GV und Inkasso

6. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Matrox
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
GV und Inkasso

Hallo,

habe hier jetzt lange gelesen, aber nichts gefunden was wirklich passt; hier also das Problem:

Gestern bekomme ich Post vom GV, er sei hier gewesen-nicht angetroffen-Terminansage für Termin bei mir in 14 Tagen.

Betitelt ist das Schreiben des GV mit "Zwangsvollstreckungssache XXX Bank" vertreten durch ein Inkassounternehmen XXXXXXX.

Recherche ergibt das Bank etwas mit Autofirmen zu tun hat. XXXXX Inkasso wird eher als dubios mit Inkasso für die Banken in Verbindung gebracht.

Für Bank (soll wohl der Gläubiger sein) wird kein Adresse genannt.

Der GV habe "wegen einer Teilforderung 1.520 Euro zu vollstrecken".Die Forderung(en) werden nicht detailliert aufgeführt, nur in einer Gesamtsumme.

Ich werde aufgefordert zu zahlen, oder in 14 Tagen den GV zu Hause zu erwarten. Sollte ich dies unentschuldigt!! nicht tun, seien die Voraussetzung des § 807 I 4 ZPO gegeben und das Verfahren zur Abgabe der EV würde eingeleitet.

Soviel zu den Fakten.

Nun habe ich überlegt, wann ich je etwas mit dieser Bank zu tun gehabt haben könnte. Es könnte sich um eine Fahrzeugreparatur von vor ca 25-30 Jahren, also ca. 1982 - 1987 (das ist mein Ernst) handeln.

Wegen der vergangenen Zeit kann ich mich nicht mehr erinnern, was damals geschah; es wäre möglich, das ein Titel besteht.Ich habe auch nie wieder dazu etwas gehört.

Meine Meldedaten waren mindestens bis 2003 bekannt, dann war ich nur sporadisch in D, meistens im Ausland.

Hier nun meine Fragen:

1. Ich hatte nie Kontakt mit dem Inkassobüro; können die einfach so (ohne MB) den GV beauftragen?

2. Wie sieht es mit Verjährung bzw. Verwirken eines Anspruchs aus?

3. Wie soll ich mich gegenüber dem GV verhalten?

4. Sollte die Forderung nicht detailliert vorgelegt werden?

5. Sollte ich Kopien der Rechnung und des Titels sowie der Gläubigervollmacht anfordern und bis zu deren Verfügbarkeit einen Termin ablehnen?

Wäre sehr dankbar für schnelle Antworten, da die Zeit etwas drängt.

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

1. Ich hatte nie Kontakt mit dem Inkassobüro; können die einfach so (ohne MB) den GV beauftragen?

Es wird sicherlich einen VB, welche nach dem gerichtl. MB folgt, geben, denn ohne diesen wird ein GV nicht tätig werden. Auch hier gilt "Wer den Kopf in den Sand steckt, der muss sich nicht wundern, wenn er irgendwann nachdem er den Kopf herausgezogen hat, mehr Chaos sieht als vorher."

2. Wie sieht es mit Verjährung bzw. Verwirken eines Anspruchs aus?

Gibt es einen Titel kann der 30 Jahre vollstreckt werden und jeder neue Vollstreckungsversuch lässt die 30 Jahre erneut von vorne laufen..

3. Wie soll ich mich gegenüber dem GV verhalten?

GVer dürfen bis zu sechs Raten ausmachen um die Gesamtforderung einzutreiben, ansonsten wird er schauen ob er etwas Pfändbares in Deiner Wohnung findet oder ein Auto etc. und wird dieses sichern ("Kuckuck") und es dann in einer Zwangsversteigerung versteigern um mit dem erzielten Gewinn die Forderung zu begleichen.
Gibt es nix im Hause zu pfänden, wird es vermutlich zur Abgabe einer EV kommen, wo Du dann alle Eimkünfte, Konten etc. WAHRHEITSGEMÄSS offen legen musst, ansonsten droht Dir eine Strafanzeige wegen Meineid!

4. Sollte die Forderung nicht detailliert vorgelegt werden?

Wird garantiert im Titel drinne stehen, der Dir der GV zeigen wird.

5. Sollte ich Kopien der Rechnung und des Titels sowie der Gläubigervollmacht anfordern und bis zu deren Verfügbarkeit einen Termin ablehnen?

Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen....

Wenn es sich WIDER Erwarten um einen Fehler handeln sollte, Anschriften verwechselt oder falsches Geburtsdatum muss schnellstmöglichst mit einer Vollstreckungsabwehrklage dagegen vorgegangen werden.

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#2
 Von 
Matrox
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ albarion

Danke erstmal für die Fakten und die schnelle Reaktion, die "Belehrungen" sind überflüssig.

Zu meiner Frage 2:

Ich habe an anderer Stelle vom "Verwirken eines Anspruches" gelesen, weil sich ein Gläubiger mehr als 10+3 Jahre nicht darum gekümmert hat; gibt es dazu mehr Informationen?

Zu meiner Frage 4:

Sollte ich die Forderung nicht kennen, BEVOR ich mich mit einem GV auseinandersetzen muß?

Zu meiner Frage 5:

Eine Antwort mit Fakten wäre hier wesentlich hilfreicher.

Ob das Geb. Dat. stimmt oder nicht kann ich nicht beurteilen, da es nirgends ersichtlich ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

Es gibt eigentlich nix mehr zu erklären..

Ergänzung zu Nr. 2:
§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB ergo 30 Jahre

zu Nr. 4: wie ich bereits schrieb, Dir ist sicherlich ein gerichtlicher Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid ins Haus geflattert...Widersprichst Du dem nicht binnen 14 Tagen kannst Du das als "Schuldanerkenntnis" betrachten und die Forderung ist rechtskräftig tituliert. - Durch das Ignorieren hast Du Dir vermutlich so ein Eigentor geschossen, deswegen auch die Antwort auf Nr. 5: Da der Titel rechtskräftig ist, ist das Kind nun in den Brunnen gefallen


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

übrigens : Ich spare mir Belehrungen, wenn Du lernst Dich vernunftig grammatikalisch auszudrücken.

quote:
Gestern bekomme ich Post vom GV

Entweder hast Du gestern Post bekommen (Perfekt) oder du wirst morgen Post vom GV erhalten (Futur I) aber beides zu vermischen passt irgendwie nicht.

Als weiteres Addendum:
quote:
Wegen der vergangenen Zeit kann ich mich nicht mehr erinnern, was damals geschah; es wäre möglich, das ein Titel besteht.Ich habe auch nie wieder dazu etwas gehört.

Nur weil Du im Ausland warst und bis heute nichts mehr gehört hast, muss dies nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Forderung vergessen/erledigt ist. Mit bereits gesagten Worten: Hat der Gläubiger einen Titel kann er jederzeit einen GV beauftragen, mit diesem zu vollstrecken. Darüber hinaus gibt es auch das Rechtsmittel der öffentlichen Zustellung. Google einfach mal danach :-)

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-- Editiert Albarion am 07.05.2012 02:53

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