Hallo, ich bin seit kurzem alleinerziehender Vater mit 2 Kindern. Die EV hatte ich vor gut einem Jahr abgegeben. Nun haben wir im Bezirk einen neuen OGV bekommen der nun wegen 2 Titeln eine Pfändung vornehmen möchte. Nun meine Frage: Ist er dazu berechtigt. Bekomme Hartz4 und EV wurde abgegeben. Danke und Gruß Hoto
Gerichtsvollzieher trotz Eidesstattlicher Versicherung???
27. Juni 2008
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Frage vom 27. Juni 2008 | 09:44
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 6x hilfreich)
Gerichtsvollzieher trotz Eidesstattlicher Versicherung???
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#1
Antwort vom 27. Juni 2008 | 10:17
Von
Status: Senior-Partner (6033 Beiträge, 1338x hilfreich)
Klar ist er das. Die EV schützt nicht vor neuen Besuchen des GV.
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#2
Antwort vom 27. Juni 2008 | 10:26
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 6x hilfreich)
Hi, aber es ist doch eh nichts zu pfänden? Versteh ich nichts das Prinzip, denn nach einer Abgabe der EV dürfen mir keine Kosten für GV und ähnliches aufgebrummt werden,da der Gläubiger zur Schadensminderung verpflichtet ist !
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Juni 2008 | 11:58
Von
Status: Praktikant (593 Beiträge, 189x hilfreich)
Hallo,
haben sich deine Vermögensverhältnisse seit der letzten eV geändert?
#4
Antwort vom 27. Juni 2008 | 12:07
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 6x hilfreich)
Hi, nein rein gar nichts.
#5
Antwort vom 29. Juni 2008 | 16:08
Von
Status: Schüler (259 Beiträge, 57x hilfreich)
Trotzdem ist er berechtigt das zu überprüfen, da kannste nix machen
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