Gerichtsverfahren Creditreform

10. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)
Gerichtsverfahren Creditreform

Jetzt hab ich noch ein Problem . Ich hatte damals etwas bei Family gekauft , ich habe da aber keine Rechnung erhalten . Es kam nie was an per post und angeblich haben sie auch gemahnt . Nun den , es kam das Inkasso Creditreform auf mich zu und ich habe dann die Hauptforderung bezahlt . Nun wollen sie noch mehr , ihre Inkasso kosten die auf 58€ stehen , meine Rechnung war 23€ . Ich habe darauf hin geschrieben das die Hauptforderung bezahlt ist und das ich nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten habe und dem angedrohten gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen werde . Jetzt kam eine email das sie es zur Kenntnis genommen haben und nächste sofort das Gerichtsverfahren gegen mich einleiten . Die Gerichtskosten und Anwaltskosten sowie irgendwelche offenen Verzugsschäden müsste ich dann auch bezahlen . Können die ohne einen Mahnbescheid sofort ein Gerichtsverfahren einleiten ? Bin völlig am Ende …. In sämtlichen Posts liest man immer das man widersprechen soll und jetzt kommt es sofort vor Gericht ? Kann mich da bitte jemand aufklären ? Vielen Dank

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Wenn du widersprochen hast, dann kannst du das ignorieren. Da wird nichts vom Gericht kommen

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#2
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo :) da kam ja noch kein Mahnbescheid , die haben geschrieben wenn ich jetzt schon auf das Schreiben widerspreche , dann schicken sie keinen sondern leiten gleich das Gerichtsverfahren ein . Also können sie das nicht ohne gerichtlichen Mahnbescheid ?
Ich kopiere mal deren Text hierhin :

Da Sie bereits ankündigen, dem Mahnbescheid zu widersprechen, werden wir nunmehr in der kommenden Woche direkt das Gerichtsverfahren einleiten. Die Gerichts- und Anwaltskosten werden dem hier noch offenen Verzugsschaden dann hinzu kommen.
Dem Gläubiger haben wir entsprechenden Hinweis gegeben und zur dortigen Entscheidung gestellt, ob Ihr Kundenkonto oder andere Kundenkonten mit der gleichen E-Mail-Adresse weiter Bestand haben werden oder hier eine Liefersperre erfolgt. Inwiefern der Gläubiger hier eine Prüfung auch strafrechtlicher Verdachtsmomente vornehmen wird, lässt sich für uns natürlich nicht einschätzen.

Das kam von denen per email . Die HF plus 5€ extra habe ich bezahlt .

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Da wird nichts vom Gericht kommen

Keine Ahnung was einen treibt so einen Unfug zu schreiben ...



Zitat (von Luis008):
Also können sie das nicht ohne gerichtlichen Mahnbescheid ?

Natürlich können sie das, müssen sie sogar, wenn man ankündigt, dem Mahnbescheid zu widersprechen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Luis008):
Da Sie bereits ankündigen, dem Mahnbescheid zu widersprechen, werden wir nunmehr in der kommenden Woche direkt das Gerichtsverfahren einleiten. Die Gerichts- und Anwaltskosten werden dem hier noch offenen Verzugsschaden dann hinzu kommen.
Dem Gläubiger haben wir entsprechenden Hinweis gegeben und zur dortigen Entscheidung gestellt, ob Ihr Kundenkonto oder andere Kundenkonten mit der gleichen E-Mail-Adresse weiter Bestand haben werden oder hier eine Liefersperre erfolgt. Inwiefern der Gläubiger hier eine Prüfung auch strafrechtlicher Verdachtsmomente vornehmen wird, lässt sich für uns natürlich nicht einschätzen.


Das finde ich mal nen richtig guten Text. Selbstverständlich kann man direkt klagen, ob das wegen der geringen Kosten gemacht wird darf bezweifelt werden. Das Kundenkonto wird jedoch mit Sicherheit gesperrt bleiben, denn das Risiko weiterer Zahlungsausfälle wird zu hoch sein.

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#5
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Also können sie klagen ? Wie läuft das dann ab ? Muss ich dann da zum Gericht ?

