Gerechtfertigt?

16. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Chriss12345
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerechtfertigt?

Hallo,
und zwar habe ich folgendes Problem.
Ich habe hätte eine Rechnung bekommen sollen von 15 Euro.
Diese Blieb 3 Wochen aus. Ich bin dann 3 Wochen nicht zu Hause und hatte danach die Rechnung im Briefkasten von 15 Euro+ 5 Mahngebüren. Hab mich natürlich geärgert. Aber das Geld an den Gläubiger überwiesen.
3 Tage später kommt nun Post von einem Inkassobüro, welches 15+5 + 40 weitere Euro nun von mir haben will. Da ich die Fristen nicht eingehalten habe.
Ist das gerrechtfertigt? Ich sehe das nicht wirklich ein. Da ich von den fristen ja gar nichts wusste.
wäre toll wenn mir jmd antwort geben könnte.
lg chris

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Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Aussitzen, nicht reagieren, außer man mag unsinnige Brieffreundschaften.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Chriss12345
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

okay,
ist es ein Problem das ich telefonisch mich beim Inkasso
schon gemeldet habe.Und gesagt habe das ich von den fristen nichts wusste?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Telefongespräche sind Schall und Rauch. Solange du auch nichts zugesagt hast, passiert sowieso nichts. Inkassobüros sind Wirtschaftsunternehmen. Das sind weder Behörden noch haben die irgendein Sonderrecht. Die können Briefe schreiben (wahnsinnig toll) und jemanden vertreten um beispielsweise einen Mahnbescheid zu stellen (supertoll).

Wenns zu bunt wird würde ich einfach einen Dreizeiler hinschicken per Einschreiben "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Ich werde einem Mahnbescheid widersprechen."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Erlaubt allerdings kaum durchsetzungsfähig weil :
http://inkassokosten.wordpress.com/

Trotzdem würde ich wie folgt schriftlich reagieren

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."


Es ist jedoch nicht ausgeschlossen das das Inkassobüro das Schreiben ignoriert und trotzdem weitere Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert !
Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig

Gelegentlich wird noch ein Schreiben eines Rechtsanwaltes nachgeeschoben

Mental auf einige böse Inkassobriefe einstellen




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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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