Gerichtliches Mahnverfahren - Antrag

23. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
go607194-76
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Gerichtliches Mahnverfahren - Antrag

Hallo,

mache das zum ersten Mal, möchte daher nichts falsch machen.
Habe erinnert, gemahnt, aber der Schuldner schält auf taubstummer Legastheniker.

Also habe ich ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.
In dessen Folge hat der Schuldner einen Widerspruch eingelegt.

Dies teilte mir das Mahngericht schriftlich mit.
In diesem Schreiben steht weiterhin, dass das Mahnverfahren an das betreffende Prozessgericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens abgegeben wird, sobald ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Anschließend wird eine Berechnung der Prozessgebühren aufgeführt. Die Zahlung dieser Kosten werde als Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gewertet.

Ich weiß, hier sind keine Rechtsberatungen erlaubt. Ich suche aber auch gar keine Rechtsberatung, ich versuche nur zu verstehen, wie der Ablauf von statten geht. Angenommen ich überweise jetzt den Betrag, dann wird automatisch das streitige Verfahren eröffnet?

Kann ich das selber tun oder brauche ich dafür schon einen Anwalt? Kann ich erstmal den Betrag suchen und dann einen Anwalt aufsuchen? Könnte ich theoretisch auch ganz ohne Anwalt vor Gericht agieren?

Oder denke ich schon viel zu weit und als Antwort auf die Zahlung der Prozesskosten würde dann erstmal eine Art Anhörungsbogen vom Amtsgericht kommen, damit die Wissen um was es überhaupt geht?

Ist das dann eine Art Zahlungsklage?

Danke!

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2556 Beiträge, 744x hilfreich)

Wie hoch ist die Forderung ca?

Danach richtet sich die Frage ob ein RA benötigt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von go607194-76):
Angenommen ich überweise jetzt den Betrag, dann wird automatisch das streitige Verfahren eröffnet?
Ja. Dann kommt als nächstes an den Mahnantragsteller, der dann Kläger ist, von dem Prozessgericht die Aufforderung, binnen zwei Wochen den im Mahnbescheid bezeichneten Anspruch in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen.

Zitat (von go607194-76):
Könnte ich theoretisch auch ganz ohne Anwalt vor Gericht agieren?
Auch praktisch kann man sich vor Gericht ohne Anwalt selbst vertreten - wenn nicht der Streitwert größer als €5.000,- ist

Zitat (von go607194-76):
als Antwort auf die Zahlung der Prozesskosten würde dann erstmal eine Art Anhörungsbogen vom Amtsgericht kommen, damit die Wissen um was es überhaupt geht?
Nein, wie gesagt: Es kommt dann bereits die Aufforderung die Klageschrift mit dem bestimmten Klageantrag einzureichen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von go607194-76):
Ist das dann eine Art Zahlungsklage?
Es ist dies nicht eine Art Zahlungsklage sondern: Eine Zahlungsklage.

Eine Klage, mit der die Zahlung einer Geldschuld gefordert wird, ist eine Zahlungsklage.

0x Hilfreiche Antwort

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