Garant Kreditvermittlungs GmbH

13. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Alienbecci
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Garant Kreditvermittlungs GmbH

Hallo,

mein Mann hatte im letzten Jahr eine Kreditanfrage an die o.g. Kreditvermittlung via Internet getätigt.

Er hatte das Angebot allerdings nicht angenommen.

Seitdem bekommt er Rechnungen etc., die er alle ignoriert hatte, denn schließlich hatte er nichts abgeschlossen.

Im letzten Brief vom 07.01.2013 drohen sie ihm jetzt mit Kontopfändung, wenn er den Betrag in Höhe von 1975,17 € nicht zahlt, bzw. eine Ratenvereinbarung unterschreibt.

Was können wir machen, bzw. wie sollen wir uns verhalten?

Rechtsanwalt einschalten oder auch wieder ignorieren?

Vielen Dank im Vorraus.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

1975 € ?

Aus was setzt sich die Forderung zusammen ?

Gerichtlicher Mahnbescheid bzw Vollstreckungsbescheid ?

Ist Geld geflossen ?

Schon mit dem Vermittler schriftlich kommuniziert ?






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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Unabhängig davon: Totstellen ist nie eine besonders gute Idee. Zumindest einmal sollte man deutlich machen, wie man die Sache sieht.

Wie ist denn der genaue Wortlaut des letzten Briefes?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#3
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Ich muss dringend warnen, nachdem ich auf die Adresse gestoßen bin - Modenbachstr. In Harthausen, berüchtigt für unseriöse Inkassobetriebe, die sich auf sozial Schwäche spezialisiert haben und von denen unberechtigte Forderungen mit höchst fragwürdigen Methoden einzutreiben versuchen.

Nichts unterschreiben !!!!

Mehrfach standen die gleichen Personen auch hinter Firmen mit Lockangeboten, mit "Kredit ohne Schufa" und dergleichen!

Ohne tatsächliche Kreditvermittlung entsteht rein rechtlich erst mal kein Anspruch.

Einschlägige Betriebe versuchen aber, auch unberechtigte Forderungen durchzusetzen, u.a. mit Missbrauch von Rechtsmitteln, wie gerichtl. Mahnbescheid und sogar Klage.

Wichtig:

- Gab es gerichtliche Mahn- oder Vollstreckungsbescheide? Unbedingt widersprechen, 2 Wochen nach dem VB ist normal nichts mehr zu machen.

- Kontosperren können auch illegal ohne den eigentlich erforderlichen Vollstreckungstitel erreicht werden. Bei Kontosperre, insbes. wenn vorher kein gerichtlicher Mahn- oder Vollstreckungsbescheid kam, unbedingt von Bank das Aufforderungsschreiben geben lassen und bei Gericht gegenprüfen! Wenn kein Vollstreckungstitel vorlag, sofort zum Anwalt und die auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen, Strafanzeige wegen gewerbsmäßigem Betrug und Erpressung, insbesondere, wenn gleichzeitig Vordrucke für Schuldanerkenntnisse, Ratenzahlungen usw. eintreffen! Natürlich nichts unterschreiben!

- bei Klage auf jeden Fall mit Anwalt verteidigen! Die klagen auch bei völlig unberechtigten Forderungen, in der Erwartung, dass Sozial Schwache sich nicht angemessen wehren!

Da wird man wohl auf jeden Fall einen Anwalt brauchen, weil die einschlägigen Betriebe völlig willkürlich und bewusst rechtswidrig vorgehen und erst auf Anwalts- oder Gerichtsschreiben überhaupt reagieren.

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#4
 Von 
Alienbecci
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau das habe ich mittlerweile auch gelesen.

Der genaue Wortlaut des letzten Briefes:

Sehr geehrter Herr.....,

wir sind unter folgenden Voraussetzungen bereit, die Pfändung Ihres Kontos für ruhend zu erklären:

1. Sie senden uns die anliegende Teilzahlungsvereinbarung unverzüglich unterschrieben und im Original zurück und

2. Sie richten bei Ihrer Bank einen monatlichen Dauerauftrag in der Höhe der monatlichen Rate ein und lassen uns die schriftliche Bestätigung Ihrer Bank zukommen.

