GMX - Abo - Inkasso

29. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
selina2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
GMX - Abo - Inkasso

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe vor ca. 1 1/2 Jahren mal ein 3 monatiges Probeabo von Gmx ProMail mit gemacht. Das hatte ich über die Emailfunktion auf der Seite gekündigt. Ich dachte, das wäre für mich erledigt dann. Seit dem habe ich nie wieder diese Email noch irgendeine Funktion genutzt.

Jetzt wurde wohl schon das 3. Mal 17 Euro abgebucht von meinem Konto. Die ersten beiden Male habe ich es nicht gemerkt und beim 3. Mal habe ich es zurück gezogen. Ich wusste nicht, warum mir das Geld abgezogen wurde noch wofür es sein sollte.

Ich sah bei der Abbuchung, dass es von Gmx war und schrieb sie über die Kontaktfunktion der Seite an. Ich gab die Informationen von der Abbuchung an und bat sie, mich aufzuklären, warum da Geld abgebucht wurde und wofür.

Ich bekam eine Email zurück mit einer kostenpflichtigen Telefonnummer 1,86 Euro/Min. Ich schrieb zurück, dass ich solche Nummern nicht anrufen könne und dass sie mir per Email die Informationen schicken sollen. Ich bekam keine Antwort. 2 Wochen später einen Inkassobrief ins Haus mit einer Zahlungsaufforderung von 80 Euro.

Was mach ich jetzt? Ich sehe nicht ein so viel Geld für etwas zu bezahlen, was ich NIE genutzt habe!!!

Gibt es noch irgendeine Möglichkeit für mich?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Jetzt wurde wohl schon das 3. Mal 17 Euro abgebucht von meinem Konto. Die ersten beiden Male habe ich es nicht gemerkt und beim 3. Mal habe ich es zurück gezogen. Ich wusste nicht, warum mir das Geld abgezogen wurde noch wofür es sein sollte.

Die 17 € sind jedes Mal für 3 Monate ?

-- Editiert am 29.10.2009 22:24

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#2
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Der Forderung gegenüber dem Inkassobüro widersprechen, bereits abgebuchte Beträge von GMX zurückfordern, bzw Belege dafür verlangen, auf was sie ihre Ansprüche begründen, im Zweifel zur Verbraucherzentrale.

Dein Problem wird natürlich sein, dass sofern über irgendeine "Kündigungsfunktion" gekündigt wurde, es schwer fällt, einen Kündigung nachzuweisen. Vermutlich nutzt GMX das in gewohnter Abzocker-Manier aus.
Vermutlich könnte es GMX allerdings genauso schwer fallen, einen wirksachen Vertragsabschluss zu belegen.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Dein Problem wird natürlich sein, dass sofern über irgendeine "Kündigungsfunktion" gekündigt wurde, es schwer fällt, einen Kündigung nachzuweisen.

Könnte sein das das etwas spät kommt da bereits 2 mal ohne Widerspruch abgebucht wurde

lg


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#4
 Von 
selina2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Alle 6 Monate werden 17 Euro abgebucht. Kündigen kann man nur per Fax mit Unterschrift. Das wusste ich vorher alles nicht und habe es durch ein Telefonat jetzt erfahren. Es ist blöd, dass ich es nie mitbekommen habe. Ich habe etwas Angst, dass wenn ich es nicht bezahlen sollte, irgendwann ein Mahnbescheid ins Haus kommt. Ich habe diesen Service aber nie genutzt.

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#5
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Kündigen kann man nur per Fax mit Unterschrift.


Klauseln wie diese halte ich für unzulässig und unwirksam. Alleine schon, da nicht davon auszugehen ist, dass jeder Verbraucher über die Möglichkeit verfügt, ein Fax zu versenden, er daher die Kündigung gar nicht, oder erst verspätet abschicken kann.
Hier wird versucht, den Verbraucher das Kündigen möglichst schwer zu machen.
Der Vertrag wird quasi per Mail abgeschlossen, warum sollte dann auf einmal (ausschliesslich) per Fax gekündigt werden müssen?

Wie gesagt>Verbraucherzentrale.

