Gerichtlicher Mahnbescheid trotz bezahlter Hauptforderung?

28. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
salolewu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Gerichtlicher Mahnbescheid trotz bezahlter Hauptforderung?

Hallo,
ich hatte eine Rechnung offen und die Bezahlung schleifen lassen - Asche auf mein Haupt. Die Forderung betrug knapp 90 EUR, dazu kamen dann Inkassogebühren in etwa der selben Höhe. Die Gesamtsumme habe ich auch bezahlt, allerdings offenbar zu spät - so kam dann ein hübscher gelber Brief. Auf der Forderungsaufstellung ist der Geldeingang der Hauptforderung vermerkt, am selben Tag wurde dann allerdings offenbar auch das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Meine Frage ist also: ist das Vorgehen des Inkassounternehmens soweit rechtens, ergo muss ich die Kosten (nochmal um die 80 EUR) nun auch begleichen?
Ich bin mir bewusst dass ich schon selber Schuld bin, anderseits finde ich es schon ärgerlich, dass der Ausgleich der Forderung (inkl. Inkassogebühren) und Einleitung des ger. Mahnverfahrens auf das selbe Datum fallen.
Fundierte Meinungen? Immer her damit :-)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde dem Mahnbescheid widersprechen. Das Inkasso kann, wenn es Geld will, beim Auftraggeber vorstellig werden. Zudem gibt es genug Gerichte, die Inkassogebühren nur in sehr geringem Maße als erstattungsfähig ansehen.

Sprich: Wenn du bereits Inkassogebühren bezahlt hast, hast du sowieso viel zu viel bezahlt.

-- Editiert von mepeisen am 28.03.2015 08:00

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was konkred fordert der Forderungsinhaber gem des gerichtlichen Mahnbescheides ?
Nur noch die Inkassogebühren ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salolewu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Was konkred fordert der Forderungsinhaber gem des gerichtlichen Mahnbescheides ?
Nur noch die Inkassogebühren ?

Die Inkassogebühren hatte ich in voller Höhe bezahlt (zusammen mit der Hauptdorderung an das Inkassobüro), jetzt möchten sie noch die Kosten für den gerichtlichen Mahnbescheid + die dabei entstandenen Anwaltskosten

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Dass die einen Anwalt brauchen um einen gerichtlichen Mahnbescheid zu stellen, ist Blödsinn. Das kann und darf und soll ein Inkasso selbst machen. Ich würde mich da auch ruhig mal beim Aufsichtsgericht beschweren, dass die einen Mahnbescheid trotz Überweisung stellen und dass die dafür einen Anwalt beauftragen, um Kosten hochzutreiben. Das Aufsichtsgericht möge doch bitte eine Auflage stellen, dass die zukünftig selbst Mahnbescheide stellen sollen, sonst stellt sich ja die Frage, warum die sich Rechtsdienstleister nennen dürfen, wenn die unfähig sind. :-)

Dem Mahnbescheid würde ich widersprechen und was da so an Briefen kommt würde ich erst mal ignorieren. Streng genommen hast du zu spät gezahlt und damit wären die Kosten für den Mahnbescheid ggf. erstattungsfähig. Sowie Gebühren hierfür von 25€ (Mehr kriegt ein Inkasso nicht). Allerdings sind 90€ Inkassogebühren bereits hoffnungslos zu viel. In Frage käme ggf. eine Gebühr für ein Schreiben einfacher Art (mit Auslagen unter 20€). Mehrwertsteuer ist auch nicht erstattungsfähig in den allermeisten Fällen.

1x Hilfreiche Antwort

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