Gebühren für die Bewilligung einer Ratenzahlung ??

2. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lampenfee01
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebühren für die Bewilligung einer Ratenzahlung ??

Hallo zusammen,

ich habe da mal ne Frage.
Es ist halt leider dazu gekommen, das ich Versicherungdsprämie einer Unfallversicherung nicht zahlen konnte.Lange nichts gehört und dann plötzlich die Androhung eines Mahnverfahrens. Ich habe um Ratenzahlung gebeten= keine Reaktion.

Dann Mahnbescheid vom RA ,wieder um Stundung gebeten = keine Reaktion

Heute kommt mit der selben Post die Androhung einer Pfändung und gleichzeitig ein Brief von Rechtsanwalt in dem Folgendes steht.

Sehr geehrte Frau XXX

die Forderung ist bekanntlich bereits Gegenstand eines gerichtlichen Mahnverfahrens.Voraussetzung für die Gewährung einer Teilzahlungsvereinbarung ist dasher, dass Sie diesen Anspruch gegen sich titulieren lassen und auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichten. Unter diesen Voraussetzungen erklären wir uns mit einer Retanzahlung einverstanden,weisen jedoch bereits vorab darauf hin,dass durch die Zahlungsvereinbarung eine weitere Gebühr in Höhe von 52,00€ entstanden ist,die ebenfalls von Ihren Lasten geht.

Kann mir mal bitte jemand sagen was das für Maffia Methoden sind?

Ist das rechtens ?

Ich meine ich habe im Vorfeld schon um Stundung gebeten und keine Reaktion erhalten.

Und nun plötzlich geht das mit der Stundung und dann sollen dafür das es genehmigt wird nochmal 52 € bezahlt werden?
Die Gesamtfrderung beträgt ja grade mal 170€

Kann mir also jemand sagen was ich tun kann bzw. wie ich mich verhalten soll ??

Vielen Dank für die Hilfe

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Immer das gleiche mit diesen Inkassovögeln.

Mit einer solchen Vereinbarung lieferst Du Dich denen regelrecht aus. Nicht nur, das Du die Forderung anerkennst, Du gibst denen auch die Mölglichkeit zu vollstrecken wann immer sie wollen.

Ich persönlich treffe in solchen Situationen nur Ratenzahlungsvereinbarungen, wenn keine zusätzliche Gebühren erhoben werden und der Gläubiger rechtswirksam von Vollstreckungsmaßnahmen absieht.

-- Editiert von zuspät am 03.12.2005 02:52:30

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

Gebühren für den Zeilzehalungsvergleich sind nichtig, versuch mit dem Gläubiger, also der versicherung einen deal auszuhandeln.

Kennst du einen Vertreter der dir weiterhelfen kann? Überweis einfach mal 25€, dann schick ein fax, schilder´ die Umstände
und biete Ratenzahlung an. Kommunikation nur und auschliesslich mit der Versicherung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wie lange ist der Vollstreckungsbescheid schon da ?
Einspruch getätigt ?
gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

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