Gelber Brief (Mahnbescheid) an verstorbenen Ehepartner

8. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
jom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gelber Brief (Mahnbescheid) an verstorbenen Ehepartner

Hallo, mein Mann starb 2022, die Hausratversicherung die auf seinem namen lief hab ich erst 1 jahr später
kündigen wollen mit Verweis auch dass mein Mann starb und innerhalb der kündigungsfrist . Die Versicherung meinte da ich in der Wohnung lebe geht der Vertrag weiter. Ich habe es dann schlieschlich versäumt nochmal formell zu kündigen. Den Betrag für 24/25( adressiert an meinem Mann) habe ich nicht bezahlt. Dann sollen sie mir den Schutz halt kündigen dachte ich mir.
In den Wochen um Weihnachten/Silvester, wo ich nicht zuhase war
trudelten kurz hintereinander 2 inkasso schreiben und schliesschlich jetzt der Gelbe Brief ein.
Nachwie vor alles an meinem Mann adressiert.
Wie verhalte ich mich nun am besten. Soll ich widerspruch einlegen mit verweis dass der Schuldner tot ist?
Warten bis was auf meinem namen kommt? Ich hätte kein problem den fälligen Betrag zu zahlen allerdings ohn die Mahngebühren.

Vielen dank fürs Lesen und auch hoffentlich hilfreiche Antworten

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37065 Beiträge, 6231x hilfreich)

Zitat (von jom):
Die Versicherung meinte da ich in der Wohnung lebe geht der Vertrag weiter.
Das ist nachvollziehbar.
Zitat (von jom):
Ich hätte kein problem den fälligen Betrag zu zahlen allerdings ohn die Mahngebühren.
Dann zahle doch den fälligen Betrag, halte damit die HR-Versicherung aufrecht... und teile deine sonstigen Gedanken dem Inkasso mit.

Dass der Versicherungsnehmer verstorben ist, weiß die Versicherung. Sie hat dir doch erklärt, dass es um den versicherten Hausrat in der Wohnung geht und nicht um eine bestimmte Person.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von jom):
Die Versicherung meinte da ich in der Wohnung lebe geht der Vertrag weiter.

Nicht wenn man ihn kündigt.



Zitat (von jom):
Ich habe es dann schlieschlich versäumt nochmal formell zu kündigen.

Das ist schlecht.



Zitat (von jom):
Wie verhalte ich mich nun am besten.

So wie jeder, man schriebt auf die Briefe "Empfänger verstorben - ZURÜCK an Absender" drauf. Die normalen Briefe wirft man in den nächsten Briefkasten, die Gelben Briefe wirft man in den Hausbriefkasten des örtlichen Amtsgerichtes ein.



Zitat (von jom):
Den Betrag für 24/25( adressiert an meinem Mann) habe ich nicht bezahlt.

Die Briefe hat man geöffnet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Briefe hat man geöffnet?


Ja der einzige ungeöffnete ist der Gelbe Brief.

Dass mit der Kündigung das war natürlich naiv von mir zu glauben das sie eine formlose kündigung innerhalb
der Kündigungsfrist akzeptieren.
Zitat (von Anami):
Dann zahle doch den fälligen Betrag, halte damit die HR-Versicherung aufrecht... und teile deine sonstigen Gedanken dem Inkasso mit.

Ich fürchte dass das Inkasso auf seine forderungen bestehen bleibt

Zitat (von Harry van Sell):
die Gelben Briefe wirft man in den Hausbriefkasten des örtlichen Amtsgerichtes ein.

Würde dann die möglichkeit bestehen dass die Rechnung der Versicherung (ohne inkasso gebühren)
dann neu an mich (als Erbin) zugestellt wird?

Danke für eure Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8902 Beiträge, 1895x hilfreich)

Zitat (von jom):
Würde dann die möglichkeit bestehen dass die Rechnung der Versicherung (ohne inkasso gebühren)
dann neu an mich (als Erbin) zugestellt wird?



durchaus

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37065 Beiträge, 6231x hilfreich)

Zitat (von jom):
Ich fürchte dass das Inkasso auf seine forderungen bestehen bleibt
Das sehe ich auch so, aber du hast ja deine eigenen Vorstellungen hier ausgebreitet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2596 Beiträge, 757x hilfreich)

Zitat (von jom):
Ich fürchte dass das Inkasso auf seine forderungen bestehen bleibt

Zurecht.

Hinzu kommen weitere Kosten für die Erbenermittlung.

Gab es einen Erbschein? Wenn ja kann das IB die komplette Forderung auf dich neu titulieren lassen.
Wenn nein, dann muss der Gläubiger oder ein RA vorher noch einen Erbschein beantragen. Ob das wegen ein paar hundert Euro gemacht wird ist zu bezweifeln.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@Ex Inkassomitarbeiter

Nein ein Erbschein existiert nicht.

Es sind nichtmal ein Paar Hundert € sondern nur 80€ + ca 80€ Inkasso.
Ich weiß einige werden jetzt meinen
so einen Aufwand wegen den paar Euro..

Dazu muss gesagt werden dass der reguläre Betrag knapp 150€ waren. Wahrscheinlich hat die Versicherung den Vertrag dann selber gekündigt und den Betrag für die Monate bis zu den Inkasso Schreiben berücksichtigt. Von der Versicherung hatte ich keinen zusätzlichen Brief für den Restbetrag erhalten

-- Editiert von User am 9. Februar 2025 12:14

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