Hallo,
ich bin gerade aus allen Wolken gefallen.
Es kam ein gerichtlicher Mahnbescheid.
Ich habe die Forderung beglichen aber wohl auf ein falsches Konto,so dass der Betrag zurück kam,ist mir jetzt allerdings erst aufgefallen.
Wie sieht es aus,ich werde die Forderung jetzt sofort an den Gläubiger überweisen (nicht an das Inkasso Unternehmen,von denen habe ich keine Post erhalten)
Kann ich dem Mahnbescheid dann widersprechen?
Dann sind ja quasi "nur" Inkassokosten offen,von denen ich aber nichts weiß.
Danke
Gerichtlicher Mahnbescheid - Forderung begleichen
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Hallo, hat es vor dem Mahnbescheid Briefverkehr gegeben, also bist Du vorher vom Händler oder einem Inkasso gemahnt worden ? Es muss geklärt sein, ob Du in Verzug warst oder nicht. Um was für ein Geschäft geht es?
Eine Mahnung habe ich erhalten,von dem ursprünglichen Gläubiger.
Inkassopost habe ich nie erhalten.
Ich habe die Hauptforderung inkl. 10€ Mahngebühren gerade erneut überwiesen.
Dem Inkassounternehmen (Universum) habe ich mitgeteilt das ich nie Post erhalten habe und Widerspruch eingereicht habe.
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Mit dem Zahlendreher bei der Bankverbindung ist es schon ärgerlich, aber nicht vom Händler zu verantworten. Es wird nicht reichen, nur die HF zu bezahlen. Liste bitte mal die einzelnen Posten des Mahnbescheides auf.
Schau mal in den Thread und lies den Beitrag #3:
http://www.123recht.net/MB-von-Haas-Infoscore-__f500849.html
Ok,ich habe jetzt wie gesagt die Hf umgehend bezahlt.
Ich warte nun,was das Inkassounternehmen antwortet.
Ich bin bereit die 32€ Gerichtskosten zu tragen,aber die Inkassokosten sehe ich irgendwo nicht ein,denn wie gesagt ich habe nie Post erhalten.
Wie wahrscheinlich ist es denn,das Universum Inkasso Klage einreicht nach dem Widerspruch jetzt?
In dem verlinkten Beitrag aber Verzug vor. Zumindest werden Mahngebühren erhoben. Eigentlich hast du aber Recht. Es steht und fällt mit der Frage, ob überhaupt Verzug vorliegt. Gilt übrigens auch für den verlinkten Thread. Da dort auch direkt nach Schufa gefragt wurde, bin ich da irgendwie auch von ausgegangen, dass es Mahnungen gab. Jetzt beim Durchlesen finde ich aber nichts dazu.
Werden die hier auch erhoben? Oder sind die 10€ einfach selbst dazu gerechnet worden ohne dass die im Mahnbescheid standen?
-- Editiert von mepeisen am 10.03.2016 15:33
Die 10€ Mahngebühren wurden in der Mahnung vom ursprünglichen Gläubiger angegeben.
Dazu fehlen aber ein paar Informationen vom TE, wie was zeitlich abgelaufen ist.
Den Widerspruch zum Mahnbescheid bitte nicht an das Inkasso senden, sondern an das Mahngericht !
-- Editiert von hausfrau66 am 10.03.2016 15:37
Im Januar bestellt,im Febraur eine Mahnung erhalten,zwischenzeitlich angeblich Post vom Inkasso.
Heute der Mahnbescheid.
Natürlich sende ich den Widerspruch an das Gericht,jedoch habe ich auch den Inkassodienstleister in Kentniss gesetzt.
Dann ist der Mahnbescheid in Ordnung. Die Gerichtskosten und die 25€ Pauschale fürs Inkasso ist dann völlig OK und muss bezahlt werden. Zusätzlich zu HF, Zinsen und Mahngebühr (10€ ist eventuell leicht überhöht).
Die Inkassogebühr halt nicht, wenn nie ein Brief eines Inkassos kam.
Nach Zahlung würde ich dann vollumfänglich widersprechen.
Also ich zahle somit noch die 32€ Gerichtskosten an das Inkasso?
Das genügt nicht. Liste bitte mal die einzelnen Posten des Mahnbescheides auf.
Warenlieferung 139,95€
Verzugszinsen 0,63€
Gerichtskosten 32€
Rechtsanwaltskosten 45€
Auslagen 9€
Mahnkosten 10€
Inkassokosten 70,20€
Das müsstest Du noch bezahlen:
Zitat:
Verzugszinsen 0,63€
Gerichtskosten 32€
Rechtsanwaltskosten 25€
Auslagen 9€
Den MB hat Universum beantragt. Die haben keinen weiteren Anwalt eingeschaltet ?
Antragsteller Universum Inkasso
Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt Peter M.J Neumeyer
Anschriften sind identisch
Ich würde Hausfrau hier zustimmen. Allerdings gibt es keine 9€ Auslagen. Also die Zinsen, die Gerichtskosten und 25€ RDGEG-Gebühr.
Des Weiteren würde ich dem Aufsichtsgericht des Inkassos eine Beschwerde schicken (kostet außer Briefporto nichts). Tenor der Beschwerde:
1. Verlangt das Inkasso in einer Forderung im eigenen Namen trotzdem eine Inkassogebühr. Obwohl hier gar keine Rechtsdienstleistung vorliegt, wenn das Inkasso Forderungen aufkauft.
2. Sind sie sachlich und fachlich mit dem Fall überfordert, mussten für den Antrag eines Mahnbescheides die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen.
Insofern liegen die Voraussetzungen für eine Zulassung gar nicht vor und das Gericht möge denen von Amts wegen bitte die Lizenz entziehen.
Man kann dann beobachten, wie die sich mit allerhand Ausreden aus dieser Nummer rausziehen.
Nicht jede Kostendopplung und Kostentreiberei von Inkassos ist in Ordnung ;-)
Vielen Dank für die kompetenten Antworten!!
Ich bin gespannt,was Universum Inkasso nun antwortet.
Bin ich damit dann auf der sicheren Seite,das keine Klage eingereicht wird?
Sicher ist nichts.
Ich habe aber noch nicht davon gehört, dass die so weit gehen. Die wissen natürlich selbst, was sie dürfen und was nicht. In Bettelbriefen erzählen die gerne mal einen vom Pferd. Ansonsten scheut man aber gerne auch das Prozessrisiko, gerade wenn wieder eigentlich nicht durchsetzbare Kostenkonstrukte dabei sind.
Die werden sich auf jeden Fall noch einmal melden. Bei Erfordernis bzw. Unsicherheit kannst Du dich in diesem Thread wieder melden.
Ja,davon gehe ich aus.
Ich werde ihnen dann anbieten die von euch aufgeführten Posten zu übernehmen.
Dankeschön!
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