Gerichtsvollzieher - Wie soll ich die Raten schaffen?

24. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lewis123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Gerichtsvollzieher - Wie soll ich die Raten schaffen?

Hallo zusammen, ich habe großen Mist gebaut. Ich habe vor 3 Wochen eine Rechnung mit Vertrag bekommen in Höhe von 700 Euro. (mit Vertrag und somit die Rechnung in voller Höhe nicht rechtens ist.) Aber widerspruch einlegen darf ich laut Firma nicht mehr.
Problem: ich bin 2 mal umgezogen und habe in einem halben Jahr keine Briefe bekommen. Und die Firma schrieb mir jetzt: das mich gefunden haben unter meiner neuen Andresse und Ankündigung Gerichtsvollzieher.
Kurze Zeit später stande er auch schon vor der Tür. Ich möchte gerne noche einen Anwalt nehmen, weil in der Rechnung, wie schon gesagt ein paar Fehler unterlaufen sind. Und vielleicht es doch noch zu schaffen nicht die volle Höhe zu bezahlen. Aber mein größtest Problem ich lebe von ALG 2 mit 300 Euro im Monat und mein Mann hat auch im Monat nur noch 300 Euro auf der Hand. Wie soll ich die Raten schaffen? Wir bezahlen über 300 Euro noch ab für weitere Raten. Was kann ich noch tun? .

Zu den Fragen: der Vertrag ist eine private Schule gewesen. Auf die Mahnbescheide habe ich keinen Widerspruch eingelegt, (da ich ja nur einen erhalten habe) und die anderen verloren gegangen sind. Aber außer ein Schreiben das der Gerichtsvollzieher ansteht kam nichts weiter mehr. Und dann stand er auch schon vor der Tür.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16186x hilfreich)

Das heißt, du hast einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, also das Schreiben eines Gerichtes? Oder hast du den bislang nicht erhalten?
Weshalb würdest du denn dem widersprechen wollen? Hast du den Vertrag nie abgeschlossen?
Um was für Fehler handelt es sich? Was steht alles auf dem Mahnbescheid (liste mal auf)?


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 24.05.2013 18:29

-- Editiert mepeisen am 24.05.2013 18:30

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lewis123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Direkt von Gericht habe ich nichts erhalten. Nur vom der Stadtverwaltung die den Gerichtsvollzieher beauftragten.
Den Vertrag habe ich schon abgeschlossen, aber die Schule habe ich nicht volle 6 Monate besucht für den Preis von 600 Euro sondern nur 2 Monate.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Wenn ein Vertrag über 6 Monate abgeschlossen wurde, dann sind auch 6 Monate zu zahlen. Verträge sind einzuhalten! Da kommt man auch nicht mit "Fehlern in der Rechnung" weiter.

Wenn es "nur" Stellen wie Stadt (VHS?) sind, entfallen wenigstens Streitigkeiten wegen Inkasso. Die nächsten 30 Jahre werden aber immer wieder Vollstreckungen versucht. Also besser überlegen wie gezahlt werden kann.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proporttional zu einer Fragestellung."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lewis123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

im vertrag ist das zu finden

ich habe mal die vertrags daten hergeholt und das steht drin

1. also das die schule - die Grundlage für das Programm mit Lehrgängen für das Abitur nach Schulordnung durch führt

2. das der unterricht die stunden von den klassen zum Jahresprogramm von mo-do plus Uhrzeit...am gym.... stattfindet. und auch über Hausordnung mitgeteilt hat

3. das die vhs über einen qualifizierten unterricht mit Jahresprogramm ermöglich

4. die Zahlungsbedingungen sind im derzeit gültigen Gebührensatzung von der vhs und eine Ratenzahlung ist möglich

5. der Teilnehmer verpflichtet sich: pünktlich zu sein und diszipliniert teilzunehmen - bei Verhinderung die vhs anzurufen, Leistungskontrollen mit schreiben Hausordnung beachten und auch bei Verhinderung der schule benachrichtigen

6. die schule das bei Nichteinhaltung der Forderung §$4 und 5 den Kurs beenden

7. der Teilnehmer kann auch von sich auch beenden, aber die gebühren der gültigen gebührenzentrale entsprechend


Was bedeutet es?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16186x hilfreich)

Wie Tinnitus schon sagt. Da ist wenig zu machen. Du hast einen Vertrag unterschrieben und musst den auch erfüllen. Ich erkenne da nicht, wo ein Fehler gemacht wurde.

