .
Ich selbst habe in dieser Form noch nie etwas
mit dieser " Firma " zu tun gehabt .
Im Bekanntenkreis sind sie immer mal aufgetaucht .
Fast immer frech wie Rotz und immer gut für eine Amtsanmaßung
Ich hoffe, jemand , der sich bei diesem Punkt besser auskennt als ich , schreibt mal .
Darf die GEZ die Beweislast einfach so umkehren ???

Freundlichen Gruß
auch für @nanet

Ilmia

-----------------
"Ilmia
Edel sei der Mensch , hilfreich und gut"

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Generell muss der Absender den Zugang des Schreibens beweisen.
Vor Gericht muss jede Seite ihre Argumente begründen. Sofern OPS behauptet, er habe gekündigt, muss er den Zugang des Schreibens beweisen.


-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sicherlich hat Oops doch im Beisein eines Freundes den Brief geschrieben und Diesen zusammen mit Diesem in den Briefkasten geworfen.
Sicherlich wurde auch eine Kopie des Briefes gemacht.

Lt einem Spiegelbericht vor einem halben Jahr bekommt die GEZ Wöchentlich 60 000
Briefe /Emails/Faxe und Anrufe.
Oops ist nur einer von Vielen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Der freund kann nur nciht bezwugen, dass die Post den Brief zugestellt hat.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

@mahnman

Laut statistik gehen von ca 10000 Briefen 1 Brief verloren (so eine ähnlich zahl habe ich mal gelesen)

Natürlich wird oft auf die Post geschimpft wenn die Briefe nicht oder zu spät ankommen.

In Wahrheit muß man aber zugeben das die Post des öfteren als sündenbock herhalten muß. (weil man selber den brief nicht eingeworfen hat und es nicht zugeben mag)

Aber im Ernst , bei einer Bekannten von mir hat
dies (bei einer abo kündigung) funktioniert
Im Beisein eines Zeugen Brief geschrieben und bei der post abgegeben. Der Richter hat dieser Aussage mehr geglaubt als der Gegenseite .

Und warum sollte hier die ausgerrechnet die GEZ über jeden Zweifel erhaben sein. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

GEZ. Was fällt mir zu denen ein?
Richtig!

<img src=http://www.world-of-smilies.com/html/images/smilies/ugly/ugly28.gif></img>

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man damit so einfach durchkommt. Wobei die GEZ sowieso ein Saftladen ist.
Wenn die mal keine Kohle kriegen, dann ist das nur gut.




-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

-- Editiert von Mahnman am 04.06.2005 20:10:05

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#10
 Von 
OPS
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 8x hilfreich)

Werde denen nun mal einen brief schreiben und auch rein schreiben was vorgefallen ist dies dann per einschreibe rückschein weg schicken.....

und dann mal sehn was kommt :-P

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo OPS........

schau doch mal hier nach....dann müsste alles klar sein :-)

-----------------
"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

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#12
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de



sorry was man nicht im Kopf hat......grins

Gruß

qwasy

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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

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