Geschäftsführung ohne Auftrag, Nachweise nötig?

30. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
rootix
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschäftsführung ohne Auftrag, Nachweise nötig?

Hallo Leute,

nehmen wir mal an, dass A bei einem Energieversorger drei Verträge hat. Strom, Wasser und Wärmepumpe. In dem Haus von A wohnt der Sohn B. Nun erkrankt A so, dass sie im Krankenhaus liegt und nicht ansprechbar ist.

Währenddessen erstellt der Energieversorger eine Abrechnung drei drei Verträge. Heraus kommt, dass Vertrag 1 eine Nachzahlung von 500€ hat, Vertrag 2 eine Nachzahlung von 1.000€ hat und Vertrag 3 ein Guthaben von 1.000€ hat.

Der Sohn sagt dem Energieversorger, dass A momentan nicht handlungsfähig ist, zahlt 500€ "Differenz" und bittet die 1.000€ Guthaben mit den 1.000€ Schulden zu verrechnen.

Der Energieversorger weigert sich aber das zu machen ohne eine Vollmacht und droht an, den Anschluss zu sperren, sollte der Betrag nicht bezahlt werden. Da der Energieversorger nicht ins Haus kommt um den Strom abzustellen, droht er an, das Wasser zu sperren. Eben das Vertragskonto, auf dem die 1.000€ Guthaben liegen.

Jetzt wäre die Frage ob B sich einfach so ohne Nachweise auf GoA (§§ 677–687) berufen kann ohne Nachweise zu liefern oder wie er sich gegen den Energieversorger wehren kann.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

IMHO braucht er das gar nicht. Denn selbst wenn er dazu keinerlei Vollmacht hätte, darf der Versorger das nicht, was er da androht. Erst Recht nicht auf dem Vertrag, der mit den Schulden gar nichts zu tun hat.

Ich würde als Vertragsnehmer dem Versorger klar machen, dass er mal mit diesen Spielchen aufhören soll. Andernfalls würde man überlegen zum Gericht zu gehen und eine einstweilige Verfügung einzureichen, die die Sperre wegen Guthabens verbietet und dass man zudem überlegen würde, Strafanzeige zu erstatten wegen Nötigung.

Ansonsten würde ich aber bei der Situation zur Klärung sowieso vorschlagen, dass man beim Familiengericht vorspricht und eine einstweilige Betreuung durch den Sohn beantragt. Denn auch wenn hier die Sachlage so ist, dass der Versorger eigentlich Unfug treibt, könnten sich noch andere Situationen ergeben. Und bis die Person wieder ansprechbar ist, sollte es soweit möglich sein, dass man hier nicht ständig gegen Wände rennt.

Dieser ganze Themenkomplex rund um die Geschäftsbesorgung ohne Auftrag hat so seine Tücken. Die würde ich lieber umgehen.

-- Editiert von mepeisen am 30.12.2019 14:54

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

ein anderer "Hebel" ist die Schlichtungsstelle Energie. die bei begründeten Streitigkeiten bei Strom und Gas in Anspruch genommen werden kann und deren Kosten der Versorger zu tragen hat.
Zu den weiteren Voraussetzungen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/Rechte/Schlichtungsverfahren/schlichtung-node.html

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von rootix):
Nun erkrankt A so, dass sie im Krankenhaus liegt und nicht ansprechbar ist.
Vielleicht empfiehlt es sich, auch für andere Verträge und Verbindlichkeiten so etwas wie eine Vollmacht für den Sohn oder einen bestellten Betreuer zu organisieren.

Vieles, was A bisher regelte, läuft eben dann auf Sohn B auf.

Auf jeden Fall sollte B nicht nur was sagen, sondern schriftlich mit den entspr. Stellen kommunizieren.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Denn selbst wenn er dazu keinerlei Vollmacht hätte, darf der Versorger das nicht, was er da androht.

So wie ich das verstehe, ist der Vertrag mit den 1000 EUR Nachzahlung der Wasservertrag?
Dann darf der auch gesperrt werden bei Nichtzahlung. Was anderes wäre wenn man den Wasseranschluss wegen fehlender Nachzahlung beim Strom sperren würde.



Zitat (von mepeisen):
Ansonsten würde ich aber bei der Situation zur Klärung sowieso vorschlagen, dass man beim Familiengericht vorspricht und eine einstweilige Betreuung durch den Sohn beantragt.

Das sollte man schnellstens machen, dann ist man wenigstens handlungsfähig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
rootix
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
So wie ich das verstehe, ist der Vertrag mit den 1000 EUR Nachzahlung der Wasservertrag?
Dann darf der auch gesperrt werden bei Nichtzahlung. Was anderes wäre wenn man den Wasseranschluss wegen fehlender Nachzahlung beim Strom sperren würde.