3. Die erste Rate zahlen Sie unmittelbar nach Erhalt dieses Schreibens auf unser oben angegebenes Konto ein.

Die Pfändung kann nur für ruhend erklärt werden, wenn die drei genannten Voraussetzungen erfüllt sind und nachdem der erste Zahlungseingang in vereinbarter Höhe hier verbucht ist.

Mit freundlichen Grüßen
..........


Ich muss dabei sagen, das es bisher noch zu keiner Pfändung gekommen ist, es gab kein Mahnbescheid und somit auch kein Vollstreckungsbescheid. Definitiv kam es zu keinem Abschluss eines Kreditvertrages, es sind keine Gelder geflossen und es wurde auch nichts unterschrieben.

Sollt ich eine Anzeige machen, bzw. einen Anwalt aufsuchen? Wenn ich einen Anwalt aufsuche, kann ich der Firma die Kosten in Rechnung stellen?


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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Ja, ich würde auch Strafanzeige wegen Nötigung erstatten. Über die Drohung einer Pfändung eine Teilzahlungsvereinbarung zu erzwingen gehört angezeigt.

Ich würde noch folgendes ergänzend schreiben, wenn man bis hierhin nichts geschrieben hat (Einschreiben):

quote:

Hallo.

Ich widerspreche der Forderung. Ich untersage Ihnen weitere Maßnahmen, wie beispielsweise Schufa-Einträge. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen.

Aufgrund des Wortlautes ihrer Schreiben habe ich Strafanzeige wegen Nötigung erstattet.

Ich untersage Ihnen die weitere Kontakaufnahme, insbesondere Hausbesuche oder telefonische Kontakte. Wenn Sie etwas einfordern wollen, verweise ich auf den Klageweg. Ich verweise aber zudem darauf, dass Sie der Schadensminderungspflicht unterliegen und mir einen wirksamen Vertragsschluss, sowie eine Vollmacht einen Forderungsübergang nachzuweisen haben. Zudem haben Sie mir eine Forderungsaufstellung vorzulegen.



Das sollte genug sein, dass sie wissen, dass du es ernst meint. Meist schläft das dann ein, weil du auf einer Blackliste landest für Leute, die sich wehren.

Informiere deine Bank, dass dort Betrüger unterwegs sind und dass sie nicht auf irgendein Pfändungsgesuch o.ä. eingehen dürfen. Sie sollen dich sofort informieren und dir die Unterlagen aushöändigen, womit die dort Pfändung begehren.

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#7
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Man kann auch mit immens krimineller Energie durch einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid an einen vollstreckbaren Titel kommen.

Das ist besonders gefährlich, wenn dem vermeintlichen Gläubiger das Geburtsdatum und die Bankverbindung des Schuldners vorliegt.

Die Betrüger kleben den Namen des Schuldners an einen Briefkasten an beliebiger Adresse, den die Betrüger kontrollieren. Dann wird ein Mahnbescheid beantragt, der dorthin zugestellt und natürlich nicht widersprochen wird.
Mit diesem Titel wandern die Betrüger zur Bank des Schuldners und sperren das Konto des Schuldners. Nebenbei wird die korrekte Kontonummer und Geburtsdatum des Schuldners angegeben. Die Bank kann also gar nicht anders als zu sperren.

Der Schuldner könnte sich über einen Antrag Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zwar wehren, das ist aber langwierig. Da zahlen die Schuldner schnell mal die angebliche völlig überhöhte Schuld.

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#8
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

@Steffen Meier:

Wie ich gelesen habe, gehen die illegalen Kontosperren viel einfacher über Missbrauch der Vorpfändung nach §845 ZPO .

Die Vorpfändung ist nur ein formloses Schreiben des Gläubigers an einen Drittschuldner (z.B. Bank) mit der Aufforderung, dem Schuldner nichts mehr auszuzahlen. Offiziell muss sie noch vom Gerichtsvollzieher zugestellt werden, was aber Bankmitarbeiter auf den ersten Blick nicht erkennen können, ob das wirklich passiert ist. Die kriegen evtl. nur ein eingescanntes Schreiben auf den Computerbildschirm.

