Gerichtsvollzieher - Lohnpfändung, verliere ich meinen Arbeitsplatz?

20. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Komet29
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsvollzieher - Lohnpfändung, verliere ich meinen Arbeitsplatz?

Hallo alle zusammen!!!
Morgen muß ich zum GV und ihm 8500€ vorbei bringen,aber leider habe ich das Geld nicht.
Wenn er von mir eine EV verlangt,kann ich die noch ein wenig rauszögern? Ich habe nächste Woche einen Termin bei der Schuldnerberatung und möchte mich um meine Schulden kümmern.
Meine Schuldenberg gesamt beträgt ca.100000€ und stammen aus meiner Selbsständigkeit.
Wenn mein Arbeitgeber vom GV bescheid bekommt und eine Lohnpfändung auf mich zu kommt,verliere ich meinen Arbeitsplatz.
Wer kann mir Helfen,oder weiß eine Lösung!!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Deal2909
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 42x hilfreich)

Du kannst eine EV entkommen, wenn du dem GV einen Ratenzahlungsplan anbietest und er diesem zustimmt.
Wenn du Insolvenz beantragen möchtest, wird dein Chef so oder so Wind bekommen. Denn wenn du über deiner zulässigem Pfändungsfreibetrag verdienst, wird der Mehrbetrag gepfändet. Ich würde an deiner Stelle mit deinem Chef mal unter 4 Augen sprechen. Erkläre ihm deine Lage. Warum sollte da dein Chef noch mehr ******* sein und Dich kündigen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Deal2909
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 42x hilfreich)

Du kannst eine EV entkommen, wenn du dem GV einen Ratenzahlungsplan anbietest und er diesem zustimmt.
Wenn du Insolvenz beantragen möchtest, wird dein Chef so oder so Wind bekommen. Denn wenn du über deiner zulässigem Pfändungsfreibetrag verdienst, wird der Mehrbetrag gepfändet. Ich würde an deiner Stelle mit deinem Chef mal unter 4 Augen sprechen. Erkläre ihm deine Lage. Warum sollte da dein Chef noch mehr ******* sein und Dich kündigen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

Wenn Du dem Gerichtsvollzieher klarmachen kannst,dass Du in einem bestimmten Zeitraum die Schulden bezahlen wirst,kannst Du einer EV entgehen.Nur eines darfst Du nicht machen,Dich weigern eine EV zu unterschreiben<ich meine ohne Zahlungsvorschlag gegenueber dem Gerichtsvollzieher.In dem Falle wuerdest Du solange inhaftiert werden,bis Du bereit bist eine EV zu unterschreiben.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Wenn der Gläubiger ausdrücklich die EV ohne wenn und aber beantragt hat, sieht es schlecht aus.

Würde schnellstmöglich bei der Schuldensumme die Insolvenz anstreben!

1x Hilfreiche Antwort

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