Gelber Brief ohne Mahnung

25. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Stillhalter
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 2x hilfreich)
Gelber Brief ohne Mahnung

ich würde gerne wissen wie man am besten, gegen ein Inkasso Büro vorgeht oder wie man sich verhalten sollte, wenn man vom Inkasso Büro einen gelben Brief bekommt mit einer Rechnung+Verfahrenskosten+Nebenkosten von knapp 84,56€.
Das dumme ist dabei es ist das Inkasso Büro was man selber beauftragt hat, von jemanden selbst eine Rechnungssumme einzutreiben. Nun ist eine Forderungssumme entstanden, die schon länger offen ist, jedoch von mir bezahlt werden würde wenn man mir eine Mahnung geschickt hätte und mir verständlich gemacht hätte das ich das bezahlen soll oder es zum gelben Brief kommt. Alles schön und gut, jedoch eine Sauerrei von Inkasso Büro so zu reagieren.
Was sollte ich tun Einspruch einlegen oder bezahlen. Mit geht es schlicht um die Verfahrenskosten usw. die mir jetzt entstanden sind von 85,56€, da keine Mahnung kam. Leider konnte ich die Hauptsumme aus wirtschaftlichen Gründen bis jetzt nicht bezahlen.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 302x hilfreich)

War das einfach nur ein "gelber Brief" mit einer Rechnung des Inkassos oder ein Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid vom Gericht?

Soweit nur eine Rechnung vorliegt verstehe ich das Problem nicht.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16138x hilfreich)

Zitat:
Alles schön und gut, jedoch eine Sauerrei von Inkasso Büro so zu reagieren.

Nun siehst du ja mal, wie man sich auf der "anderen Seite" fühlt.

Ich vermute, du bist Unternehmer? Ohne Einblick in den Vertrag kann dir niemand etwas sagen. Weder, ob du schon in Verzug warst, noch ob das in Ordnung ist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6366 Beiträge, 1370x hilfreich)

Forderungen über Inkassobüros einzutreiben ist für Unternehmer nicht sinnvoll. Hier werden nur Kosten generiert und es dauert ewig.

Am besten beantragt man selber über das Mahngericht Hagen einen Mahnbescheid und dann anschliessend beauftragt man direkt den Gerichtsvollzieher.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 302x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
über das Mahngericht Hagen

Wenn dieses denn zuständig ist.

Zitat (von cirius32832):
Mahnbescheid und dann anschliessend beauftragt man direkt den Gerichtsvollzieher

Dem Mahnbescheid sollte ein Vollstreckungsbescheid folgen, da aus einem Mahnbescheid nicht vollstreckt werden kann.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#5
 Von 
Stillhalter
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
War das einfach nur ein "gelber Brief" mit einer Rechnung des Inkassos oder ein Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid vom Gericht?

Soweit nur eine Rechnung vorliegt verstehe ich das Problem nicht.


Es ist ein Mahnbescheid vom Amstgericht (Stadtxxx)

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#6
 Von 
Stillhalter
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Alles schön und gut, jedoch eine Sauerrei von Inkasso Büro so zu reagieren.

Nun siehst du ja mal, wie man sich auf der "anderen Seite" fühlt.

Ich vermute, du bist Unternehmer? Ohne Einblick in den Vertrag kann dir niemand etwas sagen. Weder, ob du schon in Verzug warst, noch ob das in Ordnung ist.


Ja bitte genau lesen, es steht alles in meiner Frage...ich bin schon lange in Verzug...mich ärgert das nur das keine Mahnung wie beschrieben davor gekommen ist...

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#7
 Von 
Stillhalter
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Forderungen über Inkassobüros einzutreiben ist für Unternehmer nicht sinnvoll. Hier werden nur Kosten generiert und es dauert ewig.

Am besten beantragt man selber über das Mahngericht Hagen einen Mahnbescheid und dann anschliessend beauftragt man direkt den Gerichtsvollzieher.


Das stimmt aber hätte mir jemand früher sagen sollen

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#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5480 Beiträge, 2479x hilfreich)

Zitat (von Stillhalter):
.ich bin schon lange in Verzug...mich ärgert das nur das keine Mahnung wie beschrieben davor gekommen ist...


Warum sollte man eine Mahnung schicken, wenn du ohnehin schon in Verzug bist?

Macht wirtschaftlich keinen Sinn.

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#9
 Von 
Stillhalter
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Stillhalter):
Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Alles schön und gut, jedoch eine Sauerrei von Inkasso Büro so zu reagieren.

