Gerichtsvollzieher - Darf er Sachen mitnehmen die den Wert um ein vielfaches übersteigen?

5. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
blackzero23
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsvollzieher - Darf er Sachen mitnehmen die den Wert um ein vielfaches übersteigen?

Ich habe mal ne ganz doofe Frage:

Ich hatte Schulden und es kam ein Gerichtsvollzieher zu mir.
Er wollte einen Betrag von 266,58 haben, weil ich eine Rate von der Krankenkasse nicht rechtzeitig bezahlt und ich muss dazu sagen das das schon seid über einem Jahr bei dem auf dem Tisch lag das er das vollstrecken soll und bei mir ist das in Vergessenheit geraten weil auch nie mehr was kam.
Jetzt meine Frage:
Darf er Sachen mitnehmen die den Wert um ein vielfaches übersteigen???
Zb, ich habe die 266,59 an Schulden und er nimmt einen Pc mit der neu und auch nachweisbar durch die aktuellen Preise an die 1200€ wert ist mit, darf er das obwohl das fast an die 1000€ Differenz ist, weil das ist ja fast 6 mal so viel wie er mitnimmt und dann auch noch ein paar andere Gegenstände wie 2TFT Bildschirme und einen Suroundverstärker der auch schon alleine an die 120€wert ist, ist das alles so rechtens???

-- Editiert von blackzero23 am 05.11.2007 13:23:21

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
holli_gee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch ich bin kein Anwalt, aber ein Vollstreckungsbescheid wird ausgestellt, wenn man eine Mahnung oder einen Mahnbescheid nicht beachtet.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein GV nach einer vergessenen Zahlung vor der Tür steht und Pfänden will.

aber zu Deiner Frage:
Soweit ich informiert bin, darf ein PC oder ein Radio nicht gepfändet werden, weil es der Informationspflicht dient.
Wie es mit einem 2 TFT Monitor aussieht kann ich nicht sagen.
Ein bekannter von mir war in der selben Situation..
er hatte Schulden von knapp 700€ bei der Telekom und hat auf Mahnungen und Mahnbescheide nicht reagiert.
Vollstreckungsauftrag ging ein und dann stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

Der GV hat sich jedoch nach Rücksprache mit dem Gläubiger, es waren die RA Seiler und Kollegen, auf eine Ratenzahlung eingelassen...
Vielleicht würde hier ja auch eine Möglichekeit bestehen, die Zahlungsvereinbarung erneut aufzunehmen!?

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#2
 Von 
blackzero23
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der Gerichtsvollzieher sagte mir er hat 3 Möglichkeiten: ich zahle, die krankenkasse zieht zurück oder er muss pfänden.

darüber hinaus hat er mir gesagt das er das schon seid einem jahr auf dem Schreibtisch hat und nur noch nicht dazu kam das ein zu ziehen.
Der Typ kam direkt vom Zoll Düsseldorf und er hat erstens meine Sachen nicht pfleglich behandelt, ich habe sie mir ja am nächsten Tag wieder ausgelöst und er hat dieomg you naked ? http://www.artesaniasdechile.cl/emoticon.php?email=schatz6@hotmail.de
Geräte im Wert zu stark herabgesetzt, den Pc der 1200€ wert ist hat er auf 80 gesetzt, dann den TFT wo nix dran ist hat er auf 40 gesetzt und meinen Verstärker auch auf 40 obwohl ich ihm gesagt habe das das Gerät 120€ wert ist.

Aber meine Frage ist ob er Sachen pfänden darf auch wenn sie den Wert komplett überschreiten.

Wie gesagt beispiel, Pc pfänden der 1200€ wert ist bei einem Betrag von 266, das ist ja das 6 fache an Wert im Vergleich zu den Schulden.

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#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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