Gerichtlicher Mahnbescheid nach Umzug

24. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
WernAirWe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtlicher Mahnbescheid nach Umzug

Hallo zusammen!
Ich bräuchte einmal eine kleine Hilfe, bzw. Beratung.

Heute nach der Arbeit lag in meinem Briefkasten eine Förmliche Zustellung ohne Eintragung von Datum und Uhrzeit vom Amtsgericht Hünfeld.

Dort geht es um eine angebliche Forderung von Inkassogebühren in Höhe von 59,61€ die entstanden sind, weil ich nicht auf dem Schirm hatte, mit einer Bahncard25 ein Abo abzuschließen. Die Rechnung über die Zahlung der Bahncard (62€) erhielt ich per E-Mail im August 2018. Fällig war der Betrag zum 01.10.2018. Überwiesen hab ich am 14.12.2018 die Summe von 64,50€ bestehend aus Kosten der Bahncard und Mahngebühren.

Ein Inkassobrief ging an die Adresse meines Bruders (gleicher Nachname) an der ich seit Juli 2018 nicht mehr wohne. Mein Bruder hat den Brief geöffnet und mir mitgeteilt worum es ging. Eine Zahlungserinnerung der DB habe ich im Vorfeld nicht erhalten.

Da ich die Hauptforderung der DB in Höhe von 64,50€ am 14.12.2018 überwiesen habe, die Inkassokosten in Höhe von 59,61€ aber für unberechtigt hielt, habe ich diese entsprechend auch nicht bezahlt.

Das Mahnverfahren bezieht sich nun ausschließlich auf die Forderung des Inkassounternehmens. Zusätzlich zu den 59,61€ und Zinsen in Höhe von 0,65€ werden nun 32,00€ Gerichtskosten, 8,50€ für Auskünfte und insgesamt 54,00€ für angebliche Anwaltskosten gefordert.
Insgesamt beläuft sich die Summe nun auf 154,76€.

Dem Grunde nach würde ich dem Bescheid vom 28.03.2019 vollumfänglich wiedersprechen. Da ich seit Juli an der neuen Anschrift wohne, habe ich theoretisch ja bislang keinen Brief erhalten haben können. Im Mahnbescheid ist zudem ein
Neuzustellungsantrag (16.04.2019) aufgrund Anschriftenänderung vermerkt.

Ich würde lediglich die Summe der Gerichtskosten und die Auslagen für die Adressermittlung in Höhe von 40,50€ ohne Vorankündigung auf das Konto des Inkassounternehmens überweisen. Wäre das sinnvoll? Oder leiste ich damit ein Schuldeingeständnis?

Ich wäre um jeden Rat dankbar. Vielen Dank im voraus.

Lieben Gruß P.


Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Tip: vollständiger Widerspruch und keine Zahlung

Inkasso- und Anwaltsgebühren gleichzeitig zu fordern, ist grober Unfug.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Die Bahn hatte aber deine korrekte Adresse, oder? Du hattest einen Post-Nachsendeantrag bei deinem Umzug Mitte letzten Jahres gemacht?

Im Grunde würde ich hier auch vorläufig vollständig widersprechen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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