Gebühren wegen beantragung des Mahnbescheids trotz bezahlung

4. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Konten
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebühren wegen beantragung des Mahnbescheids trotz bezahlung

Guten Tag alle zusammen,
habe ziemliche probleme mit dieser räuberbande von coeo inkasso....
hatte vor ein paar monaten eine rechnung erhalten in höhe von ca 80 eur was so überteuert ist ich frag mich ob die stolz sind das essen für ihre kinder mit ergaunertem geld von leuten zu bezahlen... sry dafür aber habe extremen hass auf diese gesamte firma!
nun gut das schreiben habe ich ignoriert und einen weiteren bescheid erhalten von ca 87 eur diesen ich aber bezahlt habe kurz darauf erhielt ich wieder ein schreiben indem ich nochmals 80 euro zahlen soll für die beantragung eines mahnbescheids dies habe ich wiedersprochen und nun gestern wieder einen brief erhalten wo dies drin steht.. die beantragung des mahnbescheids ist mittlerweile 3 monate her und ich hab bis heute noch keinen mahnbescheid erhalten... muss ich dies nun zahlen? meiner erachtung nach ist dies mehr als nur unrechtens!!!

-- Editiert von Konten am 04.06.2019 19:21

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kurz und knapp: Nö.

Ich würde sogar so weit gehen und Strafanzeige erstatten gegen die Mitarbeiter des Inkassos wegen Verdacht des Betruges.
Vermutung wäre, dass die in Wahrheit nie einen Mahnbescheid beantragt haben und das nur frei erfunden haben, um dich nachträglich weiter abzuzocken. Denn wie du richtig vermutest: Wenn die jemals einen Mahnbescheid beantragt hätten, wäre der längst bei dir eingetroffen.

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