Geringfügige Forderungen, die die Gerichte nicht berücksichtigen wollen?

16. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
blizkampf
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Geringfügige Forderungen, die die Gerichte nicht berücksichtigen wollen?

Ich habe einen Antrag auf Zahlung von 300 EUR für eine nicht erbrachte Dienstleistung gestellt.
Der Beklagte hat die Forderung in Höhe von 213 Euro teilweise anerkannt.
Nach der Rechtsprechung dieses Gerichts ist der gesamte Betrag an den Kläger zu erstatten.
Das Gericht ist 240 km von mir entfernt.
Das Gericht hat für den 1. Februar eine Anhörung anberaumt, bei der eine Anwesenheitspflicht zur "Klärung der Umstände des Falles" besteht.
Die Beklagte räumt ein, dass sie die Dienstleistung nicht erbringt,
nur will er nicht die vollen Kosten des Tickets - den Betrag der staatlichen Gebühr - zurückzahlen.
Alle Unterlagen befinden sich in der Akte, und es ist unklar, was das Gericht durch die Forderung nach persönlichem Erscheinen herausfinden will.
Die Reise wird mich mehr als 100 Euro kosten.
Ich beginne zu glauben, dass die Gerichte solche geringfügigen Forderungen nicht berücksichtigen wollen, und ist dies ein allgemeiner Trend?
Wie haben Sie genug von Mahnbescheiden und wer dieses Verfahren mit einer Summe von bis zu 1.000 Euro nicht besteht, der sollte sich verabschieden.
Verhalten sich die Gerichte in ganz Deutschland so?
Wie kann ich einen Antrag an das Gericht begründen, den Fall ohne mündliche Verhandlung und meine Anwesenheit in den Akten zu verhandeln?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von blizkampf):
Ich beginne zu glauben, dass die Gerichte solche geringfügigen Forderungen nicht berücksichtigen wollen

Wie kommt man auf sowas?



Zitat (von blizkampf):
Wie haben Sie genug von Mahnbescheiden und wer dieses Verfahren mit einer Summe von bis zu 1.000 Euro nicht besteht, der sollte sich verabschieden.

Wie meinen?



Zitat (von blizkampf):
Verhalten sich die Gerichte in ganz Deutschland so?

Ja, die mündliche Verhandlung unter Anwesenheit der jeweiligen Parteien ist ein Element des Rechtsstaates, § 128 ZPO, § 495a ZPO.
Ist ja auch logisch, man hat anderes zu tun als wochenlang / monatelang Fragen und Antworten hin und her zusenden.



Zitat (von blizkampf):
Wie kann ich einen Antrag an das Gericht begründen, den Fall ohne mündliche Verhandlung und meine Anwesenheit in den Akten zu verhandeln?

Offenbar gar nicht, sonst müsste man ja nicht fragen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

doppelt

-- Editiert von User am 16. Januar 2023 18:42

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Laut anderem Thread sollte die Verhandlung doch schon vor 3 Tagen stattfinden ...

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Und die Ausreden Begründungen variieren auch ...

Zitat (von blizkampf):
Der Grund dafür, dass ich nicht zum Gericht komme, ist, dass ich einen kranken Vater habe, der ständige Pflege braucht.

Zitat (von blizkampf):
Ich habe eine schlimme Erkältung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blizkampf
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Laut anderem Thread sollte die Verhandlung doch schon vor 3 Tagen stattfinden ...


Ich habe mehrere Fälle in verschiedenen Gerichten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blizkampf
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und die Ausreden Begründungen variieren auch ...


Sehr geehrter Herr von Harry van Sell
Ich bin dankbar für Ihre Aufmerksamkeit für meine Themen!
Selbst in extrem ironischen Antworten kann man interessante Dinge finden.
Was Ihre Verdächtigungen angeht, so wären Sie sicher sehr überrascht, wer ich bin.
Ich bin Ihnen nochmals sehr dankbar für Ihre Antworten :respekt:

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