Gerichtlicher Mahnbescheid - Beitrag Mieterverein

17. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
NetteS
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)
Gerichtlicher Mahnbescheid - Beitrag Mieterverein

Also, im Jahre 1999 (hatte gemeinsames Geschäft mit einer Freunding) haben wir eine Mitgliedschaft im Mieterverein begonnen. Im Dezember haben wir das Geschäft aufgegeben und ich weiß nicht mehr, ob nun gekündigt war. Jedenfalls kam niemals ein Schreiben einer Beitragsaufforderung. Ich hatte mal den Mieterverein gebraucht und wollte eine telefonische Auskunft und bekam keine, da ich nicht im Mieterverein war. Deshalb bin ich im letzten Jahr eingetragen und hab auch Beitrag bezahlt. Gestern kam ein gerichtlicher Mahnbescheid, dass seit 2000 kein Beitrag gezahlt worden war!!!!! Das war ein Schlag ins Gesicht. Wenn ich das gewusst hätte, wär ich nicht erneut eingetreten. Funktioniert bei denen der Computer nicht??? Ist es rechtens ohne Mahnungen einfach die Beiträge von Jahren zu verlangen??? Soll ich Widerspruch einlegen??? Help

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Ohne Mahnung ein Mahnbescheid ist sehr ungewöhnlich. Ist die Frage ob nun gekündigt oder nicht und ob Fristen eingehalten wurden.
Flas Widerspruch berechtigt ist, unbedingt die Frist einhalten

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#2
 Von 
NetteS
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich habe die Anwältin erreicht, die das ganze in Auftrag gegeben hat. Sie meinte, sie hätte in diesem Jahr eine Mahnung geschickt an die alte Adresse, aber dieses Schreiben kam nicht zurück und sie war davon ausgegangen, dass wir dies ignoriert hätten. Weiterhin sagte sie, dass die Mieterhilfe keine Mahnungen schreiben müsste, weil dies mit Kosten verbunden sei. Auf meinen Einwand, dass man doch nach 4 Jahren stutzig werden müsste und doch man etwas hätte schreiben können, meinte sie, dass das mein Problem sei. Ich fragte, ob ich etwas unternehmen könne, wenn wir die Kündigung und Einschreibenbeleg vorweisen können, aber sie meinte, da hätten wir vor Gericht kaum Chancen.....
Tsja, anscheinend hat man keine Chance, selbst wenn die Mieterhilfe die Kündigung verschludert hat.....
Ich bin stinkesauer deswegen.

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#3
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

WIe denn jetzt? Du weißt nicht, ob du gekündigt hast, hast aber das Kündigunsschreiben und den Einschreibebeleg noch?

Und: was für eine Auskunft hast du von der Anwältin erwartet? Glaubst du, dass sie dir sagt: "Klar hätten sie vor Gericht gute Chancen! Sie können die Kündigung ja nachweisen."

Also wenn du gekündigt hast und einen Beleg über das Einschreiben, dann kann für den Zeitraum nach der Kündigung natürlich kein Beitrag mehr berechnet werden.

Widerprich einfach dem Teil der Beitragsgebühren im Mahnbescheid, der für den Zeitraum nach der Küdigung berechnet worden ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Verwirrend, wessen Anwältin? Kündigung erfolgt?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NetteS
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich habe mittlerweile den Betrag überwiesen, aber laut etlichen Auskünften hier im Forum ist der Beitrag ab 2002 verjährt, ich blödi hab alles komplett überwiesen. Von der Mieterhilfe keine Reaktion, obwohl ich um Bestätigung gebeten habe, dass ich nun aus diesem Verein austrete!
Unseren Beleg haben wir nach 4 Jahren nun nimmer gefunden. Die lachen sich ins Fäustchen!

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