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das läuft also schon mindestens 12 Monate
Da kommst Du mit der Kündigung nicht mehr durch !
Mein Vorschlag :
Zahl die 17 € unangekündigt direkt aufs gmx konto und leg 6 € für den Lastschriftstorno oben drauf und ignoriere dieses 1 Inkassoschreiben zunächst
Wenn das 2 Schreiben des Inkassoladens kommt dann am Besten nochmal hier posten


p.s
Das Kündigen aber nicht wieder vergessen ;)

-- Editiert am 29.10.2009 23:23

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#7
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

@ Seba79
Das hat der Te etwas mißerständlich ausgefrückt.
GMX gestattet die Kündigung auf bem Faxwege mit Unterschrift, ebenso selstredend auch per Post.
Die bestehen halt nur auf ein unterschriebenes Kündigungsschreiben, das hat nicht mit unseriös oder unzulässig zu tun.
Ich sehe es auch so, dass der TE da nicht mehr rauskommt.
Am besten versuchen es wie TheHellion schon schrieb und dann schriftlich per Einschreiben Rückschein kündigen.

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#8
 Von 
selina2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist eine gute Idee, so werde ich es machen! Aber wird die Inkassofirma nicht auf ihr Geld bestehen? Was mach ich dann?

LG

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wie halt so eine Inkassofirma ist - die werden Dir sicherlich noch 2 oder 3 Bausteinbirefe mit allerlei angekündigter Konsequenzen schicken.
Die aufgeführten Inkassogebühren sind nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig
Es ist aber erlaubt diese Gebühren zu verlangen ;)
Ich würde auf das nächste Inkassoschreiben warten und dann gegenüber dem IB - ohne auf das 1 Inkassoschreiben einzugehen - die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen ...oder ..am Besten dann noch mal hier posten

lg

-- Editiert am 30.10.2009 22:47

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#10
 Von 
selina2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe heute eine Antwort von GMX per Email erhalten:

Sehr geehrte Frau ....,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

das Postfach ...@gmx.com wurde von Ihnen am 29.06.2008 angelegt.
Die Postfachendung @gmx.com steht ausschließlich in den
kostenpflichtigen Mail-Tarifen zur Verfügung und Sie haben beim Anlegen
dieser E-mail-Adresse den kostenpflichtigen GMX ProMail Tarif gebucht.

Die bisherigen, halbjährlichen Rechnungen von 17,94 EUR wurden bisher
immer über den von Ihnen am 29.06.2008 angegebenen Zahlungsweg
eingezogen.

Die Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen für unsere
kostenpflichtige Zusatzverträge werden automatisch von unserem System
generiert und immer per E-Mail auf das Vertragspostfach zugestellt. Erst
unsere "letzte außergerichtliche Mahnung" wird per Brief an die letzte,
uns bekannte Anschrift versendet.

Die Berechnung erfolgt nutzungsunabhängig.

Da Sie trotz mehrmaligen Mahnungen Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht
nachgekommen sind, wurde unsere Forderung an den Bayerischen Inkasso
Dienst (BID) übergeben.

Dieser wurde bevollmächtigt, fällige und in Verzug gesetzte Forderungen
einzuziehen.

Bitte wenden Sie sich zur Klärung oder für weitere Fragen zu diesem
Thema ausschließlich an den Bayerischen Inkasso Dienst unter: 09561 - 80
60 650.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Herdle



Was mach ich jetzt?

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#11
 Von 
selina2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso, ich hatte GMX schon vor ca. 1 Woche 20,- Euro überwiesen. Aber direkt an GMX und nicht ans Inkassobüro. Da sind jetzt noch 28 Euro offen, wenn ich sofort überweise (das war ein Ausgleich), ansonsten ca. 60 Euro.

Was mach ich? Überweisen oder gegenan gehen?

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Was mach ich? Überweisen oder gegenan gehen?

ICH würde nicht überweisen !
Willst Du jedoch schnell Ruhe dann solltest Du das Angebot annehmen

lg


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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
selina2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage ist jetzt nur ob die mir was können. Ich hab jetzt die Forderung an GMX überwiesen. Die Inkassogebühren aber ganz übersehen. Ich bin Studentin und könnte mir keine weiteren Kosten erlaube und habe deswegen etwas Angst!

