Geplatzte Lastschrift netto discount - jetzt Nachricht und Gutschrift von payone auf Kontoauszug

12. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.03.2020 09:22:18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Geplatzte Lastschrift netto discount - jetzt Nachricht und Gutschrift von payone auf Kontoauszug

Erstmal ein herzliches Hallo in die Runde!

Ich versuche es kurz und deutlich zu erklären:

Am 22.07. habe ich mit der EC-Karte einen Einkauf i.H.v. 30,41 € bei netto discounter bezahlt.
Dieser wurde dem Konto zunächst nicht belastet und ich hatte es nicht mehr "auf dem Schirm".
Den Beleg habe ich nicht mehr. Im Haushaltsbuch, das ich ganz brav führe, kann ich aber sehen, dass ich tatsächlich an diesem Tag genau einen solchen Betrag für Lebensmittel ausgegeben habe.
Vor ca. 2 Wochen buchte dann netto just diesen Betrag völlig verspätet zu einem Zeitpunkt ab, an dem mein Konto nicht ausreichend gedeckt war.
Ich dachte mir, ok ich lasse den Betrag und etwas mehr jetzt immer auf dem Konto, falls sie einen zweiten Abbuchungsversuch machen. Da kam aber nichts.

Heute sind auf dem Konto 2 Gutschriften über je 0,01 € von "PAYONE GmbH Daniel-Goldbach-Str. 17-19"

In der ersten steht:
"Offene Forderung 67.37Euro Kartenzahlung vom 22.07.19 Netto Marken-Discount 30.41 KAUF + 9.96 GLAEUBIGERSPESEN + 27.00 INKASSO PARAGRAF280,286BGB-AZ..."

In der zweiten:
"Wir erwarten Ihren Geldeingang zur Forderung 67.37Euro -siehe oben- bis 23.09.2019 aufs Konto DE59300500000071018048 mit Angabe AZ..."

Nun habe ich einerseits Sorge, dass wenn ich nicht zahle, noch höhere Kosten entstehen, aber andererseits auch, dass ich da an jemanden zahle (payone), dem das Geld gar nicht zusteht.
Ich habe kein Schreiben von netto oder payone erhalten. Und bisher hat mich auch noch nie jemand über meinen Kontoauszug angeschrieben. Ich finde das eine ganz merkwürdige Vorgehensweise.

Die Kosten für den Einkauf und die Gläubigerspesen kann ich nachvollziehen und zahle die auch gern, aber jetzt direkt noch 27 € für Inkasso zahlen zu müssen, finde ich etwas hart.

Kann mir jemand weiterhelfen?
Geht das hier alles mit Rechten Dingen zu in Bezug auf payone?
Weiß jemand, wie ich mich mit netto in Verbindung setzen kann?
Sind die Inkassogebühren gerechtfertigt?

Für eure Hilfe bin ich echt dankbar.
Liebe Grüße Sunsheini

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120038 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Sunsheini):
Weiß jemand, wie ich mich mit netto in Verbindung setzen kann?

Ist Dein google kaputt?

Was genau will man mit einer Kontaktaufnahme erreichen? Netto wird ans Inkasso verweisen, die haben die Akte abgegeben.



Zitat (von Sunsheini):
falls sie einen zweiten Abbuchungsversuch machen. Da kam aber nichts.

Das nach ein paar Tagen selbst selbst zu überwiesen hat man nicht gemacht weil ...?



Zitat (von Sunsheini):
Und bisher hat mich auch noch nie jemand über meinen Kontoauszug angeschrieben.

Billiger als ein Einschreiben. Bei Inkassos aber nicht legal bei Erstkontakt, da die gesetzlichen Pflichtinfos nicht mitgeteilt werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.03.2020 09:22:18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke Harry Van Sell, dass du geantwortet hast.

Nein "mein Google" ist nicht kaputt. Die treffendere Frage an mich wäre wohl eher gewesen : "Warum googlest du nicht einfach danach?" Das habe ich bereits gemacht und in einigen anderen Threads nachgelesen. Leider kam ich nicht weiter, denn es gab u.a. unterschiedliche Adressen. Ich hatte mit dieser Frage gehofft, hier jemanden zu finden, der erfolgreich Kontakt zu netto speziell zum Thema Rücklastschriften nennen kann. Ich hätte dann gern mit jemandem gesprochen, der mir bestätigen kann, dass es richtig ist den Betrag an payone zu überweisen und das Geld auch wirklich bei netto ankommt, wo es ja hin gehört.

Auf die Idee das selbst zu überweisen bin ich gar nicht gekommen. Ich dachte Einzugsermächtigung ist eindeutig und ich "muss" warten, um deren buchhalterische Abläufe nicht durcheinander zu bringen. Ich merke es mir. Danke für den Tipp!

Ach, aus Kostengründen machen die das! Logisch. War mir völlig fremd... Aber auch für den Hinweis, dass es bei Erstkontakt nicht legal ist, recht herzlichen Dank.

Ich wende mich dann direkt mal an payone und hoffe, dass das alles seine Richtigkeit hat.

Einen schönen Tag noch
Gruß Sunsheini

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Hauptforderung und ggf. so 5 € für Rücklastschrift würde ich direkt überweisen. Die Inkassogebühr nicht. Was PayOne macht, ist in meinen Augen keine Rechtsdienstleistung.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.03.2020 09:22:18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Die Hauptforderung und ggf. so 5 € für Rücklastschrift würde ich direkt überweisen. Die Inkassogebühr nicht. Was PayOne macht, ist in meinen Augen keine Rechtsdienstleistung.


Hallo mepeisen!

Meinst du so wie Harry, dass ich direkt an netto überweisen kann? Deren Bankverbindung steht ja im Verwendungszweck.

Dank dir!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120038 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Sunsheini):
Deren Bankverbindung steht ja im Verwendungszweck.

Das wird wohl eher die des Inkassos sein.



Zitat (von mepeisen):
Die Hauptforderung und ggf. so 5 € für Rücklastschrift würde ich direkt überweisen.

Und dann auch deutlich machen, das es nur die Kosten für Hauptforderung und Rücklastschrift sind, z.B. im Verwendungszweck.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.03.2020 09:22:18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)


Zitat (von mepeisen):
Die Hauptforderung und ggf. so 5 € für Rücklastschrift würde ich direkt überweisen.

Und dann auch deutlich machen, das es nur die Kosten für Hauptforderung und Rücklastschrift sind, z.B. im Verwendungszweck.

OK mach ich

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.03.2020 09:22:18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich wollte mich nochmal für eure Antworten bedanken. Ist jetzt alles wieder in Ordnung gekommen zu meiner (und nettos) Zufriedenheit.

Eine gute Woche wünsche ich allen!

5x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.