Gerichtsvollzieher Zahlung verweigern?

24. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Mufti1000
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 27x hilfreich)
Gerichtsvollzieher Zahlung verweigern?

Hallo Zusammen,

jemand erhält einen Strafzettel/Ordnungswidrigkeit. Er leistet keine Zahlung, der Gerichtsvollzieher meldet sich an.

Der Delinquent möchte nach Möglichkeit die Zahlung verweigern, mit folge der Erzwingungshaft natürlich.


Besteht also gegenüber dem Gerichtsvollzieher die Möglichkeit zu sagen, das die Zahlung verweigert wird?


Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Besteht also gegenüber dem Gerichtsvollzieher die Möglichkeit zu sagen, das die Zahlung verweigert wird?


Der Gerichtsvollzieher wird natürlich zunächst einmal versuchen zu pfänden. Eine "Wahlmöglichkeit Erzwingungshaft" gibt es nicht.

Besteht denn Einkommen oder Vermögen das pfändbar wäre?

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#2
 Von 
Mufti1000
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 27x hilfreich)

Darum geht es nicht, es geht darum die Zahlung zu verweigern.

http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/1112/04_verkehrsverstoss.jsp

Also den guten Mann gar nicht reinbitten..

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

natürlich kann er das. Das ist keine gute Idee aber er kann. Der Gläubiger (unabhängig ob es nun um Strafzettel oder sonst was geht) hat dann die Möglichkeiten der Vollstreckung. Das heisst beispielsweise: EV beantragen, Wohnungsöffnung beantragen, bei abgelehnter EV Haftbefehl...

Den GV muss man beim ersten mal nicht reinlassen und man muss ihm auch nicht öffnen. Spätestens wenn er aber ankündigt, die Wohnung öffnen zu lassen, weil ein gerichtsbeschluss da ist, und man sich versucht zu weigern, wird man ziemlich sicher festgenommen. Denn Wohnungsöffnungen sind meist auch mit Polizeiuntersützung. Soweit kenne ich es.

Ich verstehe die Frage nicht ganz, denn das ist alles andere als sinnbehaftet, so etwas zu machen und sich Gerichtsvollziehern zu widersetzen, aber nun gut. Jeder so wie er es möchte.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Mufti1000
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 27x hilfreich)

Beim ersten mal nicht reinlassen ist bekannt. Es geht eigentlich darum die Zahlung zu verweigern und es auf eine Erzwingungshaft hinauslaufen zu lassen.

Gelesen hatte ich bislang dies, allerdings ging nicht draus hervor ob man die Zahlung auch bei Ordnungswidrigkeiten verweigern kann.
http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/index.html

Vom Prinzip her beim 2ten mal gar nicht öffnen. Bei Ordnungswidrigkeiten geht er dann zu 99% sowieso gleich wieder und schreibt "Erfolglos".

Es wäre natürlich eleganter ihm ggf. mit einem Fax die Absicht zu unterbreiten, dann muss er nicht bei -10 Grad raus auf die Alm...




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-- Editiert Mufti1000 am 25.01.2013 18:30

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