Gerichtsverfahren während ISO-Verfahren

19. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2042x hilfreich)
Gerichtsverfahren während ISO-Verfahren

Was geschieht mit dem laufenden Gerichtsverfahren oder dem Titel daraus, wenn der Gläubiger zuvor nicht wußte dass der Schuldner sich bereits in Insolvenz-
verfahren befindet ?

Wird das Gerichtsverfahren gestoppt ? von wem ?
Wird der Titel wertlos bzw. in
Insolvenzforderung übergeht ?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2914 Beiträge, 1319x hilfreich)

Dann kann der Gläubiger mal schauen, ob das ISO Verfahren schon lief, als die Forderung entstanden ist -> Also der Schuldner damals schon nicht wirtschaftlich in der Lage war, die Schuld zu bedienen. Hier lohnt sich dann eine Betrugsanzeige.

Ansonsten; einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7016 Beiträge, 3936x hilfreich)

Es sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden.

1. Die Forderung wurde durch den Insolvenzschuldner nach der Insolvenzeröffnung begründet. Dann hat das alles nichts mit dem Insolvenzverfahren zu tun und das Verfahren läuft normal weiter.

2. Die Forderung wurde vor Insolvenzeröffnung begründet und das Klageverfahren vor Insolvenzeröffnung rechtshängig gemacht. Dann wird der Rechtsstreit gem. § 240 ZPO unterbrochen. Dies ist von Amts wegen zu berücksichtigen. Ergeht trotzdem ein Urteil, könnte dies allein wegen der Nichtbeachtung von § 240 ZPO angefochten und aufgehoben werden.

3. Die Forderung wurde vor Insolvenzeröffnung begründet und die Klage wurde erst nach Insolvenzeröffnung erhoben. § 240 ZPO greift hier nicht, weil dies nur die im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung laufenden Gerichtsverfarhen betrifft. Wird eine solche Klage gegen den Insolvenzschuldner persönlich gerichtet, müsste sie abgewiesen werden, weil es sich um eine Insolvenzforderung handelt und diese nur noch nach den Regelungen der InsO durch Anmeldung zur Tabelle und bei Bestreiten durch den Insolvenzverwalter durch die dort vorgesehenen Feststellungsklage geltend gemacht werden kann.

4. Das Gerichtsverfahren war bereits vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen und ein Titel wurde erwirkt. Dann kann aus diesem Titel die Zwangsvollstreckung nicht mehr betrieben werden. Die Forderung muss auch zur Tabelle angemeldet werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.682 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.299 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.