Gerichtlicher Mahnbescheid trotz beglichener Forderung (erledigte Ratenzahlung)

21. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Llilith
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)
Gerichtlicher Mahnbescheid trotz beglichener Forderung (erledigte Ratenzahlung)

Hallo,

2016 sperrte mir mein Mobilfunkanbieter den Anschluss, weil angeblich eine Rechnung von vor 3 Jahren! offen sein. Nach längeren Diskussionen kündigte mir der Anbieter den Vertrag und wollte über die restliche Laufzeit ausgezahlt werden. Das war insgesamt eine Summe um die 700 Euro!
Mit dem Inkassounternehmen hatte ich eine Ratenzahlung vereinbart und jeden Monat habe ich meine Rate gezahlt.
Im Oktober hatte ich dann angefragt, wie hoch die Restschuld noch sei. Darauf bekam ich den Betrag von 452,60 Euro genannt. Jeden Monat habe ich weiter meine Raten gezahlt, weswegen im Juli 2018 die letzte Rate gezahlt werden sollte. Das hatten Sie mir auch schriftlich mitgeteilt.

Nun habe ich gestern einen gerichtlichen Mahnbescheid im Briefkasten, indem sie einen Betrag von 828,05 Euro fordern! Mir ist wirklich schleierhaft, wie sie auf diese Summe kommen.

Hauptforderung 513,75 Euro

Verfahrenskosten
1. Gerichtskosten 32,00 Euro
2. Auslagen 0,50 Euro
3. Rechtsanwaltskosten
- Gebühr 80,00 Euro
- Auslagen 16,00 Euro

Summe: 128,50 Euro

Nebenforderung
1. Mahnkosten. 18,00 Euro
2. Inkassokosten. 75,11 Euro
3. Inkassokosten für außergerichtliche Einigung 81,00 Euro

Zinsen
von 2013 (das war wohl die alte Rechnung) bis 2016. 11,69 Euro

Hinzu kommen kaufende Zinsen zur Hauptforderung ... 5,000 Prozentpunkte über den jeweils gültigen Basiszinssatz aus 513,75 Euro ab dem 17.08.2016


Mein erster Gedanke ist nun Widersprich einzulegen, außerdem habe ich das Inkassounternehmen um eine Stellungnahme gebeten.

Ich sehe mich eigentlich absolut um Recht, kann es trotzdem irgendwie möglich sein, dass das Unternehmen im Recht ist? Oder habt ihr noch Tipps zum weiteren Vorgehen?

Vielen Dank und viele Grüße!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Mein erster Gedanke ist nun Widersprich einzulegen, außerdem habe ich das Inkassounternehmen um eine Stellungnahme gebeten.

Würde ich auch so machen

Zitat:
Ich sehe mich eigentlich absolut um Recht, kann es trotzdem irgendwie möglich sein, dass das Unternehmen im Recht ist? Oder habt ihr noch Tipps zum weiteren Vorgehen?

Theoretisch könnte sich das Unternehmen natürlich geirrt haben. Daher mal die Gegenprobe: Wie viel hast du denn über die Ratenzahlung insgesamt abbezahlt?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Llilith
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Die letzte Rate habe ich im Juli gezahlt, in Höhe von 52,60 Euro. Daher verstehe ich den Mahnbescheid nicht, wonach ich ja noch nie eine Rate gezahlt hätte.
Selbst wenn ich die letzte Rate nicht gezahlt hätte, oder noch Zinsen offen wären, ist eine Forderung von über 800 Euro unverhältnismäßig.

Mal sehen, was das Inkassounternehmen antwortet. Aber ich finde das Ganze sehr dubios.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wichtig ist nur der Widerspruch zum Mahnbescheid. Ansonsten ergibt es Sinn, dass du alles bezahlt hast. Also rechnerisch. Dass also auch das Schreiben von denen, dass die letzte Rate im Juli 2018 fällig war, soweit stimmig ist.

Bist du zufällig Geringverdiener oder H4-Empfänger? Dann gäbe es die Chance, dass sich der Inkassowatch darum kümmert. Wir suchen solche Fälle, die man aktiv vor Gerichte tragen kann.

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