Genau anders herum ist der Fall. Wasser hat einen Guthaben, Strom hat eine Nachzahlung. Wobei es am Ende auf 0 (bzw. wohl auf ein Guthaben von ein paar Euro) rauskommt.


Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von mepeisen):
Ansonsten würde ich aber bei der Situation zur Klärung sowieso vorschlagen, dass man beim Familiengericht vorspricht und eine einstweilige Betreuung durch den Sohn beantragt.

Das sollte man schnellstens machen, dann ist man wenigstens handlungsfähig.

Dies wurde schon versucht. Das Familiengericht ist dafür nicht zuständig und das zuständige Betreuungsgericht lehnt es ab mit der Begründung, dass kein Grund dafür gesehen wird. Denn es ist nach dem ärztlichen Attest zu erwarten, dass die Mutter in Kürze zwar immer noch im Krankenhaus sein wird, aber immer längere und längere Phasen haben wird, in denen sie ansprechbar ist.

Und die Frage ist, ob es Sinn macht, eine Betreuung einzurichten, da es mit erheblichen Kosten verbunden sein wird, die man meiden könnte.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von rootix):
Und die Frage ist, ob es Sinn macht, eine Betreuung einzurichten,
Der Schilderng nach schon



Zitat (von rootix):
da es mit erheblichen Kosten verbunden sein wird, die man meiden könnte.

Was für erhebliche Kosten sollen denn da anfallen.



Zitat (von rootix):
dass die Mutter in Kürze

Also in den nächsten paar Tagen / 14 Tage?



Zitat (von rootix):
Wasser hat einen Guthaben,

Dann wäre das abstellen des Wassers rechtswidrig.
Wer wohnt denn da, nur die Mutter?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
rootix
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Also in den nächsten paar Tagen / 14 Tage?

Nach der Angabe der Ärzte wohl schon. Es ist ja jetzt niemand, der im Koma liegt, sondern die Blutwerte nach einer Chemotherapie so dermaßen entgleist sind, dass man nun abwarten muss.


Zitat (von Harry van Sell):

Dann wäre das abstellen des Wassers rechtswidrig.
Wer wohnt denn da, nur die Mutter?

In dem Haus gibt es zwei Wohnungen. In der einen Wohnung wohnt die Mutter, ich der anderen Wohnung wohne ich mit Familie. Das Haus gehört uns beiden zur je einer Hälfte.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Dann sollte es zumindest für das aktuelle Versorgungs-Verrechnungsthema möglich sein, von deiner Mutter eine Vollmacht unterschrieben zu bekommen.

Zitat (von rootix):
Der Energieversorger weigert sich aber das zu machen ohne eine Vollmacht und droht an, den Anschluss zu sperren, sollte der Betrag nicht bezahlt werden.

Das wird doch wohl das Standardschreiben des Versorgers sein, oder? Oder auch nur gesagt?

Und wie bist du auf GoA §§ gekommen?

Gute Besserung!

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von rootix):
Es ist ja jetzt niemand, der im Koma liegt,

Also doch irgendwie ansprechbar? Um eine Vollmacht zu erteilen / unterschreiben?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
rootix
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von rootix):
Es ist ja jetzt niemand, der im Koma liegt,

Also doch irgendwie ansprechbar? Um eine Vollmacht zu erteilen / unterschreiben?

Unterschreiben, also Stift in die Hand nehmen, wahrscheinlich erst nach einer Physiotherapie. Stift führen, schon eher.

Was bedeutet denn ansprechbar? Also die beste Beschreibung wäre, dass Sie in einem Zustand ist der einem Vollrausch ähnelt. Ich kann einem Besoffenen auch eine Vollmacht hinlegen und ihn unterzeichnen lassen. Wäre so dann eine wirksame Vollmacht erteilt? Klar kann man jetzt behaupten, dass es der Energieversorger ja nicht weiß.... Da kann ich aber auch direkt irgendein Kreuz unter ein Stück Papier setzen - Wo kein Kläger, da kein Richter.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von rootix):
Also die beste Beschreibung wäre, dass Sie in einem Zustand ist der einem Vollrausch ähnelt.

Ok, dann gibt es keine Möglichkeit eine entsprechende Vollmacht zu erlangen.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und das Betreuungsgericht wurde damit konfrontiert? Was sagen die Ärzte zum Zustand? Kann ja nicht sein, dass man rund um die Uhr drei Wochen warten muss und hoffen muss, dass die Person zufällig mal zwischendrin einen lichten Moment hat.

Das ist bei Demenz-Patienten ja auch nicht so, dass man da sagt "Och, vielleicht haben sie mal eine halbe Stunde einen lichten Moment, deswegen bringt die Betreuung ja nichts".

