GFKL Forderungsmanagement

19. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
ungläubig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 52x hilfreich)
GFKL Forderungsmanagement

Hallo zusammen! Ich habe eine riesiges Problem. Ich konnte meine letzte Rechnung von E+ in höhe von 75€ nicht bezahlen. Nach der dritten Mahnung hatte ich dann die Außerordentliche Kündigung im Briefkasten, in dem sie mir den aktiven Teil meiner Vertrags gekündigt haben. Nun habe ich einen Brief von GFKL Forderungsmanagement bekommen, in dem gesagt wird, ich solle offene Rechnungsbeträge zzgl. Verzugszinsen und Kosten bezahlen in höhe von 806,96€ !!!!!
Mir werden 3 Möglichkeiten angeboten;
1. Sie machen nichts - dann leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein!
2. Sie rufen unter der Nummer 0331/601352800 an oder nehmen im Web unter www.snt-inkasso.de (Seite lässt sich nicht finden) Kontakt auf. Wir sind gerne bereit, mit Ihnen über eine Ratenzahlung zu sprechen oder andere Lösungen zu finden.
3. Sie zahlen die o.g. Gesamtforderung bis zum 27.03.2014 unter Angabe des Aktenzeichen auf unser Bankkonto ein.


Das größte Problem an der Sache ist; Das einzige Geld das ich bekomme, ist mein Kindergeld. Arbeit habe ich erst ab nächsten Monat und Familienmitglieder sind auch nicht gut betucht. Ich bin wirklich kurz davor mir die Kugel zu geben weil ich einfach nicht weiß wie ich das am besten anstelle.. gibt es bei diesem Unternehmen vielleicht einen Haken? Oder muss ich wohl möglich gar nicht auf diesen Brief eingehen?

Schnelle Hilfe erwünscht!

Vielen vielen dank schon mal im Vorraus!

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-- Editiert ungläubig am 19.03.2014 18:23

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

Wie genau wird der Betrag begründet? Wie setzt er sich zusammen?

Was für ein Vertrag war das? Laufzeit? Grundgebühr? Ein anteilig gekauftes Handy?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

28x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ungläubig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 52x hilfreich)

Ich zitiere;
Sehr geehrte Frau...

die E-Plus Service GmbH & Co. KG hat uns Rechnungen übergeben. Diese haben Sie trotz mehrfacher Mahnung noch nicht bezahlt. Deshalb fordern wir Sie auf, die offenen Rechnungsbeträge zzgl. Verzugszinsen und Kosten zu bezahlen. Die Gesamtforderung beträgt zum heutigen Tage 806,96 €. Das Forderungskonto finden sie auf der Rückseite dieses Schreibens.

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48x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

Und auf der Rückseite steht was genau?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

Erst mal versuchen cool zu bleiben !
Es gibt schlimmeres

Vorab : Nichts voreilig unterschreiben !

Gibt es noch andere Schulden ?







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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

Meine Frage zielt übrigens darauf hin, ob das in der Höhe überhaupt berechtigt ist. Gerade Telekommunikationsunternehmen reizen das gerne und völlig ungerechtfertigt aus. Hierüber kann man auch ggf. etwas Zeit schinden.

Vorab kann man zeit schinden durch folgendes Einschreiben:
"Hallo Inkassobüro. Zur Prüfung der Forderung wollen Sie mir bitte eine Vollmacht im Original vorlegen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 20.03.2014 00:43

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ungläubig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 52x hilfreich)

Erstmal danke für die Antworten.

Weitere Schulden bestehen nicht. Ich bin einfach nur skeptisch dass mir ein Schreiben mit so einem hohen betrag gesendet wurde.
Auf der Rückseite des Schreibens wird mir ein Forderungskonto angezeigt für was das Geld ist.
Das was hier am meisten Geld beansprucht ist die 'Schadensersatzforderung' in höhe von 549,37 €.
ich hoffe das hat soweit erstmal weiter geholfen.

Danke für eure schnellen Antworten!

