Gerichtliches Mahnverfahren Corona

3. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
coolertyp123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtliches Mahnverfahren Corona

Hallo,

2 Schuldbeträge in Höhe von jeweils 1000 Euro. Inkassobüro wurde bei beiden Kreditgebern schon eingesetzt und als nächstes drohen sie mit dem gerichtlichem Mahnverfahren. Dann kommt wohl auch der Gerichtsvollzieher? Wann wird der gelbe Zettel ungefähr eintreffen, wenn sie tatsächlich das gerichtliche Mahnverfahren einleiten? Dauert das nur Tage, oder Wochen oder sogar Monate?

Ich wollte jetzt im April wieder arbeiten gehen, aber das geht nicht wegen Corona. Dürfen die trotzdem weiterhin die Kosten erhöhen? Ich habe ja keine Möglichkeit Geld zu verdienen. Was kann ich machen, um mehr Zeit zu gewinnen, möchte das gerichtliche Mahnverfahren möglichst vermeiden?

Geld vom Staat als Student über 25, nicht Bäfog berechtigt, bei Eltern wohnend kann ich wohl nicht erwarten, oder gibt es doch eine Möglichkeit?

Post vom Inkassobüro?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ohne Corona hast du offenbar auch nicht gezahlt, insofern verstehe ich nicht warum du dich jetzt darauf berufen willst. Selbstverständlich steigen die Kosten durch den MB/VB und auch die Zinsen laufen weiter.

Wenn der MB beantragt wird, dauert der Erlass im Regelfall nur wenige Stunden und die Zustellung geht je nach Gebiet recht fix. Dann wird min. 2 Wochen gewartet und dann der VB beantragt, erlassen und zugestellt.

Warum bietest du keine Ratenzahlung ab Mai oder Juni an?

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#2
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Hier bietet sich an sich mit dem Büro auseinander zu setzen und eine Ratenzahlung ab Mai anzubieten wie mein Vorschreiber schon erwähnt hat. Im Gegensatz zu dem was die meisten denken sind die meistens sehr bereit für so etwas, ganz einfach weil sie wissen das auch bei einem gerichtlichen Mahnverfahren ihr Geld nicht sicher kommt (wer nichts hat, denn kann man nichts nehmen)

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#3
 Von 
coolertyp123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie soll ich Ratenzahlung anbieten, wenn ich kein Geld verdienen kann? @ Ex Inkassomitarbeiter
Und wenn ich von denn 1000 Euro 10 Euro oder 30 Euro zurückzahle, geht dann das ganze Verfahren von vorne los, da sich der Betrag geändert hat? oder was passiert dann?

Ich muss 15 April einmal komplett 1000 Euro tilgen, ansonsten werden rechtliche Schritte eingeleitet, aber ich weiß jetzt schon, dass ich die nicht zahlen kann. Ich kann ja auch nicht arbeiten gehen. Und vorher war ich nicht arbeiten, da ich mich auf mein Studium konzentrieren musste...

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Dass die 1.000 € fällig werden wusstest du bereits wie lange? Also jetzt nicht jammern, Arsch hoch kriegen und mit den Gläubigern sprechen wie eine Lösung aussehen kann. Ansonsten hilft nur, dass man das ganze Prozedere wie MB/VB, GV, VA, Pfändungsversuche über sich ergehen lässt inklusive der schlechten Bonität.
Nochmal so überraschend kamen die Forderungen wohl eher nicht und binnen 1 Monats (Corona ist erst seit Mitte März wirklich akut) 2.000 € verdienen zu wollen war wohl auch unrealistisch.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wusste der Gläubiger vor Einschalten des Inkassos von den Problemen? Sprich: Hattest du ihm schon davor mitgeteilt, dass du zahlungsunfähig bist?

Ansonsten ist es so, wie es ist. Die Situation hindert einen Gläubiger nicht daran, sein Geld fordern zu dürfen. Die Rechtsverfolgung ist weder gestoppt, noch anderweitig eingeschränkt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Mit angemessenen Raten kann man vielleicht den Erlass eines Mahnbescheides verhindern. Nicht aber mit 10€-Raten. Deshalb ist die Reihenfolge bei Inkasso-Büros in der Regel so, dass zunächst ein Mahnbescheid beantragt wird, wenn der rechtskräftig ist, dann verhandelt man über Ratenzahlung. Denn bei den geringen Raten, die dem Fragesteller vorschweben, bei denen wäre ohne Gerichtsverfahren die Forderung ja ratz fatz verjährt. Das tut sich kein professionelles Büro an.

Aus dem anderen Thread ergibt sich, dass der Fragesteller wohl noch sehr am Anfang seines Studiums steht, bis vor kurzem ALG bekommen hat. Hätte also zahlen können. Und - auf was will sich der Betroffene denn im augenblick konzentrieren? Der Semesterbeginn (d.h., die Veranstaltungen) sind doch alle wegen Corona verschoben worden.

wirdwerden

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#7
 Von 
thormarcon
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 9x hilfreich)

Eine Möglichkeit wäre, den Eltern die Situation zu schildern und sie um Geld zu bitten, auch wenn es unangenehm ist und die Sache wahrscheinlich nicht ans Licht kommen soll.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120284 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von thormarcon):
Eine Möglichkeit wäre, den Eltern die Situation zu schildern und sie um Geld zu bitten

Die Möglichkeit dürfte hier ausscheiden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mit angemessenen Raten kann man vielleicht den Erlass eines Mahnbescheides verhindern. Nicht aber mit 10€-Raten. Deshalb ist die Reihenfolge bei Inkasso-Büros in der Regel so, dass zunächst ein Mahnbescheid beantragt wird, wenn der rechtskräftig ist, dann verhandelt man über Ratenzahlung. Denn bei den geringen Raten, die dem Fragesteller vorschweben, bei denen wäre ohne Gerichtsverfahren die Forderung ja ratz fatz verjährt. Das tut sich kein professionelles Büro an.

wirdwerden


Das ist nicht richtig. Die Verjährungsfrist beginnt mit jeder Zahlung von neuem.
Auch werden Vereinbarungen mit dem Schuldner vor einer Titulierung getroffen. Das IB hat im Regelfall kein Interesse Kosten zu produzieren die sie vorschießen müssen.

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