Liebe user,
mich erreicht ein gerichtlicher Mahnbescheid
mit folgenden Forderungen:
Hauptforderung:
1. Warenlieferung: 9,49€
2. Schadensersatz (Mahnkosten): 3,60€
3. Zinsen: 0,34€
Verfahrenskosten:
1. Gericht: 32,00€
2. Anwalt: 54,00€
Nebenforderung:
1. Inkasso: 54,00€
Die Warenlieferung von 9,49€ bezog sich auf eine Bestellung, die ich tatsächlich veranlasst habe, den Artikel habe ich erhalten und schlichtweg die Rechnung vergessen.
Sind die anderen Forderungen rechtens? Was muss ich wann bezahlen?
Soll ich die ursprünglichen Kosten (9,49€) direkt an den früheren Gläubiger bezahlen? Der Mahnbescheid wurde von einer Rechtsanwältin veranlasst.
Gruß
Gerichtlicher Mahnbescheid - 10€ Hauptforderung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
ZitatSind die anderen Forderungen rechtens? :
Gab es Mahnungen?
Ist Verzug eingetreten?
Ganz grundsätzlich ist die sogenannte "kleine Kostendopplung" so schon mal nicht erlaubt. Das heißt: Statt der 54€ Anwaltskosten aus Rubrik 2 wären nur 25€ erlaubt (Pauschale fürs Inkassobüro). Begründung: Es war schon ein Inkasso involviert und da noch einen Anwalt nur für den Mahnbescheid dazu zu holen, ist nur Kostentreiberei.
Ergänzend zu Harry die Frage: Gab es denn ein Inkassoschreiben? Hat das Inkasso jemals etwas getan?
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Die Hintergründe des Falls:
Ich habe bei dem entsprechenden Versandhandel viele Bestellungen getätigt, 2 davon retournierte wurden vom Händler nicht als retourniert erfasst und ans Inkasso weitergegeben. Der Händler rät per Kundensupport, ich muss es mit dem Inkasso klären.
Ich habe Mahnungen erhalten bei denen die Forderungen variieren. Es ist allerdings nirgendwo aufgeführt, worauf sich diese berufen. Mir schien es Willkür der Inkassos zu sein, weshalb ich deren Schreiben ignorierte. Außerdem möchte ich keine Zeit aufbringen, deren internen Unklarheiten zu klären und ich gehe davon aus, dass alle Schreiben ohnehin vollständig automatisiert abgefertigt werden.
Ein Fehler unterlief mir dann aber und ich habe eine Rechnung (nach Teilretoure) von 10€ nicht bezahlt. Das entsprechende Inkassoverfahren lief dann wohl unter ignorierter Post von COEO ab.
Ich habe mir mir Schreiben des Inkasso angeschaut, ich finde zwar unter Aktenzeichen geführte Forderungen, aber nirgendwo, warum gefordert wird.
Die Hauptforderung habe ich inzwischen an den Händler überwiesen.
Sollte ich dem Mahnbescheid also teilweise widersprechen wegen der Kostendopplung?
Wann hast du das überwiesen? Nachdem der Mahnbescheid beantragt wurde oder davor?
Danach erst.
Und die Mahnungen hast du erhalten?
Wie beschrieben.
Wenn unter den Briefen der entsprechende Fall vorhanden war, dann habe ich ihn ignoriert, auch weil keine Hauptforderung im Schreiben genannt wird. Lediglich Gesamtforderung inkl. Inkassoanteil.
Falls du die vom Händler meinst, wahrscheinlich auch. Ich habe nichts vorliegen, wanderte in den Müll.
Sehr ungeschickt. Also nehmen wir an, du hast die Mahnungen erhalten und warst im Verzug.
Dann sind aus Rubrik 2 (Verfahrenskosten) die 32€ Gerichtskosten und 25€ Inkassopauschale leider durchsetzbar. Die vollen Anwaltskosten sind natürlich wie bereits geschrieben Blödsinn. Es war bereits ein Inkasso involviert und man brauchte keinerlei Anwalt, nur um den Mahnbescheid auszufüllen.
Bei der Rubrik 3, also den 54€ Inkassokosten kann man nun diskutieren. Die Bandbreite reicht von akzeptieren bis 0€.
Aus strategischer Sicht könnte es sich anbieten, eine sogenannte "Gebühr für ein Schreiben einfacher Art" zu akzeptieren. Das wären in Summe 18€.
Das heißt also: 32€ Gerichtskosten + 25€ Inkassopauschale + 18€ Schreiben einfacher Art.
Wenn du das dann neben Hauptforderung und Zinsen und Mahnkosten überweist, würde ich zeitgleich dem Mahnbescheid komplett widersprechen. Ggf. im Verwendungszweck der Überweisung oder parallel per Mail o.ä. ans Inkasso klarstellen, wie das zu verrechnen ist bzw. wie die Gegenrechnung ausschaut. Ich würde denen klar machen, dass man niemals darüber diskutieren wird und wenn sie mehr Geld wollen, sollen sie ihr Glück vor Gericht versuchen. Ich würde davon ausgehen, dass die es niemals wagen, das wirklich einzuklagen. Die haben auch eigentlich 0 Argumente vor Gericht, wenn man es richtig anstellt und nicht gerade einem total Verbraucherfeindlichen Richter begegnet.
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