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#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich habe noch nie die Inkassogebühren eines extern beauftragten Inkassobüros beglichen . Mir ist kein erfolgreich durchgezogenes Gerichtsverfahren expl wg dieser Gebühren bisher bekannt.
Das Inkassobüro wird jedoch weitere konsequenzenankündigende Briefe schreiben welche durchaus nervend sein können

quote:
Ich bin Studentin und könnte mir keine weiteren Kosten erlaube und habe deswegen etwas Angst!


Aufgrund Deines letzten Postings würde ich sagen das Du dem Druck evtl nicht gewachsen bist und würde sagen : Zahl und gut ist

lg

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
selina2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm, ich überleg es mir noch mal. Immerhin muss ich mich ja dann auch wieder mit denen auseinandersetzen, warum ich 20euro an GMX direkt überwiesen habe und dann wollen die doch mehr haben etc. Und dann bereue ich am Ende, dass ich überhaupt Geld ans Inkassounternehmen bezahlt habe!

Also, wenn ihr noch Tipps habt. Ich würde mich freuen! Würde ungern bezahlen!

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hast Du eigentlich schon nachweisbar mit dem Inkassoladen kommuniziert ?

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
selina2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein? Ich habe das Inkassobüro angerufen und ihnen eine Kopie der Email geschickt, die ich GMX geschickt hatte. Muss ich da irgendetwas machen?

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#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
und ihnen eine Kopie der Email geschickt, die ich GMX geschickt hatte.

Ist leider nachweisbar
Du hättest sonst die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen können und wärst aus dem Schneider
Poste doch den Sachverhalt mal hier :
http://www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/forumdisplay.php?f=2

lg

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Muss ich da irgendetwas machen?

Nein, eher hättest du in dem Falle besser nichts machen sollen außer hier zu posten, das wäre strategisch besser gewesen.


Ich würde auf gar keinen Fall mehr mit dem Inkasso telefonieren!
Und auch nichts mehr denen schreiben.
Wenn von denen noch mal was kommt hier posten.


Wurde bei GMX schon per Einschreiben / Rückschein gekündigt ?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#20
 Von 
selina2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt kam noch diese Mail von GMX heute:

Sehr geehrte Frau ...,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir bedauhern Ihnen mitteilen zu müssen, dass ein Widerruf nur innerhalb
der hierfür vorgesehenen Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss
möglich ist. Der Widerruf aus Ihrem Fax vom 01.11.2009 liegt außerhalb
der hierfür vorgesehenen Frist und kann somit nicht akzeptiert werden.

Wir bitten Sie uns eine von Ihnen unterschriebene Kündigung
einzureichen, damit Ihr GMX ProMail Tarif zum nächstmöglichen Termin,
dem 29.07.2010 beendet werden kann.

Da der Zahlungseingang am 03.11.2009 zu spät und in zu geringer Höhe
erfolgte, kann eine Aktenschließung bei dem beauftragten InkassosDienst
seitens der GMX Internet Services GmbH nicht erfolgen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass der gesamte Schriftverkehr bis zur
endgültigen Klärung ausschließlich von der BfS Risk and Collection GmbH
abgewickelt wird.
Der zuständige Inkassodienst wird sich schriftlich mit Ihnen in
Verbindung setzen.

Sie erreichen einen Mitarbeiter des Inkassodienstes unter
der Rufnummer 05246 - 838 32 613.

Sollten Sie die Hauptforderung bei der GMX Internet Service GmbH
inzwischen beglichen haben, beachten Sie, dass das Inkassoverfahren
unabhängig davon weitergeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Herdle
Rechnungsstelle

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wie bereits gesagt würde ich persönlich dem IB keinen Heller überweisen
Viele Gerichte anerkennen Inkassogebühren nur teilweise bzw streichen Diese komplett wie z.b in dem aktuellsten Urteil :

quote:<hr size=1 noshade>“Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen….
Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären. Mehr als die Forderung anmahnen kann auch das Inkassobüro nicht (LG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2004, 10 T 36/04 ).

(AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 i
Geschäftsnr. 8 C 118/09) <hr size=1 noshade>


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