Gerichtsvollzieher - Einladung

23. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
wir100
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsvollzieher - Einladung

:???: Hallo
Vieleicht kann mir jemand helfen nun weiß ich aber nicht,ob ich hier richtig bin.
Also ich fange einfach mal an.
heut war ein gerichtsvollzieher bei mir da ich noch schulden habe.
Jetzt hat er die ganzen daten aufgenommen wie zum beispiel einnahmen von mir.
jetzt habe ich ein Termin bekommen und muß zu ihm ins büro kommen hat jemand damit erfahrung wieso bestellt er mich in sein büro

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
futureball
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke mal, dass du die eidesstattliche Versicherung ablegen sollst

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#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Das denke ich auch,
ich neme jetzt mal an, das er bei dir einem Pfändungsversuch unternommen hat, da es nichts zu holen gab, wirst du jetzt eine EV abgeben müssen.
Warum du allerdings noch in sein Büro kommen musst, wenn er alle Daten schon eingeholt hat, verstehe ich nicht.

Es sei denn, du hast seiner Frage, ob du bereit bist die EV abzugeben, widersprochen.

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#3
 Von 
guest123-2236
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Kannst du zahlen dann zahle, kannst du nicht zahlen geh hin, kannst du nicht hingehen kommt er vorbei. Wird das so nicht - gibts nen Haftbefehl.

Wo ist das Problem !

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Es ist halt so, das die Fahrt von Schuldner zu Schuldner sehr zeitaufwändig ist.
In der heutigen Zeit nehmen die Vollstreckungsaufträge jedoch stark zu.
Insofern ist es verständlich, das der Gerichtsvollzieher den Schuldner ins Büro bestellt, so bekommt er einfach mehr Aufträge angearbeitet.

Einen Erstbesuch macht er um zu schauen ob es was pfändbares gibt und dann ab und an Kontrollbesuche.



Normalerweise sollte der Gerichtsvollzieher aber sagen weshalb man kommen soll. Und wenn er es nicht sagt, kann man ja fragen.
Ist der Schuldner kooperativ sind die Gerichtsvollzieher es auch.

-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#6
 Von 
kauzkauz
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

...sicher nehmen die Vollstreckungen in Deutschland drastisch zu wenn man die wirtschaftliche Situation der Menschen hierzulande und an das völlige vorsteinzeitliche Schuldenrecht (Titel 30 Jahre !!! gültig), was noch aus der Kaiserzeit entstammt betrachtet und welches bis heute noch Gültigkeit hat (man kann es nicht glauben). Ich denke in keine westlichen Land sind Vollstreckungstitel derart lange gültig!

Vollstreckungstitel in Deutschland begleiten dich ein halbes Leben lang! Ich denke es wird irgendwann durch die EU gekippt weden, wenn eine innereuropäische Regelung gefunden sein wird, denn die deutschen Politiker sind anscheinend dazu nicht in der Lage!!!

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#7
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Was ist daran "vorsintflutlich"!?
Aus Sicht der Gläubiger könnte es ruhig auch "lebenslang" geben!? :)

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Ich würde sagen 1 Jahr reicht.

Dann aber wirst du ohne Bargeld einfach nichts mehr kaufen können oder bestellen.

Eigentlich sollte man seine Schuld gebleichen.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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