Geld verliehen, was nun?

16. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
svenor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld verliehen, was nun?

Hallo,

ich habe einer Freundin (leider) verschiedene Dinge auf meinem Namen gekauft (Medikamente per Onlineapotheke für Ihren Sohn, Klamotten beim Versandhaus, Telefon mit 2Jahres-Vertrag), natürlich im guten glauben, das Sie dies zurückzahlt. Sie weigert sich aber nun. Ich habe Ihr liebevoll eine Zahlungserinnerung geschrieben, aber die Frist hat Sie verstreichen lassen.

Nun meine Frage: Kann ich da irgendwas tun? Leider läuft ja alles auf meinen Namen. Es handelt sich um ca.200Eur.
Ich denke mal das sieht schlecht aus für mich. Wäre trotzdem schön, wenn einer evtl einen Tipp hat, wie ich zu meinem Geld kommen könnte.

Gruß Sven

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

"im guten Glauben" oder mit der Absprache, daß sie Dir das Geld zurückgibt ?

Gruß

Michael

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#2
 Von 
svenor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Absprache war das. Sie hatte in dem Moment kein Geld, da haben wir ausgemacht, das Sie es im nächsten Monat gibt.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wenn Du das wirklich durchziehen willst, musst Du einen Mahnbescheid beantragen. Vordruck gibt es im Schreibwarenhandel.

Wenn sie diesem dann nicht widerspricht, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, dieser geht dann an den GV, der dann vollstreckt.

Macht aber nur Sinn, wenn was zu holen ist.

Gruß

Michael

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#4
 Von 
svenor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

Das einzige was mir kopfzerbrechen bereitet ist, das Sie immer sagt 'Du kannst mir garnichts, hab ja nichts unterschrieben'. Ist eine mündliche Absprache denn gültig?

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Natürlich ist ein mündlicher Vertrag genauso wirksam wie ein schriftlicher, nur der Nachweis ist das Problem.

Gruß

Michael

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