Gehaltspfändung und unterhaltspflichtige Person

27. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Sandra1703
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltspfändung und unterhaltspflichtige Person

Hallo,

ich habe eine Frage. Da ein Gläubiger sämtliche Angebote verweigert, sind Schuldenbereinigungspläne gescheitert. Da der Gläubiger an erster Stelle der eingegangenen Pfändungen steht, bekommt er seit längerem monatlich den pfändbaren Teil meines Gehaltes. Da ich verheiratet bin, wird eine unterhaltspflichtige Person berücksichtigt, da es auf dem Titel auch nicht anders aufgeführt wurde.

Es gibt in der Reihenfolge noch drei weitere PFÜ und danach ist diesen Monat ein weiterer PFÜ des Gläubigers, der an erster Stelle steht, eingegangen da ich einen Rechtsstreit verloren habe. In diesem PFÜ der an 4. Stelle eingegangen ist, ist aufgeführt dass mein Ehepartner nicht als unterhaltspflichtig berücksichtigt werden darf.

Nun hab ich meine Gehaltsabrechnung erhalten und bin verwundert. Die Pfändung des Gläubigers, der an Position 1 steht, kenne ich ja schon und das war ja die letzten anderthalb Jahre bereits so. Nun taucht aber auf meiner Gehaltsabrechnung ein zweiter gepfändeter Betrag auf. Lt. Rückfrage bei meinem Arbeitgeber ist dies der Betrag der nicht anzurechnenden Unterhaltsverpflichtung für meinen Ehepartner.

Ist das richtig, dass die Rangfolge dann einfach übersprungen wird und der quasi an letzter Stelle stehende Gläubiger dann vorgezogen wird, obwohl er noch gar nicht an der Reihe wäre?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Der AG führt an Gläubiger 1 den pfändbaren Betrag ab und an Gläubiger 4 den Betrag zwischen 1 unhaltspflichtigen Person und keiner unterhaltspflichtigen Person? Habe ich das richtig verstanden? Wenn ja wäre das korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sandra1703
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja so ist es gemeint.

Ich dachte, dass immer nur eine Pfändung des Gehalts möglich ist und ehe der an vierter Stelle eingefangene PFÜ an der Reihe ist, müssten erst die anderen erledigt sein

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sandra1703):
und ehe der an vierter Stelle eingefangene PFÜ an der Reihe ist, müssten erst die anderen erledigt sein

Der an vierter Stelle eingegangene PfÜB hat 2 Teile, ein mal den Teil auf Rang 4 und einmal den Teil auf Rang 1.



Zitat (von Sandra1703):
In diesem PFÜ der an 4. Stelle eingegangen ist, ist aufgeführt dass mein Ehepartner nicht als unterhaltspflichtig berücksichtigt werden darf.

Das erscheint mir ungewöhnlich, wurde das schon mal geprüft?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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