Hallo,
ich habe einer Freundin (leider) verschiedene Dinge auf meinem Namen gekauft (Medikamente per Onlineapotheke für Ihren Sohn, Klamotten beim Versandhaus, Telefon mit 2Jahres-Vertrag), natürlich im guten glauben, das Sie dies zurückzahlt. Sie weigert sich aber nun. Ich habe Ihr liebevoll eine Zahlungserinnerung geschrieben, aber die Frist hat Sie verstreichen lassen.
Nun meine Frage: Kann ich da irgendwas tun? Leider läuft ja alles auf meinen Namen. Es handelt sich um ca.200Eur.
Ich denke mal das sieht schlecht aus für mich. Wäre trotzdem schön, wenn einer evtl einen Tipp hat, wie ich zu meinem Geld kommen könnte.
Gruß Sven
Geld verliehen, was nun?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
"im guten Glauben" oder mit der Absprache, daß sie Dir das Geld zurückgibt ?
Gruß
Michael
Absprache war das. Sie hatte in dem Moment kein Geld, da haben wir ausgemacht, das Sie es im nächsten Monat gibt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn Du das wirklich durchziehen willst, musst Du einen Mahnbescheid beantragen. Vordruck gibt es im Schreibwarenhandel.
Wenn sie diesem dann nicht widerspricht, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, dieser geht dann an den GV, der dann vollstreckt.
Macht aber nur Sinn, wenn was zu holen ist.
Gruß
Michael
Vielen Dank!
Das einzige was mir kopfzerbrechen bereitet ist, das Sie immer sagt 'Du kannst mir garnichts, hab ja nichts unterschrieben'. Ist eine mündliche Absprache denn gültig?
Natürlich ist ein mündlicher Vertrag genauso wirksam wie ein schriftlicher, nur der Nachweis ist das Problem.
Gruß
Michael
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