Eigentlich dient sie dazu, dass Gläubiger nach Erhalt eines Titels schnell Schuldner am Verschieben von Geld hindern und sich ihren Rang sichern können. Deshalb muss dafür auch kein Vollstreckungstitel vorgelegt werden, sondern man kann einfach den Gerichtsvollzieher beauftragen, das Schreiben zuzustellen.

Kriminellen Geldeintreibern geht es aber in allererster Linie darum, "Schuldnern" die Existenz eines vollstreckbaren Titels vorzutäuschen, sie in eine akute Zwangslage zu bringen und so Zahlungen und Anerkenntnisse zu erpressen.

Somit können sie einfach belanglose Schreiben mit Sperraufforderungen per Post an die Banken verschicken oder sogar Gerichtsvollzieher dafür beauftragen - es gibt kein Hindernis, das nicht zu tun.

Ein Vollstreckungstitel durch einen toten Briefkasten wäre denkbar, ließe sich aber nachweisen und dann (hoffentlich) aus der Welt schaffen. Ist also relativ kompliziert, wenn auch nicht unmöglich.

Was wahrscheinlicher sein dürfte ist, Diebe loszuschicken, um Mahnbescheide aus Briefkästen zu fischen. Gerade da, wo z.T. die Briefkästen schon kaputt und aufgebogen sind.

Meistens spekulieren aber solche Abzocker darauf, dass die Leute sich nicht wehren, wobei sie munter offen rechtswidrig vorgehen. Deswegen auch die Forderungsgenerierung mit Angeboten, die sich an sozial Schwache ("Kredit ohne Schufa") und Senioren (Gewinnmitteilungen) richten. Sobald Anwaltsschreiben im Auftrag der Opfer kommen, hat der Spuk normal ein Ende, außer, die Opfer haben schon Anerkenntnisse unterschrieben oder Titel am Hals.

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Vollstreckungen an falscher Adresse sind wirkungslos und bedeuten im Nachhinein richtig viel Ärger. Die Variante mit Vorpfändung ist deutlich öfter, da stimme ich xpuff zu.
Gerade deswegen sollte man die eigene Bank deutlich vorwarnen, damit sie gerade nciht darauf eingeht. Auch das schriftlich machen um einen Nachweis zu haben, dass man die eigene ank vorgewarnt hat.

Gerade was "Kredit ohne Schufa" angeht, gibt es genug Fälle, wo irgendwelche deutschen Briefkastenfirmen dazu dienen, Verträge abzuschließen. Großzügigerweise wird einem dann 3 Monate zeit versprochen, bis die erste Rate fällig wird. Die Zeit wird genutzt, um den Kredit zigfach international weiterzuverkaufen, bis der Schuldner gar nicht mehr weiss an wen er bezahlen soll, es vergisst und sich nach ein paar Monaten bestenfalls wundert, warum kein Geld abgebucht wird.

Plötzlich informiert einen der Arbeitgeber, dass man eine Forderung auf dem Tisch liegen habe. Und das obwohl nie eine Mahnung kam. Nicht selten lösen dann Gehaltspfändungen Kettenreaktionen in Gang, wo man kaum noch retten kann.

Konkret kenne ich eine Fall, eines gut verdienenden Angestellten (2800 Netto), jung, den man so direkt in die Privatinsolvenz getrieben hat. Wegen einem Schufalosen Kleinkredit, bei dem er sich 400€ am Ende sparen wollte. Wäre er zur Hausbank gegangen, hätte 400€ Zinsen mehr bezahlt, wäre das nicht passiert. Insofern ist das bei Krediten immer mit Vorsicht zu genießen. Es kann und wird oft schief gehen, auf solche Lockangebote einzugehen.

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-- Editiert mepeisen am 14.01.2013 14:06

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#11
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

@Winterplanet:

Auf Vergütungen für diese Art "Kreditvermittlungen" besteht regelmäßig kein Anspruch, selbst, wenn entsprechende Texte da stehen:

http://www.schufa.de/media/teamwebservices/unternehmen/downlaods/Studie_SCHUFA-freie_Kredite.pdf

Insbesondere sind nach §655c BGB Vermittlungsvergütungen erst nach Auszahlung eines Darlehens zu erstatten - sonstige Nebenkosten nur unter engen Voraussetzungen (§655d), die wohl kaum vorliegen dürften.

