Gerichtsvollzieher Vergleich

15. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Erdnussflip
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsvollzieher Vergleich

Hallo, ich habe Post vom Gerichtsvollzieher erhalten mit der Beauftragung der Eintreibung offener Stände. Da ich ja gewillt bin zu zahlen wollte ich mal fragen ob es beim Gerichtsvollzieher noch die Chance auf einen Vergleich besteht oder ist der Zug da abgefahren? Lg

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Der Gerichtsvollzieher verhandelt nicht. Er will Geld eintreiben. Entweder hast du es oder du hast es nicht.

Ganz grundsätzlich kannst du - egal in welcher Situation - versuchen, mit dem ursprünglichen Gläubiger verhandeln und er könnte dann dem Gerichtsvollzieher sagen, dass es mit der Zahlung der Summe X erledigt ist. Nur wieso sollte er das tun? Wenn du das Geld hast oder etwas gepfändet werden kann, dann lässt er den Gerichtsvollzieher seine Arbeit machen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Nicht mit dem Ursprünglichen Gläubiger verhandeln sondern ggf mit dem Titelgläubiger bzw demjenigen der den GV beauftragt hat.
Die Chancen tendieren jedoch in dem Verfahrensstand gegen 0.

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