Liebe Community,
als ich heute nach Hause kam hatte ich einen Brief im Briefkasten von einem Gerichtsvollzieher, der mich zur Abgabe der Vermögenswerte auffordert. Gläubiger ist die Quelle AG vertreten durch Proceed Collection. Im Dezember hatte ich bereits hier im Forum dazu geschrieben und dabei kam das folgende Schreiben raus, welches an die GFKL am 15.12.2013 ging.
quote:<hr size=1 noshade>Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.12.2013. Bezugnehmend auf den Paragraphen habe ich mich geirrt, es handelt sich um § 273 BGB . Wie auch immer, es liegt mir fern, irgendwelche Paragraphen zu zitieren und wir können noch viele weitere Runden via Post und Fax „drehen". Dies möchte ich nicht, jedoch akzeptiere ich die in diesem Fall zugrunde liegenden Daten und Fakten nicht. Es liegt an Ihnen, wann wir zu einer Einigung kommen.
Sie sind Rechtsdienstleister: Wie Ihnen bekannt sein dürfte, gehört auf eine Vollmacht mein Name, das Aktenzeichen sowie die Sache und die Unterschrift im Original einer bevollmächtigten Person des Gläubigers oder der des Gläubigers selbst. Im Fall der Quelle AG sogar die des Insolvenzverwalters. Andere Unterschriften sind nicht zulässig.
Die Verjährungseinrede sollten Sie nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern mir eine korrigierte Forderungsaufstellung zukommen lassen. Auch hier ist ihre Verweigerungshaltung nicht zu verstehen.
Insofern mache ich weiterhin von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, bis das Thema abschließend geklärt wurde. Ich behalte mir vor, mittels Antrag auf Prozesskostenhilfe einen Anwalt aufzusuchen und Ihnen eine negative Feststellungsklage einreichen zu lassen. Wenn sie nicht freiwillig auf unzulässige Gebühren verzichten wollen, werde ich sie dann wohl gerichtlich zwingen müssen. Ich glaube kaum, dass Sie das wollen?
Bzgl. meiner Bitte um eine Erklärung, warum Sie ohne mein Einverständnis eine Abfrage meiner Daten bei der Schufa veranlasst haben und zu welchem Zweck dies erfolgte, haben Sie sich bisher immer noch nicht geäußert?
Ich erwarte Ihre korrigierte Forderungsaufstellung binnen 14 Tagen. Vielen Dank vorab. <hr size=1 noshade>
Bis heute habe ich keine Antwort bekommen! Was haltet ihr davon, was kann ich tun? Sollte ich die Forderung von knapp 800 Euro nicht vollständig zahlen können, bin ich zur Abgabe der Vermögensauskunft im Juni aufgefordert.
Nachtrag: Von ehemals mehr als 1800 Euro verlangt der Gerichtsvollzieher nun knapp 800 Euro, die zugrunde liegende Aufstellung kenne ich aber nicht.
Danke
Tumos
-- Editiert Tumos am 23.05.2014 18:10