Gerichtlicher Mahnbescheid / Vollstreckung

12. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
kev4me
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gerichtlicher Mahnbescheid / Vollstreckung

Guten Tag,

ich habe einen Gerichtlichen Mahnbescheid bekommen (am 10.09.14) Antragsteller ist die Otto GmbH und Prozessbevollmächtigter ist der EOS Inkasso Dienst.

Ich habe mich umgehend telefonisch mit dem Inkasso-Dienst auseinander gesetzt. Da es mir finanziell nicht möglich ist die Forderung in einer Zahlung zu begleichen, habe ich eine Ratenzahlung vereinbart (heute 12.09.14).
Der Mitarbeiter von EOS hat mir gesagt das ich ein Anschreiben bzgl. der Ratenzahlung bekomme.

Man hat mir allerdings auch mitgeteilt, das ich trotz der Vereinbarung, in ca. 14 Tagen den Vollstreckungsbescheid bekommen werde. Ich müsse diesen aber nicht weiter beachten.
Ich habe sofort meine Bedenken geäußert und gesagt dass ich eben eine einvernehmliche Einigung erzielen möchte und eben nicht will, dass in 3 Wochen dann der Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür steht.

Der Mitarbeiter sagte ich müsse mir da keine sorgen machen, dass sei rein formell.

Meine Bedenken/Fragen: 1. Warum trotz der Ratenvereinbarung der Vollstreckungsbescheid (wird Mahngericht nicht vom Inkassounternehmen kontaktiert!?)
2. Wie sollte ich reagieren? Ist hier alles Rechtens?

Vielen Dank!

Mfg
Kev

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

- Welche Posten stehen auf dem Mahnbescheid?
- Dir ist bewusst, dass EOS eine reine 100%ige Tochterfirma von Otto ist und dass deren Behauptung, Inkassogebühren verlangen zu dürfen, vollkommener Käse ist?
- Dir ist bewusst, dass Inkassobüros bei einer Ratenzahlung eine weitere Gebühr verlangen?
- Könntest du dir das Geld leihen und direkt komplett an Otto zahlen?



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 12.09.2014 15:31

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kev4me
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Posten sind angegeben:
Hauptforderung:
1.Warenlieferung
2. Zinsrückstände

Verfahrenskosten:
1.Gerichtskosten
2.Auslagen des Antragsstellers

Zinsen:
1. vom gericht angerechnete
2. weitere laufende zu Hauptforderung.

War mir nicht bewusst, danke! Wie sollte ich da reagieren? Der Ratenaufschlag wurde mir mitgeteilt (ca. 70 Euro meinten die. (Gesamtforderung beträgt 299 Euro).
Ich kann mir das Geld leider nirgendwo leihen, sonst hätte ich es getan.

Es ist meine erste Erfahrung mit dieser Art Forderungen, habe einfach viel um die Ohren gehabt und war schlicht und weg dumm das ich so weit kommen lassen habe... ich möchte nicht in einen Rechtsstreit oder sonstiges... ich will die Sache jetzt einfach so schnell wie möglich geklärt haben.

Sollte ich eventuell noch einmal bei Otto anrufen und dennen den Sachverhalt schildern oder würde das die Sache verkomplizieren?

Mfg

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3494x hilfreich)

quote:
1. Warum trotz der Ratenvereinbarung der Vollstreckungsbescheid (wird Mahngericht nicht vom Inkassounternehmen kontaktiert!?)


Die Wirkung des MB fällt weg, wenn der Antragsteller den VB nicht innerhalb von 6 Mo. seit der Zustellung des MB beantragt.

quote:
2. Wie sollte ich reagieren? Ist hier alles Rechtens?


Die Vorgehensweise ist üblich und auch nicht zu beanstanden, da Sie z. Zt. keine vollständige Zahlung vornehmen können.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Im Mahnbescheid stehen auch Inkassokosten drin? Also was steht da alles bei den Nebenforderungen? Wie hoch sind die "Auslagen des Antragsstellers" beziffert?

quote:
ich möchte nicht in einen Rechtsstreit oder sonstiges... ich will die Sache jetzt einfach so schnell wie möglich geklärt haben.

Die Frage ist, ob du das Geld verschenkst, nur um deine Ruhe zu haben. Oder ob du dagegen vorgehst, weil du eben nicht die 70€ einfach so verschenken willst. Die Entscheidung nimmt dir hier keiner ab.

Wenn du dich zur Wehr setzt, beispielsweise via Teilwiderspruch o.ä., dann wird das Inkasso erst mal meckern. Ob die jemals vor Gericht ziehen, weiß man nicht. Vermutlich nicht, zudem hat das Aufsichtsgericht bereits hier ein Auge drauf und ein deutlicher Hinweis ans Aufsichtsgericht, dass EOS hier bei konzerninternem Inkasso verbotenerweise Inkassogebühren fordert, könnte schnell bedeuten, dass sie sich entschuldigen und zurückziehen.
Aber es wird die Ratenvereinbarung widerrufen und eventuell einen Gerichtsvollzieher vorbeischicken. So blöd das klingt: Das wird unterm Strich trotzdem noch billiger, sich mit dem Gerichtsvollzieher auseinander zu setzen (Rund 100€ inkl. eines Pfändungsbeschlusses) als Otto hier 140€ für Inkassogebühren und Ratengebühren zu schenken...

Zitat:
Die Wirkung des MB fällt weg, wenn der Antragsteller den VB nicht innerhalb von 6 Mo. seit der Zustellung des MB beantragt.

Richtig, wobei EOS da natürlich auf jeden Fall titulieren wird.

Das Vorgehen, die Forderung zu titulieren ist natürlich rechtens, da gebe ich dir Recht. Die Inkassogebühren und Rateneinigungsgebühren sind, da hier statt eines Schadens ein Reingewinn im Otto-Konzern entsteht, allerdings sehr zweifelhaft.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 12.09.2014 15:58

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3494x hilfreich)

quote:
Die Inkassogebühren und Rateneinigungsgebühren sind, da hier statt eines Schadens ein Reingewinn im Otto-Konzern entsteht, allerdings sehr zweifelhaft.



Völlig richtig, mepeisen.


Meine Antwort bezog sich auch nur - um Missverständnissen vorzubeugen - auf die Beantragung des VB. Die Kosten habe ich nicht geprüft!

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