Geerbte Schulden

16. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kieler73
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Geerbte Schulden

Noch ein Problem:
Im März ist mein Onkel gestorben (der Bruder meines Vaters). Er hatte Privatinsolvenz angemeldet und hinterläßt 70000,-€ Schulden. Seine Frau hat Harz IV. Die Kosten der Beerdigung übernahm das Sozialamt. Seine Frau hat binnen Frist (6 Wochen) das Erbe ausgeschlagen. Nun fordert das Sozialamt 1200,-€ von meinem Vater für die Beerdigung. Mein Vater war bei einem Anwalt. Dieser erklärte ihm, daß er wahrscheinlich nun die Schulden "erben" würde und auch die Kosten der Beerdigung übernehmen müsse. Weiterhin sagte er, daß auch ich (als sein Sohn) dafür haftbar gemacht werden könnte. Weiß jemand, ob das so ist bzw. ob man aus der Sache rauskommt?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7008 Beiträge, 3928x hilfreich)

Wenn Dein Onkel keine Kinder hat und die Eltern Deines Onkels und Deines Vaters auch verstorben sind, dann wäre Dein Vater der nächste in der Erbfolge. Er kann verhindern, dass er die Schulden erbt, wenn er ebenso wie Deine Tante die Erbschaft ausschlägt. Das gleiche gilt für Dich. Das solltet ihr auch unbedingt machen. Ich hoffe das die 6 Wochen Frist für euch noch nicht abgelaufen ist.

Zu der Erstattungsforderung des Sozialamtes kann ich leider gar nichts sagen, weil ich mich mit dieser Materie nicht besonders auskenne. Was hat das Sozialamt denn in seiner Zahlungsaufforderung geschrieben auf welcher Rechtsgrundlage gefordert wird?

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#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 908x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Kieler73
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, wie verhält es sich genau mit der 6 Wochen Frist: Mein Onkel ist im Februar oder März gestorben (weiß ich nicht so genau). Daraufhin hat seine Frau innerhalb von 6 Wochen die Erbschaft ausgeschlagen. Mein Vater hat davon allerdings erst vor etwa einer Woche vom Sozialamt erfahren, also lange nachdem 6 Wochen vergangen sind. Von meinem Vater lebt noch die Mutter. Diese ist allerdings im Altenheim und mein Vater hat offiziell Ihre Betreuung übernommen. Ich glaube in der Erbfolge wäre sie vor ihm dran. Allerdings weiß ich nicht, inwieweit es nun eine Rolle spielt, daß er sie gesetzlich vertritt.

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7008 Beiträge, 3928x hilfreich)

Also die ganze Sache scheint ja doch etwas komplizierter zu sein. Insbesondere wegen der Betreuung. Ich würde dringend raten einen fähigen Anwalt, z.B. Fachanwalt für Erbrecht, der sich am besten auch noch im Betreuungsrecht auskennt, aufzusuchen, damit hier ja nichts falsch läuft.

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