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#6
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Also können sie klagen ? Wie läuft das dann ab ? Muss ich dann da zum Gericht ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Luis008):
Also können sie klagen ?

Klar.



Zitat (von Luis008):
Wie läuft das dann ab ?

Die senden eine Klageschrift ans Gericht, bezahlen die Gerichtsgebühren und dann erhältst Du die Klageschrift vom Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo , ok und wie kann ich mich dann dazu äußern ? Muss ich dann da zum Gericht hin ?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Luis008):
wie kann ich mich dann dazu äußern ? Muss ich dann da zum Gericht hin ?

Dazu liest man dann das was das Gericht einem schriebt, da findet sich das dann.

Derzeit sind scheinbar schriftliche Verfahren groß in Mode, kann also sein, dass man gar nicht dort hin muss ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen . Ok dann warte ich jetzt ab . Sind denn die Inkasso kosten einklagbar ? Ich habe wirklich keine Rechnung erhalten . Der Kauf war irgendwann im Juni 2021 und dann kam vor 4 Wochen der Brief vom Inkasso . Habe dann die offenen Posten plus Zinsen ans Inkasso überwiesen mit dem Verwendungszweck nur Hauptforderung .

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#11
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Luis008):
Sind denn die Inkasso kosten einklagbar ?

Selbstverständlich. Dass diese prinzipiell nicht gezahlt werden müssen ist ein Gerücht.

Zitat (von Luis008):
Ich habe wirklich keine Rechnung erhalten

Sicher? Auch nicht per Mail oder über den Account des Verkäufers, so wie es oftmals üblich ist bei Onlinekäufen? Eine RG oder Mahnung muss nicht per Post erfolgen.

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#12
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo , nein habe ich nicht bekommen . Weder Mail noch post . Aber wie soll ich das jetzt beweisen ? Ich habe noch andere Sachen was ich übers Inkasso bezahle , da habe ich auch Rechnungen erhalten und versucht das erstmal mit dem Gläubiger zu klären . Aber in diesem Fall kam wirklich nichts . Die Rechnung soll vor letzten Jahr sein . Was kann ich da jetzt machen ? Lg

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#13
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Luis008):
Ich habe noch andere Sachen was ich übers Inkasso bezahle

Jetzt ist mir klar warum das IB durch die Hintertür mit einer Anzeige droht. Du bist bereits verschuldet und bezahlst trotzdem nicht. Ich weiß auch nicht warum solche "Missgeschicke" oft den bereits vorher Verschuldeten passieren. Auf die Idee beim Gläubiger nach Erhalt der Ware zu fragen was mit der RG ist bist du natürlich nicht gekommen?

Nochmal die Wahrscheinlichkeit einer Klage ist gering aber nicht ausgeschlossen. Der Gläubiger kann mit Sicherheit nachweisen, dass die RG entweder versandt oder aber und das ist eher wahrscheinlich im Portal hinterlegt wurde. Dann hätte man sich einloggen und diese runterladen können.

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#14
 Von 
Luis008
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 1x hilfreich)

Doch ich bezahle . Ich zahle auch die anderen Sachen ab was bei Klarna offen ist . Ich hab auch die Hauptforderung von Family bezahlt . Aber wieso jetzt eine Anzeige ? Warum ? Ich dachte sie schicken eine Rechnung . Es ist auch untergegangen , da bin ich ehrlich .

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#15
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Nicht wenige Onlineshops schicken nichts mehr sondern dafür gibt's das Kundenkonto bzw Portal. Da ist die RG und Mahnungen hinterlegt und einfacher kann man eine Zustellung nicht dokumentieren. Lies Mal die AGB's des Shops was dazu geschrieben steht.

Zitat (von Luis008):
Aber wieso jetzt eine Anzeige ?

Weil du bereits verschuldet bist und man aus Sicht des Gläubigers/IB davon ausgehen kann, dass du bei der Bestellung bereits wusstest, dass du nicht zahlen kannst bzw zum Zeitpunkt der Bestellung das Geld zur Zahlung nicht hattest.

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