Geld verliehen, keine Rückzahlung

9. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Oedel
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 30x hilfreich)
Geld verliehen, keine Rückzahlung

hallo,

habe mit einem bekannten zusammen ein konzert veranstaltet; er war für die organisation zuständig, ich für die bewirtung. beides ganz klar vertraglich getrennt. jeder seine kohle. so weit, so gut.

nun hab ich ihm während der veranstaltung etwas geld geliehen, damit er zwischendrin die bands zahlen konnte. habe ich auch alles schriftlich und quittiert.

nun hat er einen verlust gemacht mit seinem teil des events und will mir das geld nicht mehr zurückgeben. habe ihm eine Mahnung geschickt, auf die er aber nur mit der aussage reagiert hat, dass er bereits vor längerem einen offenbarungseid geleistet hat und ich bei ihm sowieso nix holen kann.

stimmt das? kann ich da gar nichts machen, um an mein geld zu kommen? auch mehrere andere lieferanten (zeltverleih, busunternehmen, etc) hat er auf diese weise geprellt)

danke schon im voraus für eure meinungen!

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5 Antworten
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#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Erkundige Dich doch mal beim Vollstreckungsgericht. Wenn er wirklich die EV hat, dann schildere den Vorgang doch mal bei der Polizei und stelle eine Strafanzeige.

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#2
 Von 
Oedel
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 30x hilfreich)

einer der anderen schuldner hat bereits eine anzeige bei der polizei gemacht wegen betrugs, dabei ist jedoch nichts herausgekommen.

kann man nicht einfach einen mahnbescheid machen oder einen gerichtsvollzieher vorbeischicken, um an das geld ranzukommen?

es geht hier um etwas über 500 euro, soviel sollte also durchaus da sein zum holen. aber auf der anderen seite kann es sein, dass noch viele andere gläubiger vor mir dran kommen...

ich brauch aber die kohle wieder. heul.

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Der Gerichtsvollzieher wird ohne Titel nciht tätig.
Damit ein Mahnbescheid Sinn macht, muss sich der Schuldner im Verzug befinden. Durch die Mahnung dürfte das wahrscheinlich der Fall sein, allerdings müsste der Zugang der Mahnung dann beweisbar sein.
Der Schuldner sollte eine letzte Zahlungsaufforderung schriftlich per Einschreiben erhalten. Darin ein fester Zahlungstag (z.B. Zahlung bis zum 14.08.2005), mit dem Hinweis, dass anschließend das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird.
Sofern erwartungsgemäß iweder kein Geld kommt, kann der MB beantragt werden und der Schuldber muss die Kosten tragen (wenn etwas zu pfänden ist).

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#4
 Von 
Oedel
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 30x hilfreich)

hab grad mit dem vollstreckungsgericht telefoniert, der hat ne eidesstalliche versicherung abgegeben vor einem jahr.

jedoch wurde mir geraten, einen mahnbescheid zu beantragen, der dann 30 jahre lang vollstreckbar ist.

habe heute mal eine letzte mahung mit androhung weiterer schritte geschrieben und werde am freitag nächster woche einen mahnbescheid erwirken, falls sich bis dahin nichts ergeben sollte.

wie seht ihr die chancen, jemals noch an mein geld ranzukommen?

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das kann man nie vorhersehen. Ich würde in jedem Fall eine Strafanzeige stellen.

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