Dem Gerichtsvollzieher eröffnen, dass man ALG2 bezieht, keine Einkommen hat und auch sonst schon einige Raten woanders bezahlt. Ggf. wird er eine eidesstattliche Versicherung abnehmen wollen (sofern der Auftraggeber, also die Stadt das wünscht). Sofern du nicht in den letzten 3 Jahren schon eine abgegeben hast, würde ich das dann tun. Dann ist erst einmal Ruhe, denn wo nichts ist kann nichts gepfändet werden. Wenn es irgendeine Möglichkeit gibt (Auto verkaufen o.ä.) wäre das eventuell ratsam, um die Schulden loszuwerden.

Viel mehr Möglichkeiten sehe ich da nicht. Ein Rechtsanwalt kann da vermutlich gar nichts machen. Bestenfalls ein Schuldnerberater aber fragwürdig, ob der etwas erreicht. Öffentliche Stellen sind ggf. geduldig und können, wie gesagt, bis zu 30 Jahre vollstrecken.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lewis123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Eine Frage interessiert mich noch in dem Vertrag ist das noch enthalten

IST DAS AUCH FÜR MICH GÜLTIG????

Eine Gebührenermäßigung von
40 vom Hundert
erhalten
Unterrichtsteilnehmer, die am Vorbreitungsunterricht für den
Erwerb des Hauptschulabschlusses, des Realschulabschlusses
oder des Abiturs teilnehmen. Die Ermäßigung erhöht sich auf
75 vom Hundert
für Unterrichtsteilnehmer die im Besitz eines
gültigen Sozialausweises der LandeshauptstadtXY (wo ich Schule gemachz habe aber nicht wohnte) Stadtverwaltung sind und die Nachweise vor Unterrichtsbeginn vorlegen
(Schulermäßigung)


ALS ICH ABGEBROCHEN HABE BIN ICH IN ALG 2 REIN GEKOMMEN KANN MAN DAS HIER GELTLICH MACHEN?????


Unterrichtsgebühren werden an die Teilnehmer für ausge
-
fallenen Unterricht ohne Einhaltung der Frist nach Abs. 3 aus
folgenden Gründen erstattet:
1.
Krankheit laut ärztlichem Attest;
2.
Umzug in eine andere Gemeinde;
3.
geänderte Arbeits-, Ausbildungs- oder Schulverhältniss

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16186x hilfreich)

Wenn du wegen Umzugs nicht mehr teilnehmen kannst und drin steht, dass dir dann die Gebühren erstattet werden, dann frage mal bei der Schule nach. Klingt auf den ersten Blick danach. Aber genaueres kann man dir hier nicht sagen. Probiere es halt, freundlich darauf zu verweisen, dass bei dir 1. nichts zu holen ist (ALG2 etc.) und 2. du umgezogen bist. Mit etwas Glück wird die Schuld erlassen oder ein Großteil davon.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Der Haken ist - die Ermäßigung ist bestimmt zu BEANTRAGEN, d.h. Unterlagen einreichen und anpassen lassen. Es ist unüblich nachträglich diese Änderungen vorzunehmen. Bis zur Beantragung der Ermässigung ist der vertraglich vereinbarte Betrag zu zahlen.
Daher sehr sehr freundlich um Kulanz bitten! Ich bin aber skeptisch wegen dem Titel. Die Sache hätte man viel früher klären müssen.

-- Editiert Mr.Cool am 25.05.2013 10:20

1x Hilfreiche Antwort

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