Hallo Zusammen,
Vielleicht eine dumme Frage:
folgende Annahme:
es wurde ein Vergleich geschlossen, aus dem von sagen wir mal 1700€ noch 900€ zu zahlen sind. In einer Summe, weil die weiteren Raten ausgeblieben sind.
Die Vollstreckbare Urkunde aus dem Verleich liegt vor.
Der Gerichtsvollzieher bekommt den Auftrag und seine Gebühren.
Nach etwas hin und her teilt der Gerichtsvollzieher mit, der Schuldner sei unbekannt verzogen und damit seine Tätigkeit erledigt. Die Gebühren sind weg.
Was kann der Gläubiger dann tun? (angemommen der Arbeitgeber und das Autokennzeichen den Schuldners sind bekannt, d.h. ihn ausfindig zu machen ist nicht unmöglich)
Wenn er das an einen Anwalt abgeben möchte, welche Fachrichtung ist dabei zu wählen?
Vielen Dank für eine Antwort im Voraus,
Iliane
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Geld eintreiben nach einem Vergleich?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Wenn der Arbeitgeber bekannt ist: Lohnpfändung. Der Gerichtsvollzieher wird hier aber nicht tätig. Vielmehr muss beim Vollstreckungsgericht (=örtliches Amtsgericht) ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über die Lohnforderung erwirkt werden.
Hierbei sollte dir eigentlich jeder Anwalt helfen können.
ok, hört sich kompliziert an.
jeder Anwalt heißt, egal welches Fachgebiet?
Fragt sich nur (natürlich in der Theorie) welcher Anwalt bereit ist, einen solchen Fall, der nicht viel Gewinn verspricht, zu übernehmen.
Inkassobüros sind auch nur an Fällen ab 10.000€ aufwärts intressiert.
Welche Möglichkeit bleibt also (theoretisch) dem kleinen Privatmenschen?
LG
Iliane
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