Nun siehst du ja mal, wie man sich auf der "anderen Seite" fühlt.
Es wäre alles kein Problem, wenn das Inkasso Büro eine Mahnung schicken würde, man kann das alles nicht wissen. Für mich hat die sache erstmal geruht, da ich selber gegen den Schuldner einen Titel erlangt habe, und diese Sache erst mir später annehmen wollte

Ich vermute, du bist Unternehmer? Ohne Einblick in den Vertrag kann dir niemand etwas sagen. Weder, ob du schon in Verzug warst, noch ob das in Ordnung ist.


Ja bitte genau lesen, es steht alles in meiner Frage...ich bin schon lange in Verzug...mich ärgert das nur das keine Mahnung wie beschrieben davor gekommen ist...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Stillhalter
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Stillhalter):
.ich bin schon lange in Verzug...mich ärgert das nur das keine Mahnung wie beschrieben davor gekommen ist...


Warum sollte man eine Mahnung schicken, wenn du ohnehin schon in Verzug bist?

Macht wirtschaftlich keinen Sinn.


Doch das macht schon Sinn dann würde ich ja bezahlen, als mir jetzt noch weitere Kosten Mahngericht aufbrummen zu lassen, ....

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#11
 Von 
Stillhalter
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Stillhalter):
Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Stillhalter):
.ich bin schon lange in Verzug...mich ärgert das nur das keine Mahnung wie beschrieben davor gekommen ist...


Warum sollte man eine Mahnung schicken, wenn du ohnehin schon in Verzug bist?

Macht wirtschaftlich keinen Sinn.


Doch das macht schon Sinn dann würde ich ja bezahlen, als mir jetzt noch weitere Kosten Mahngericht aufbrummen zu lassen, ....


Ja klar der dumme Kunde darf immer brav zahlen, aber das Verfahren läuft schon seit 3 Jahren, 2x Gerichtsvollzieher durch Inkasso beauftragt, und nichts passiert in der Sache.....

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 277x hilfreich)

@Stillhalter: Redest Du jetzt mir Dir selber?

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(115968 Beiträge, 39189x hilfreich)

Zitat (von Stillhalter):
Doch das macht schon Sinn dann würde ich ja bezahlen

Witzig ... vermutlich ist der Gläubiger nicht auf so einen schrägen Gedankengang gekommen ...


Aber man hat doch die gewünschte Mahnung erhalten, deshalb verstehe ich die Beschwerde nicht ganz?




-- Editiert von Harry van Sell am 25.02.2021 19:43

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Stillhalter
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Stillhalter):
Doch das macht schon Sinn dann würde ich ja bezahlen

Witzig ... vermutlich ist der Gläubiger nicht auf so einen schrägen Gedankengang gekommen ...


Aber man hat doch die gewünschte Mahnung erhalten, deshalb verstehe ich die Beschwerde nicht ganz?

Ich verstehe nicht warum Rechnung = Rechnung heißt und nicht Mahnung die man bekommt.
Es wurde mir eine Rechnung zugestellt, jedoch wurde ich nicht ermahnt...wenn man es nicht weiss, und ich schätze es geht sehr vielen Leuten so wie mir...

aber trotzdem danke für die leerreichen Beiträge, ich werde in Zunkunft auf alle Inkassotätigkeiten verzichten, denn nirgends wo anders habe ich miterlebt das man sofort ein gerichtliches Mahnverfahren an der Backe hat...

Vielen Dank für Ratschläge desto trotz


-- Editiert von Harry van Sell am 25.02.2021 19:43

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(115968 Beiträge, 39189x hilfreich)

Zitat (von Stillhalter):
Ich verstehe nicht warum Rechnung = Rechnung heißt und nicht Mahnung die man bekommt.

Ganz einfach, weil es halt eine Rechnung ist und keine Mahnung.
Und wenn man in Verzug ist, braucht es auch keine Mahnung mehr.



Zitat (von Stillhalter):
jedoch wurde ich nicht ermahnt

Doch, wurde man. Ok, die Mahnkosten betragen jetzt um die 85 EUR, aber das ist auch eine Mahnung. Die letzte übrigens bevor es dann richtig teuer wird, solche Gerichtsverfahren sind nicht billig.



Zitat (von Stillhalter):
ich werde in Zunkunft auf alle Inkassotätigkeiten verzichten,

Warum? Kann man alles selber machen, ist billiger und effektiver.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5480 Beiträge, 2479x hilfreich)

Zitat (von Stillhalter):
Doch das macht schon Sinn dann würde ich ja bezahlen, als mir jetzt noch weitere Kosten Mahngericht aufbrummen zu lassen, ....


Nein, aus Sicht des Inkassos macht das keinen Sinn.

Du bist Unternehmer, du bist schon im Verzug, du musst ohnehin alle Kosten übernehmen, wieso sollten sie noch Porto und Zeit in eine Mahnung investieren?

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