Fast 2000€ dürften ohnehin Märchenkosten sein.

Wie schon gesagt, stellen solche Abzocker aber regelmäßig bewusst unrechtmäßige Forderungen, und es wird versucht, sie im gerichtlichen Mahnverfahren und sogar mit Klagen zu "legalisieren", in der Hoffnung, dass die Leute sich nicht wehren.

Dieses "alles ignorieren, weil man ja nichts abgeschlossen hat" ist allerdings gefährlich, weil dann eben auch mal schnell die gelben Briefe vom Gericht im Müll landen. Sollte tatsächlich ein Vollstreckungsbescheid vorliegen, muss nur der bezahlt werden - gerade bei den einschlägigen Eintreibern werden diese Kosten aber sofort nach Titulierung willkürlich verdoppelt, wogegen man sich dann auch wehren muss.

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

2000 € Märchengebühren für einen nicht vermittelten Kredit sind selbst in dieser Branche beispiellos

Du schließt sicher aus das möglicherweise der Mann den Kredit ohne Dich zu informieren beantragt hat ?

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Alienbecci
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin ganz sicher, das mein Mann KEINEN Kredit abgeschlossen hat.

Aber ich danke allen hier, für diese wirklich aufschlussreichen Antworten.

Gerade habe ich ein Brief dorthin geschickt und bin gespannt auf die Antwort, wenn wir dann überhaupt noch was hören sollten.

Strafanzeige haben wir auch gestellt und der Polizei ist diese "Firma" Garant nicht unbekannt.

Sobald wir etwas hören oder auch nicht, werde ich es hier berichten.

Ein schönes Wochenende.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12306.05.2013 09:20:00
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 155x hilfreich)

quote:
Ich bin ganz sicher, das mein Mann KEINEN Kredit abgeschlossen hat.


Ist Dein Mann sich dessen auch so sicher?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 570x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Du schließt sicher aus das möglicherweise der Mann den Kredit ohne Dich zu informieren beantragt hat ? <hr size=1 noshade>


EIn Kreditantrag rechtfertigt aber noch nicht die Gebühren, erst ein Abschluss und die erfolgte Auszahlung des Kredites, § 655c BGB

Ob ein Kredit ausgezahlt wurde, sollte ja eigentlich unmißverständlich festzustellen sein.

Aber es scheint die altbekannte, illegale Masche der "Kredit ohne Schufa"-Abzocker zu sein....
Im Grund ja ein alter Hut, was es nicht besser macht.

-- Editiert seba79 am 11.02.2013 18:33

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#16
 Von 
massaculla
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab das gleiche Problem, statt werbung steht kostenlos , hab ich kein kredit bekommen und ein rechnuing über 1475 € , vor war ein pfandung auf mein konto dann hab ich einspruch eingelegt weil eine Betrug firma ist, und seit eine woche ist pfandung weg von mein konto. Jetzt weiss nicht was passiert , nie ein kredit fragen an Garant Kreditvermittlung , sie bekommen kein kredit aber ein teuere rechnung zu bezahlen.

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Gab es jemals einen Mahnbescheid? Gab es jemals ein Gerichtsverfahren, das du verloren hast? Hast du jemals von einem Gerichtsvollzieher Post gekommen, beispielsweise in Form eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ?

Wenn nicht, kannst du ggf. zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten, denn dann liegt Betrug der Firma vor. Die dürfen nur dann eine Vorpfändung machen, wenn die einen Titel haben. Wenn du aber nie einen Mahnbescheid bekommen hast und es nie eine Klage gab, dürfen die auch nicht pfänden. Nennen tut sich das "illegale Vorpfändung".

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#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

Vermutlich hat sie beim gerichtlichen Mahnbescheid und beim darauffolgendem Vollstreckungsbescheid keine Rechtsmittel eingelegt so das die Forderung tituliert wurde

Vorkosten ohne Kreditvermittlung sind nicht durchsetzungsfähig

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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