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

Die 500€ können berechtigt sein oder vollkommen überzogen. Die übrigen 250€ können berechtigt sein oder überzogen. Da kann man nichts zu sagen. Entweder gehst du zu einem versierten Anwalt, der wird dann die gleichen Fragen stellen oder du beantwortest die Fragen hier. Die rund 180€ Gebühren (Forderung minus Schadensersatz minus offene Rechnung) klingen aber vollkommen überzogen. Aber wie setzt sich das zusammen?

Also:
- Was genau ist in der Aufstellung auf der Rückseite vorhanden (Jeder Posten mit Betrag)?
- Um was für einen Vertrag handelt es sich (Laufzeit, Kündigungsfrist, Grundgebühr, Handy anteilig dabei)?


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ungläubig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 52x hilfreich)

also hinten wird geschrieben;
Übergebene Rechnungsbeträge Gesamt: 138,84€
Schadensersatzforderung: 549,37€
Verzugszinsen bis 17.03.2014: 1,05€
Rücklastkosten Mandant: 0,00€
Mahnkosten Mandant: 2,50€
Inkassokosten 1,2 Geschäftsgebühr gem. § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m Nr. 2300 VV RVG : 96,00€
Post- und Telekommunikationspauschale gem. § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG: 19,20€
Mahngebühren: 0,00€
Kontoführungsgebühren: 0,00€
Auskunftskosten: 0,00€
abzgl. geleisteter Zahlung oder Gutschriften: 0,00€
Ihr Zahlbetrag per 17.03.2014: 806,96€


Der Vertrag besteht aus einer Internetflat, 100 frei min. / Monat, und 100 frei Sms / Monat.
Das Handy ist mit im Vertrag drin, die Laufzeit des Vertrags geht noch bis September diesen Jahres. die Grundgebühr betrug eigentlich mal 50€ mittlerweile sind es aber 75€ gewesen.

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

quote:
die Grundgebühr betrug eigentlich mal 50€ mittlerweile sind es aber 75€ gewesen.

Und du weisst, warum das so ist?

Also, es sind wohl zwei Monate Rechnungsforderungen drauf. Januar und Februar nehme ich an. Wenn man dann weitere 7 Monate mal 75€ berechnen würde (also voll) käme man auf 525€ Schadensersatz. Also ich würde hier auf jeden Fall das Inkasso auffordern, die Schadensersatzforderung zu erklären. Mit einem Wink, dass man laut gängiger Rechtsprechung gar nicht 100% der Grundgebühr fordern darf als Schadensersatz, sondern nur 50%.

Ansonsten würde ich deutlich machen, dass du für 100 gleiche Mahnschreiben des gleichen Gläubigers innerhalb eines Monats keinesfalls einen Einzelpreis von 96€ samt 19,20€ Auslagen als angemessen siehst. Mal sehen, was dann folgt :-)

Achja: Fordere von denen auch eine Vollmacht im Original.

Auf jeden Fall schindest du mit der Diskussion, die du da anzettelst, etwas Zeit. VIelleicht genug Zeit bis der erste Lohn wieder kommt, so dass du denen dann ein Angebot machen kannst (Ich zahle 400€ sofort, wenn die Sache dann für erledigt erklärt wird...)

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ungläubig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 52x hilfreich)

Ja aber wie ich in meinem ersten Beitrag schon geschrieben hatte, ich bin momentan Arbeitslos und bekomme nur mein Kindergeld in höhe von 184€.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16217x hilfreich)

Aber du schreibst ja auch, dass du Arbeitsvertrag unterschrieben hast und bald wieder im Saft stehst. Dir würde es also primär darum gehen, Zeit zu schinden und die Kosten runterzukriegen. Das kannst du sehr gut (in der Reihenfolge) mit:
- Fordern einer Vollmacht im Original
- Anzetteln einer Diskussion über die Höhe des Schadensersatzes. Verlange einfach eine Angabe, wie das berechnet wurde, da du das so nicht anerkennen kannst.
- Anzetteln einer Diskussion wegen "Schreiben einfacher Art" (0,3 Gebühr statt einer vollen 1,2 Gebühr)
Da geht einiges an zeit ins Land, am Ende könnte man die Forderung auf realistisches Niveau drücken (evtl. rund 500€ oder so) und dann kann man sehen, was man in der Folge macht, da man ja dann mittlerweile wieder Lohn bekommt.


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3x Hilfreiche Antwort

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