GFKL Forderungsmanagement Inkassoforderung

17. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Helpme88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)
GFKL Forderungsmanagement Inkassoforderung

Sehr geehrte Mitleser und Wissende,

ich erhielt soeben einen Inkassobescheid von der Firma GFKL Forderungsmanagement - wegen meinem kürzlich gekündigten (Außerordentliche Kündigung) Handyvertrag bei E-Plus.

Vorgeschichte :

Es gab 3 Rücklastschriften zum vorhanden Handyvertrag (Allnet M - 30 Euro Gebühr + 15 Euro fürs Handy meine ich). Daraufhin gab es die außerordentliche Kündigung.
Die offene Rechnung betrug 192,77 - daraufhin wies ich am 11.12 120 Euro an und schrieb eine Email mit Beweisbild - als Anwort kam nur, dass alles weitere mit dem Inkassobüro besprochen wird!

Nun kam folgende Auflistung von der GFKL (Postdatum 14.12.14)

-Übergebene Rechnungsbeträge gesamt : 192,77 Euro (120 Euro welche gezahlt wurden, garnicht aufgelistet?)
-Schadensersatzforderung : 641,53 (?! Wie kommen die darauf)
-Verzungszinsen : 2,13 Euro
-Rücklastkosten der Auftraggeberin : 0
-Mahnkosten der Auftraggeberin : 2,50
-Inkassokosten 1,2 Geschäftsgebühr gem. §4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr.2300 VV RVG : 96 Euro (Wie bitte?!)
-Post und Telekommunikationspauschale gem. §4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. NR. 7002 VV RVG: 19,20 Euro
-Aukunfstkosten: 0
-abzgl. geleisteter Zahlungen oder Gutschriften : 0

- Ihr Zahlbetrag per 14.12.2014 : 954,13 Euro.

Durch Lesen hier im Forum habe ich bereits eine Email ANGEFERTIGT, nicht abgeschickt.
Ich bitte dort zum einen um Erklärung des Schadensersatzes (Da 100% Grundgebühr nicht erlaubt ist sondern 50% ?)
Um Neuberechnung der offenen Rechnungen (120 Euro bereits geleistet - im Anhang der Kontoauszug der Zahlung?)
und um Erklärung der 96 Euro Geschäftsgebühr wegen einem Schreiben "einfacher Art" - richtig?

Hier noch ein paar Daten:

18.08.2014 - Vertragsbeginn (24 Monate) + Handy

Frist zur Rücksendung 21.12.2014 - ist die rechtens?



Wie soll ich nun weiterverfahren? Die Email absenden mit Widerruf (Angst vor SCHUFAeintrag) und auf die Antworten warten und dann eine Ratenzahlung vereinbaren? (Wurde schon angeboten)

Liebe Grüße und schonmal danke für die Auskunft!


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14 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16215x hilfreich)

3 Monate mal 45€ macht bei mir aber 135€ und keine 192€.

quote:
-Schadensersatzforderung : 641,53 (?! Wie kommen die darauf)

Vermutlich die Grundgebühren für die Restlaufzeit bis Vertragsende? Das wäre nur bedingt OK, wie du richtig schreibst, da nicht volle 100% gefordert werden dürfen. Das Handy selbst muss aber voll bezahlt werden. Aber:

quote:
18.08.2014 - Vertragsbeginn (24 Monate) + Handy

Das heißt, du hast keine Rechnung bisher bezahlt? Wenn noch 21 Monate offen wären, würde das sogar hinkommen. 21 mal 45€ sind über 900€ Schadensetz. Davon die Hälfte und das Hand berücksichtigend kommt man dann evtl. auf über 600€.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Helpme88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

Schonmal danke dafür!

Die restlichen Fragen? Wie soll ich weiter vorgehen?

Lg

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16215x hilfreich)

Das kommt drauf an, ob man die Schuld sofort bezahlen könnte oder nicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Helpme88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich möchte "Zeit schinden" also kann erst zum Januar zahlen - dann auch nur in mehreren Raten - zumindest den Schadensersatz.

Was ist denn bezüglich der Gebühren ? Die 96 Euro, sind die angemessen?

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Bei einem Gerichtsverfahren würde sicherlich ein teil der Kosten gestrichen werden aber Du hast nun mal 3 Rücklastschriften produziert und davon wieder nur einen Teil ( die 120) bezahlt
Ich denke da hattest Du die Kündigung schon auf dem Tisch

Ich schätze die Schadenseratzforderung beeinhaltet auch das Händy

Wenn Du es zeitnah zurückschickst vermindert sich diese Forderung

Die 120 wurden nicht ans Inkasso überwiesen ?


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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Helpme88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

Nein, die 120 Euro gingen sofort nach Eingang der "Außerordentlichen Kündigung" an E-Plus.

Soll ich die Email nun abschicken?

Kann ich das Handy einfach zurückschicken zu E-Plus? Wie läuft das ab?

Wenn ich Zeit schinden will, kann ich mir die Schadensersatzerklärung geben lassen?

Ich möchte zahlen, benötige lediglich bis Januar Zeit und möchte mir einen Schufaeintrag ersparen

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Du kannst am 21.12. die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht gem BGB 174 schriftlich nachweisbar zurückweisen

Bringt Dir angesichts der Feiertage 5 bis 10 Tage Zeit

quote:
Kann ich das Handy einfach zurückschicken zu E-Plus? Wie läuft das ab?

Hat man Dir da keine Anschrift für die retoursendung genannt ?

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Helpme88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

Nein, keine Anschrift bekommen und keine Forderung zur Handyrückgabe.

Also schreibe ich die Email und fordere die Vollmacht gem. BGB 174?



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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

" Sehr geehrtes Inkassobüro

Bitte legen Sie mir als nachweis das der Forderungseinzug an Sie abgetreten wurde einen Legitimationsnachweis gem BGB § 174 vor "

reicht vollkommen aus

Das verschafft Dir ca 5 bis 10 Tage Luft

quote:<hr size=1 noshade>Frist zur Rücksendung 21.12.2014 - ist die rechtens?
<hr size=1 noshade>


Bezog sich diese Frist auf die Rücksendung des Händys ?

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Helpme88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

Die Frist bezog sich auf die Rücksendung der "Schuldanerkennung" bzw. des Ratenvorschlags.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16215x hilfreich)

Wie wäre es, stur die Raten direkt an den Gläubiger zu zahlen (nicht ans Inkasso) und mit Verwendungszweck "Nur Hauptforderung".
Dem Gläubiger (nicht dem Inkasso) einen Brief schicken mit der Aufforderung, doch mal den Schadensersatz zu begründen und aufzuschlüsseln, weil man das nicht nachvollziehen könne.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

quote:
Die Frist bezog sich auf die Rücksendung der "Schuldanerkennung" bzw. des Ratenvorschlags.


ok - dann natürlich nicht das Händy zurückschicken

Was für ein Gerät ist es ?



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Helpme88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

Kann ich einfach die Raten (75 Euro monatlich) an E-Plus überweisen? Ich gehe davon aus das sie die Schuld an die GFKL verkauft haben? Deshalb habe ich ja nach einer Vollmacht gefragt. Haben sie keine bezahle ich an E-Plus.

Bekomme ich dann nicht einen Schufaeintrag?

Samsung S5

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16215x hilfreich)

quote:
Kann ich einfach die Raten (75 Euro monatlich) an E-Plus überweisen?

Hast du nicht gelesen, was ich schrieb? Machs doch einfach, zweckgebunden.

quote:
Ich gehe davon aus das sie die Schuld an die GFKL verkauft haben?

Ne. Wenn es verkauft worden sei, würde das Inkasso in eigenem Namen aktiv und dürfte keine Inkassogebühren mehr fordern.

quote:
Bekomme ich dann nicht einen Schufaeintrag?

Nicht automatisch.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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