Hallo,
mich hat es leider auch erwischt. Habe inzwischen Post vom Rechtsanwalt bekommen und bisher weder auf Inkasso noch hierauf reagiert. Beantragung eines Mahnbescheids wurde in diesem Brief angedroht, falls kein Geldeingang bis 30.07. erfolgt. Daher gehe ich davon aus, dass mir als nächstes ein Mahnbescheid bevorsteht.
Wie sollte ich mich jetzt weiter verhalten? Was kann ich tun? Auch im Hinblick auf Schufa.
Vielen Dank für die Hilfe.
GMX ProMail Abo - Hilfe
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Wenn Du Dir sicher bist, keinen Vertrag abgeschlossen haben, dann unbedingt einmalig schriftlich und nachweislich (Einschreiben-Einwurf; 2,85 € Porto) gegenüber dem Rechtsanwalt widersprechen und dies damit begründen, dass kein Vertrag abgeschlossen worden ist.
Kopie des Schreibens, Einlieferungsbeleg und Ausdruck der Online-Sendungsverfolgung mit dem bisherigen Text-/Schriftverkehr aufheben.
Alles weitere, siehe hier: http://www.123recht.net/Gmx-ProMail-Abofalle-jetzt-Mahnbescheid-vom-Amtsgericht-bekommen-__f506371.html.
Verlangt der Anwalt zufällig zusätzlich zu den Inkassokosten auch eine eigene Gebühr?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja, er verlangt "Rechtsanwaltsgebühren aus dem uns erteilten Mandat" 27€ und schreibt, dass weitere 54€ Gebühren + 32€ Gerichtskosten hinzukommen werden mit der Beantragung des Mahnbescheids.
Ansonsten sind zwei mal Inkassokosten in der Forderungsdarlegung aufgeführt (27€ + 43,20€).
Dann würde ich mich an das Aufsichtsgericht des Inkassos wenden und mich dort beschweren. Die Beschwerde kostet nichts bzw. nur Briefporto.
Beschwerde, weil das Inkasso-Personal offenkundig gar nicht ausreichend geschult ist. Die brauchen zwingend die Hilfe eines Anwalts, wie man sieht, der zudem zusätzlich Gebühren verlangt für dieselbe Tätigkeit (außergerichtlicher Forderungseinzug). Im RDG steht, dass ein Inkassounternehmen nur dann eine Zulassung erhält, wenn man besondere Sachkenntnis und Fachkenntnis nachweist. Da dies hier offenbar nicht vorhanden ist, muss dem Inkasso die Zulassung entzogen werden.
Dann würde ich mich der für den Anwalt zuständigen Anwaltskammer beschweren. Dass der Anwalt Fälle entgegennimmt, bei denen bereits ein Inkasso erfolglos tätig war und dass er dann trotz vom Bundesgerichtshof verbotener Kostendopplung sein Gebühren für exakt dieselbe Inkasso-Tätigkeit zusätzlich in Rechnung stellt. Die Kammer möchte dem Anwalt bitte verbieten, zukünftig Fälle eines Inkassos anzunehmen und dann durch Kostendopplung gegen das RVG zu verstoßen.
Man kann dann ein gar lustiges Schauspiel beobachten, wie die sich mit Ausreden herauswinden aus der Nummer. Auf jeden Fall sendet man damit ein starkes Signal an dieses Inkasso und den Anwalt: Ich lass mich nicht verarschen, ich bin informiert und ich wehre mich und ich weiß mich zu wehren. Danach hört man meistens nie mehr wieder etwas.
Frage: Welches Inkasso und welcher Anwalt waren das? Infoscore?
-- Editiert von mepeisen am 01.08.2016 12:40
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