Gerichtsvollzieher - hat er das recht auch die anderen zimmer zu durchsuchen oder nur meins?

16. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Svenja2281
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsvollzieher - hat er das recht auch die anderen zimmer zu durchsuchen oder nur meins?

Hallo
Wie sieht es aus ich lebe in einer WG habe dort ein Zimmer. Jetzt steht bald der besuch vom GV an hat er das recht auch die anderen zimmer zu durchsuchen oder nur meins? Habe auch einen Untermietvetrag für mein zimmer.

Danke für eure Hilfe

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

vom gefühl her würde ich sagen Nein.
Du kannst mittels vertrag nachweisen das du in untermiete wohnst dürfte nichts passieren.
gruß
thehellion

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Wobei natürlich der Trick, mal eben alles eingene mit pfändbarem Wert in die anderen Zimmer zu räumen nicht funktioniert.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

@tompetti


warum das denn?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

würde aber jeder eigentlich versuchen ...
Die 20000 € Super high end Anlage würde ich allerdings nicht
unbedingt ins Zimmer stellen. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Svenja2281
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

wertvolles habe ich hier eh nicht im zimmer nen alten pc und nen kleinen tv . wie sieht es mit meinem konto aus wie viel geld darf da drauf sein was die nicht pfänden dürfen???

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Da weis z.b Luda mehr !

Ich würde hier aber zumindest vorsichtshalber nicht allzuviel drauflassen !

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Ein Konto kann eigentlich immer gepfändet werden, da spielt es wenig bis gar keine Rolle, wieviel da drauf ist. Das hängt auch immer ein wenig vom Gläubiger ab (wie sauer der ist z.B.). Oftmals wird es auch als reine Schikane gemacht, obwohl ersichtlich das Konto im Soll steht.

Wenn das Konto gepfändet wird, ist der Schuldner gefordert, unverzüglich beim Vollstreckungsgericht einen Antrag nach § 850 k ZPO zu stellen (Kontenfreigabeantrag).

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Okay, okay, mit dem GV sollte man eigentlich ein gutes Verhältnis pflegen, da er - je nach Schuldenhöhe - vielleicht öfter vor der Tür steht.

Dennoch würde ich ihn ohne Durchsuchungsbefehl nicht in die Wohnung lassen und keine seiner Fragen, wie z.B nach der Kontonummer oder dem Arbeitgeber beantworten. Hierzu dient im Endeffekt die EV...

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.978 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen