Gerichtsvollzieher will Geld

17. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ella54
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 31x hilfreich)
Gerichtsvollzieher will Geld

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage für meine Tochter.
Sie hatte wohl am Donnerstag Besuch von einem Gerichtsvollzieher.
Sie wusste wohl erst garnicht was er von ihr wollte.
Er hat ihr dann gezeigt, dass es um eine Forderung von der Stadt geht. (Kindergartenbeitrag)
Es gab eine Einzugsermächtigung und sie konnten im Jahr 2011 wohl zweimal nicht abbuchen, da nicht die erforderliche Deckung da war.
Es geht hier um 40 Euro. Das jüngste Kind war noch bis Sommer 2014 in dem Kindergarten.
Es gab nie eine Mahnung oder Zahlungerinnerung.
Der Gerichtsvollzieher will jetzt von ihr 280 Euro.

Kann das wirklich mit rechten Dingen zugehen?
Da es eine Einzugsermächtigung gab und auch nie eine Mahnung oder dergleichen, ist es nie aufgefallen, dass in 2011 zu wenig Geld eingezogen wurde.

LG. Ella

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Fragwürdig. Der GV kommt erst nach Mahnbescheid und mit Titel. Das davon nie was bekannt wurde kann ich mir kaum vorstellen. Häufige Umzüge?
Wie sind die Kosten von 280.-€ aufgeschlüsselt?
Stammt Titel aus 2014?


-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 17.01.2015 15:29

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120202 Beiträge, 39848x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der GV kommt erst nach Mahnbescheid und mit Titel. <hr size=1 noshade>

Den Umweg mit Mahnbescheid und Gericht spart sich die Stadt ein, ist ja keine Privater.
Aber dennoch kommt einiges an Post (Vollstreckungsankündigung etc.) bevor die Hausbbesuche machen. Das da nie etwas angekommen sien soll ist höchst ungewöhnlich.



quote:<hr size=1 noshade>Es gab nie eine Mahnung oder Zahlungerinnerung. <hr size=1 noshade>

Diese dürfte entbehrlich sein, den in der Regel gibt es einen Bescheid/Vertrag in dem die Zahlungspflichten inklusive Termine festgehalten sind.



quote:<hr size=1 noshade>Da es eine Einzugsermächtigung gab und auch nie eine Mahnung oder dergleichen, ist es nie aufgefallen, dass in 2011 zu wenig Geld eingezogen wurde. <hr size=1 noshade>

Mitgeteilt wurde es ja.
Wenn die entsprechenden Kontrolle der Kontoauszüge versäumt wurde kann man leider nur sagen "selbst schuld".





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ella54
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo Zusammen,

Umgezogen ist sie April 2014. Vorher gab es keinen Umzug in diesem Zeitraum.
Da das Kind bis Juli 2014 noch in diesem Kindergarten war, sind ja auch alle Folgebeiträge abgebucht worden.
Sie sagt, dass sie keinerlei Erinnerungen oder Mahnungen hatte.
Deshalb ist es nie aufgefallen.
Es gab über die ganzen Jahre eine Einzugsermächtigung.

Da der Gerichtsvollzieher jetzt im Januar da war, vermute ich, dass der Mahnbescheid aus 2014 ist.
Werde sie bitten, nochmal zu prüfen.

Ist nicht auch die Stadt verpflichtet, erst eine Mahnung zu schicken in 2011 und nicht zu warten bis Ende 2014.

Ich glaube ihr, dass sie keine Mahnung hatte. Es ist nicht ihre Art Rechnungen nicht zu bezahlen.

LG. Ella

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ella54
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 31x hilfreich)

Ach ja..wie das genau aufgeschlüsselt weiss ich nicht. Weiss nur das es da um Zinsen und Kosten für den Mahnbescheid geht.
Sie wusste ja erst garnicht um was es ging. Der Gerichtsvollzieher hat ihr Zeit bis Montag gelassen, dass ganze jetzt zu prüfen.

LG. Ella

-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120202 Beiträge, 39848x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sie sagt, dass sie keinerlei Erinnerungen oder Mahnungen hatte. <hr size=1 noshade>

Die sind hier entbehrlich, sofern nicht so etwas explizit im Vertrag festgehalten ist.


quote:<hr size=1 noshade>Ist nicht auch die Stadt verpflichtet, erst eine Mahnung zu schicken in 2011 und nicht zu warten bis Ende 2014. <hr size=1 noshade>

Nein, die kömmen auch jahre später mahnen - wenn sie es überhaupt müssten (siehe oben).



quote:<hr size=1 noshade>Deshalb ist es nie aufgefallen. <hr size=1 noshade>

Es hätte ihr aber aufallen können (müssen), von daher ist das keine taugliche Verteidigung.



In der Regel lässt der GV sich auf eine Ratenzahlung ein, wenn die Sache mit 6 Raten erledigt werden kann.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ella54
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 31x hilfreich)

Ok danke Harry,

sie wird wohl in den sauren Apfel beissen müssen und in Zukunkt besser ihre Kontoauszüge prüfen.
Vielen Dank für eure Anworten.

LG. Ella

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Es geht hier um 40 Euro. Das jüngste Kind war noch bis Sommer 2014 in dem Kindergarten.
Es gab nie eine Mahnung oder Zahlungerinnerung.
Der Gerichtsvollzieher will jetzt von ihr 280 Euro.


Aus EUR 40 werden nicht so schnell EUR 280. Hier war ja erst einmal kein Gericht zwischengeschaltet, da die Schnell selbst einen vollstreckbaren Bescheid ausstellen kann. Den Zugang muss die Stadt schon nachweisen, insb. um den Differenzbetrag von EUR 240 einzufordern.
Ich würde hier noch einmal Akteneinsicht beantragen.


-----------------
" "

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120202 Beiträge, 39848x hilfreich)

Als erstes muss man mal ermitteln, wo die ganzen Zustellungen aus dem "Vorspiel" geblieben sind. Da muss ja mindestens mal eine Vollstreckungsankündigung erfolgt sein, wo und wann wurde die zugestellt?.
Das muss der GV in der Akte haben, da sollte man Einsicht verlangen und eventuell mit dem Handy mal Fotos von den Dokumenten machen.

Desweiteren muss der GV auch über die Zusammensetzung des Betrages aufklären.


Desweiteren gäbe es noch eine weitere Möglichkeit zu argumentieren:
Da die Einzugsermächtigung bestand und folgende Beiträge problemlos abgebucht werden konnten, hätte man nochmals einen Einzug probieren müssen, statt das ganze in die Vollstreckung zu geben.
Da zu müsste man aber entsprechend Klage gegen die Vollstreckung erheben und ob diese Argumentation greift, ist nicht sicher





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ella54
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 31x hilfreich)

Danke für eure Antworten,

sie wird jetzt Akteneinsicht verlangen und dann sehen wir mal weiter.

LG. Ella

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.039 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen