Gebührenwillkür?

25. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)
Gebührenwillkür?

Verehrte Forumsgemeinde,
ich habe einmal gelernt, dass ein Vertrag durch Angebot und Annahme zustande kommt. Wobei aber eine Einigung, z.B. über den Preis auch maßgebend ist.
Nach Rechnungstellung hat man auch ein Recht die Rechnung zu prüfen und fallweise zu kürzen.
Nun kommt immer mehr die Methode in Mode, dass Inkassobüros oder Rechtsanwälte die als solche auftreten einfach eine Mahnung senden und erhebliche Gebühren verlangen. Z.B. bei einer Forderung von 1,50 € gleich an die 80 €. Natürlich begleitet mit allen möglichen Drohungen.
Da frage ich mich schon ist das rechtens, muss man einfach zahlen was einem vorgeschrieben wird oder hat man da schon noch ein paar kleine Rechte?
Bitte aber keine Meinungen von Anwälten oder solchen Freunden die dieses Geschäft betreiben, den deren Meinung kenne ich schon! Zahlen was angeordet wird, sonst? Schuldner sind böse Menschen?






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"
Besten Dank im voraus. Über einen freundlichen, respektvollen Umgang würde ich mich freuen. Ich sc"

-- Editiert Benbulben am 25.03.2012 18:56

Post vom Inkassobüro?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kommt auf den Einzelfall an
Sehr oft sind die von RAs bzw IBs begehrten Gebühren nicht durchsetzungsfähig

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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