Gerichtskosten Mahnverfahren bezahlen?

6. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb314283-61
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtskosten Mahnverfahren bezahlen?

Hallo zusammen:

Ich habe folgende Frage:
Gläubiger A stellt eine Forderung von mehr als 3000 Euro.Er weis das Schulder B nicht in der Lage ist die Rechnung sofort zu bezahlen. Dieses wurde immer wieder besprochen.

Kurz darauf beginnt B mit monatlichen Teilzahlungen von 150 Euro.

Nach mehreren Monaten erhält B ein Schreiben vom Gericht und Post vom Anwalt von A.

Trotz der monatlichen Teilzahlungen wird eine Hauptforderung von mehr als 3000 Euro geltend gemacht. B legt einen Teilwiderspruch gegen die Forderung ein und teilt dem Gericht mit das er bereits 750 Euro bezahlt hat. (Die Zahlungen erfolgen regelmäßig zum 1sten eines Monats)

Seitens des Gerichts hört B nie wieder was.

Nach einiger Zeit als B der Meinung ist das die Zahlungen bald ein Ende haben müsste, fordert er vom Anwalt einen Auszug seiner Zahlungen an.

Diesen sind zu Entnehmen das Anwalt von A knapp 250 Euro für den Mahnbescheid und Gerichtskosten verlangt.

Sind diese Kosten von B zu bezahlen? Er hat ja scheinbar erfolgreich widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelt.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 570x hilfreich)


quote:
Kurz darauf beginnt B mit monatlichen Teilzahlungen von 150 Euro.


Was heisst das?
Ist ja gut, dass der Schuldner zahlen will und sei es in Raten, aber hat er diese Ratenzahlung mit dem Gläubiger vereinbart oder hat er einfach mal immer 150 Euro überwiesen?
Allerdings würde sich auch dann die Frage stellen, warum der Gläubiger diese monatlichen Zahlungen "nach mehreren Monaten" nicht mal beim Überweisen hinterfragte oder eben mit der Hauptforderung verrechnete.
Denn dann wäre der Mahnbescheid auf Grund der mitlerweile falschen Summe formal unrichtig.

quote:

Er hat ja scheinbar erfolgreich widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelt.


Das sagt aber erstmal rein gar nichts.
Genauso wie du ungeprüft einen Mahnbescheid beantragen kannst, kannst du diesen auch widersprechen, was genauso wenig geprüft wird.
Wird einem Mahnbescheid widersprochen, hat der Gläubiger natürlich die Möglichkeit zB einer Klage. Dort werden dann die Posten seiner Forderungen geprüft, bzw. er muss diese darlegen könnten.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16243x hilfreich)

Rein formal: Bei einem Widerspruch darf zunächst keinerlei Gerichtskosten und dergleichen gefordert werden. Bei einem teilwiderspruch darf das allerdings (berechnet auf den unstrittigen Betrag) durchaus gefordert werden.
Da die Forderung selbst unstrittig ist, lediglich die Überweisungen nicht verrechnet waren, dürften hier auch noch einige gebühren durchaus erhoben worden sein und das zu Recht.

RVG-Kosten von knapp 250€ wären, bezogen auf einen Streitwert von 2250€, durchaus nachvollziehbar.

Noch einmal zur Klarstellung: Eine Ratenzahlung einfach so umzusetzen, das muss ein Gläubiger nicht akzeptieren. Wenn er nicht explizit zustimmt oder man ihn nicht zur Zustimmung gedrängt hat, dann darf er einen Mahnbescheid beantragen und auch Vollstreckungen betreiben.
Gerade bei dieser Summe (3000€ Schuld, regelmäßige Zahlung von 150€) wäre es zwar ratsam, einfach abzuwarten als Gläubiger, denn auch sonst erreicht man nichts und gefährdet vielmehr sogar, dass man den Schuldner überlastet, das ist aber keine rechtliche Garantie.

Du kannst ja die Posten der Forderungsaufstellung hier einmal angeben, vielleicht kann man da etwas wegstreichen. Aber rein formal ist das wie gesagt aus dem Bauch heraus beurteilt, so verkehrt nicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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