Mich würde mal interessieren, ob es eine Verordnung gibt, die die Höhe der Inkassogebühren regelt.
Mir wurden € 32,00 plus 4,50 für sog.vorgerichtliche Gebühren in Rechnung gestellt , bei einem Rechnungsbetrag von € 90,00.
Kann man die Höhe dieser Gebühren anfechten??
Gebühren für Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Schau mal bei folgendem Link vorbei.
http://www.rechtspraxis.de/zwangs/mahnkosten.htm
Und auch dieser Link könnte sehr hilfreich sein.
http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/verbraucher/:Inkasso-Regeln-Was-Schuldner/561919.html
Vielen Dank für die prompte Antwort.
Letzterer Link war hilfreich. Die Information , dass es keine verbindliche Gebührenordnung gibt, trifft in ungefähr meine Vermutung, da ein Inkassounternehmen kein Organ des öffentlichen Rechts ist. Dass in der Rechtspraxis diese Inkassogebühren in etwa der Gebührenordnung für RA`s gleichgestellt ist, ist ebenfalls gut zu wissen. Nun bleibt mir nur noch zu klären, wie ich an DIESE info komme. Des weiteren kann ich mit dem Begriff "vorgerichtliche Inkassogebühren" nicht so viel anfangen, da dieses Unternehmen darüber hinaus sowieso auch noch weitere Auslagen geltend macht.
Oder bin ich da auf dem Holzweg??
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Wo du evtl. noch Infos bekommen könntest wäre hier.
http://www.inkassobuero.de/
Wie du nun an die Berechnungsgrenzen gelangen kannst, darüber kann ich dir leider keine Infos geben.
Aber vlt. kann dir folgender Link auch noch etwas Klarheit verschaffen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Inkassob%C3%BCro
Und folgende PDF. könnte etwas Klarheit schaffen.
http://www.schuldenfrust.de/
Und dann auf den Link "Inkasso und nun" gehen.
Will die PDF Datei hier nicht direkt verlinken, zwecks Traffic.
Schaust halt mal. Aber ich denke genaueres kann Dir bestimmt auch der Verbraucherschutz sagen.
Ich bin mit folgender Vorgehensweise immer gut gefahren :
Inkassoschreiben ignoriert und Hauptforderung (falls unstrittig) plus Mahngebühr unangekündigt auf das konto des Ursprungsgläubiger direkt überwiesen
Nach den üblichen 2 bis 3 Bausteinmahnbriefen des IBs bzw Hausadvokaten ist die Sache eingeschlafen. Ein Call Agent (Telefon Inkasso) könnte ebenfalls zusätzlich Druck machen
Um was für eine Art Forderung geht es ?
lg
-- Editiert von thehellion am 28.01.2009 21:49
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