Hallo!
Eine Frage, ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen:
Leider musste ich gegen einen ehemaligen Freund eine Gehaltspfändung machen (davor natürlich Mahnbescheid
& Vollstreckungsbescheid), da er einen Kredit nicht zurück bezahlt hat.
Die Gehalstvollstreckung wurde Mitte 2005 auch dem Arbeitgeber überreicht, dieser konnte aber (noch) nix vollstrecken, da der Schuldner noch Azubi-Gehalt bezogen hat.
Laut meinen letzten Infos vom Schuldner selber, bekommt er ab Ende 2005 aber ein "normales" Gehalt.
Bisher habe ich kein Geld erhalten. Wie geh ich nun vor? Bei wem muss ich da "Nachfragen"?
Amtsgericht? Gerichtsvollzieher? Arbeitgeber?
Vielen Dank schon mal!
Gruss
-- Editiert von hallo_muc am 26.01.2006 22:07:42
Gehaltspfändung - Frage als Gläubiger
26. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 26. Januar 2006 | 22:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltspfändung - Frage als Gläubiger
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#1
Antwort vom 27. Januar 2006 | 08:26
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Der Ansprecpartner ist hier der Arbeitgeber.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
#2
Antwort vom 27. Januar 2006 | 09:34
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
das selbe nochmal durchziehen was du damals gemacht hast als er noch Azubi war.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Januar 2006 | 19:59
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 9x hilfreich)
Eine neue Gehaltspfändung ist nicht erforderlich, da der Arbeitnehmer nach wie vor beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt ist. Einfach den Arbeitgeber ansprechen, und wenn das nicht hilf, dann den Drittschuldner (Arbeitgeber) auf Zahlung verklagen. Wie das genau geht, weiß der Anwalt!
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