Gemeinsamme Schulden

28. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Maccarter
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 8x hilfreich)
Gemeinsamme Schulden

Hallo ich hab eine frage zu Schulden hoffe ich bin hier richtig. Mein Mann und ich haben aus unser ehelichen zeit Schulden bei der Stadt. Jetzt kam es zur Trennung. zur gleichen Zeit kam ein Mahnschreiben von der Statdt wegen der Schulden. Ich habe gesagt das wir getrennt sind ich aber bereit bin die hälfte der Schulden zu zahlen, in monatlichen Raten. Von seiten der Stadt heißt es nur wir haften beide für die volle Summe und wer bezahlt ist ihnen egal das heißt wenn mein Mann sich weigert seine hälft zu zahlen dann muss ich für den ganzen Betrag haften. Ist das wirklich so?

-----------------
" "

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

So die Schulden gemeinschaftlich verantwortet wurden ist es tatsächlich so, dass sich die Stadt den Schuldner aussuchen kann. Das ist aber wichtig worum es ging, wem das zugute kam und so weiter. Zumindest wenn im Scheidungsurteil nichts eindeutig dazu geregelt wurde. Gibt es ein eindeutiges Scheidungsurteil, dass auch die Schulden eindeutig regelt, gilt dieses.

Ob Sie dann nachträglich von Ihrem Mann die Hälfte einfordern dürfen oder mit etwas anderem aufrechnen dürfen, steht auf einem anderen Blatt.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maccarter
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 8x hilfreich)

Also wir sind noch nicht geschieden. Mein Mann ist unbekann verzogen vor 8 Wochen. Er soll sich nach seiner Facebook seite in Köln aufhalten. Die Schulden kamen durch Kindergartengebühren die nicht gezahlt wurden.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Alles gut dokumentieren und bei der ggf. anstehenden Scheidung als Schaden vorlegen. Denn man teilt im Prinzip beides, sowohl Vermögen als auch Schulden. Wie gesagt kann die Stadt natürlich darauf bestehen, dass Sie nun die Schulden bezahlen. Wie das dann intern in der Familie geregelt wird, kann der Stadt egal sein.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Maccarter
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 8x hilfreich)

ok dann bleib ich also alleine auf den Schulden sitzten. Denn er wird ja schon durch den Unterhalt den er nicht zahlt vom Jugendamt auf 950 € runter gepfändet

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn es kein Vermögen gibt, wird es natürlich schwierig. In jedem Fall bedenken, dass man nun 3 Jahre Zeit hat, seinen Anspruch geltend zu machen (Verjährung ist Ende 2015). Bis dahin wird es dann ja, so wie das klingt, eine Scheidung geben. Dabei wird das Gericht zu entscheiden haben, was mit diesen gemeinsamen Schulden wird und ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Vorher macht es in meinen Augen keinen Sinn, aktiv zu werden.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen