Gerichtlicher Mahnbescheid FKH OHG

16. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mbek
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 43x hilfreich)
Gerichtlicher Mahnbescheid FKH OHG

Hallo,

heute habe ich einen Gerichtlichen Mahnbescheid durch die FKH OHG erhalten.

Vor über 2 Jahren kaufte ich über Klarna eine Ware. Der Betrag wurde vollständig beglichen.
Jedoch die letzte Zahlung um 4. Tage verpasst - aber vollständig beglichen!

Klarna Beauftrage wegen der Überschneidung dennoch hierfür die Firma *** Inkasso.
Dieser Wiedersprach ich Fristgerecht der Forderung. Dies war im August 2017.

Weitergeleitet wurde dieses dann an die Rechtsanwaltskanzlei am Modenbach.
Dieses Schreiben Ignorierte ich. dies war im November 2017.

Nun im Oktober 2019 erhielt ich das Schreiben vom Amtsgericht mit dem gelben Brief.

Die Zahlung an Klarna wurde gleistet.
Der Antragsteller fordert hier Geld welches er nicht fordern dürfte.

Was mache ich nun?

Ich habe Angst vor negativen Schufaeinträgen und Kontopfändung.

Post vom Inkassobüro?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Ich habe Angst vor negativen Schufaeinträgen und Kontopfändung.

Durch deinen Widerspruch darf erst mal kein Schufa-Eintrag erfolgen. Kontopfändungen sind nur möglich, wenn du nun gar nichts tust.

Du solltest auf dem Widerspruchsformular "Ich widerspreche komplett" ankreuzen und das per Einschreiben zurück ans Gericht schicken. Damit die nichts machen können.

In meinen Augen darf da auch nichts weiter gefordert werden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Mbek
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 43x hilfreich)

und das ich dem Rechtsanwalt nicht nochmal widersprochen habe ist auch ok?

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#3
 Von 
Mbek
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 43x hilfreich)

Ich würde den Betrag bezahlen. Nach Durchsicht meiner Rechnungen ist die Forderung rechtens.
Ich habe damals unter einer falschen Rechnungsnummer den letzten Betrag überwiesen, somit konnte der dieser nicht zugeordnet werden. Klarna überwies den betrag dann wieder zurück :-(

Jetzt müsste ich mich nach 2 Jahren mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen. Bekomme ich jetzt einen Negativen Schufaeintrag?

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Mbek):
und das ich dem Rechtsanwalt nicht nochmal widersprochen habe ist auch ok?


Nö, nur rechtlich ohne Bedeutung.

Zitat (von Mbek):
Jetzt müsste ich mich nach 2 Jahren mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen.

Das Verfahren ist rechtshängig. Da ist eine Kontaktaufnahme nicht mehr sinnvoll.
Sinnvoll wäre, wenn Du den Rechtsstreit nicht führen willst, die Zahlung der per Mahnbescheid angeforderten Summe.

Berry

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#5
 Von 
Mbek
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 43x hilfreich)

Die Summe auf dem Mahnbescheid weicht von der letzten Rechtsanwaltsforderung ab.
Dieser wollte 90 Euro mehr.
Also muss lediglich an Das Inkassounternehmen gezahlt werden, was dieses verlangt.?

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
und das ich dem Rechtsanwalt nicht nochmal widersprochen habe ist auch ok?

Es genügt, exakt ein einziges Mal (ggf. nachweisbar) seine Haltung deutlich zu machen. Danach kann man schweigen. Man muss nicht jedem Inkasso, jedem Anwalt gesondert widersprechen.

Lediglich Gerichtsbriefe sind wichtig und müssen ernst genommen und beantwortet werden.

Zu der Forderung: Wenn der Fehler bei dir lag, dann sind neben der Hauptforderung und Zinsen ggf. Mahngebühren (so ca. 1€ pro Brief) und die Gerichtskosten (32€), sowie die Inkassopauschale (25€) durchsetzbar.

Weitere Dinge (Adressermittlung oder Rücklastschrift) gibt es bei dir ja nicht.

Man könnte für die Bemühungen des Inkassos noch 18€ drauflegen, sogenannte Gebühr für ein Schreiben einfacher Art. Oder wenn man etwas auf Streit aus ist, lässt man diese 18€ weg.

Den Betrag sofort überweisen, zweckgebunden, und dann dem Mahnbescheid vollständig widersprechen, damit es nicht weiter geht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat (von Mbek):
Ich würde den Betrag bezahlen. Nach Durchsicht meiner Rechnungen ist die Forderung rechtens.
Ich habe damals unter einer falschen Rechnungsnummer den letzten Betrag überwiesen, somit konnte der dieser nicht zugeordnet werden. Klarna überwies den betrag dann wieder zurück :-(

Jetzt müsste ich mich nach 2 Jahren mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen. Bekomme ich jetzt einen Negativen Schufaeintrag?


Das Zuordnen bei fehlenden oder falschen Rechnungsnummern gehört zum normalen Tätigkeitsbereich eines geschäftserfahrenen Unternehmens. Durch die Weitergabe an ein Inkassounternehmen werden Gebühren generiert. In den Foren ist zu lesen das klarna kick back Vereinbarungen bezüglich der Inkassogebühren haben soll. Ident Inkasso gehört zu klarna ;)

Allerdings hätte Dir die Rücküberweisung auffallen müssen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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