Und zu der zu erwartenden Besserung: man kann auch die Betreuung erst mal befristen. Es müsste auch kein externer Betreuer bestellt werden und die braucht nicht sonderlich weit gefasst sein.

Aber gut, wenn man sich bei Gericht die Zähne ausbeißt: Am Besten in einem lichten Moment mittels möglichst neutralem Zeugen eine mündliche Vollmacht erteilen lassen. Hilft ja nichts.

Dann würde ich als gute Option für den akuten Fall auch die Schlichtungsstelle informieren, so wie oben empfohlen. Und auf die Dringlichkeit wegen der angedrohten Sperre hinweisen. Alternativ wie gesagt per Gericht per einstweiliger Verfügung die angedrohte Sperre verbieten lassen. Solange beim Wasser Guthaben existiert, geht das auch eigentlich fix.

Dass sich der Versorger übrigens absichern will, kann durchaus OK sein. Letztendlich gibt es auch genug Fälle, wo Leute das böswillig ausnutzen. Aber das gibt ihnen trotzdem nicht das Recht trotz Guthaben die Sperre anzudrohen und sich zu weigern, Guthaben und Nachzahlung zu verrechnen.

Wäre es beim Wasser eine Nachzahlung wäre es schwieriger, zumal das eventuell unterschiedliche Firmen sein könnten (rein formal). Aber so verstehe ich nicht, was die für ein Problem haben. Warst du mal dort, um mal in Ruhe mit einem Sachbearbeiter zu reden? Vielleicht kapiert er nur nicht, was das für eine Situation ist.

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#13
 Von 
rootix
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider arbeitet das Betreuungsgericht bei uns im Schneckentempo. So habe ich es erst innerhalb von 9 Monaten es geschafft, der Betreuer meiner Oma zu werden, die Demenz hat. Erst wird die Betreuungsbehorde eingeschaltet, die einen Hausbesuch macht. Und die Mitarbeiterin ist 3 Wochen im Urlaub und die nächsten 3 Wochen dann ausgebucht. Und dann ist die Richterin auch mal nicht da. Und dann wird noch vom Arzt ein Attest angefordert. 9 Monate hat es gedauert, bis die Betreuung da war.

Mit dem Energieversorger bin ich ständig im Streit. Fing damit an, dass wir das Haus auf dem Grundstück abgerissen haben und die uns trotzdem Abschlagszahlungen für den Strom abgebucht haben, weil der Zähler nicht zurückgegeben wurde. War so im Vertrag vermerkt. Aber anhand der Zählernummer konnte dann festgestellt werden, dass der doch zurückgegeben wurde. Nur wurde da nichts im Vertrag hinterlegt.

Dann ging es um den Baustrom, bei dem wir ein Angebot haben wollten und als die 1.500€ für den Anschluss haben wollten, haben wir uns vom Nachbarn bedient. Aber die haben da gleich einen Anschluss hingestellt. 3 Jahre nachdem das Haus stand, haben die mich verklagt und haben vor Gericht verloren.

Dann gab es einen Rechtsstreit um ein Hydrantenstandrohr. "Wir berechnen immer eine Reinigungsgebühr von 90€" - obwohl das Standrohr sauber war.

Dann gab eine Auseinandersetzung, weil die offensichtlich Ihr Drucksystem nicht in Ordnung haben. Wir haben eine Rechnung eines anderen bekommen und jemand unsere. Die wollten uns aber keine Kopie geben und haben behauptet: Sie schulden uns Betrag X, die Rechnung ist Ihnen zugegangen. Der Datenschutzbeauftragte hat auch nicht reagiert, die Angelegenheit ging dann an den Landesdatenschutzbeauftragten.

Und Anfang 2019 habe ich eine Einstweilige Verfügung beantragt, weil die uns auch den Strom und Wasser sperren wollten, weil angeblich irgendwelche Beträge offen waren. Das Gericht hat keine EV rausgegeben, sondern einen kurzfristigen Termin angesetzt. Und die zuvor noch offenen Gelder wurden dann auf ein Mal gefunden.

Und das letzte Mal haben wir uns geeinigt, dass ich mit dem Justiziar rede, bevor ich wieder eine EV beantrage. Doch anscheinend ist er über Weihnachten / Neujahr nicht da. Und man hat uns angedroht, die Wasserversorgung ab dem 01.01.2020 einzustellen. Und nein, es war kein 0815 Schreiben sondern wirklich von einer Mitarbeiterin verfasst... Die jetzt auch nicht da ist.

Also mit der Bude gibt es ständig streit. Ist dummerweise auch der Grundversorger und über den die Stadt auch noch die Abfallgebühren einzieht.

Zwei Fragen wären auf meiner Seite noch offen:
Was genau bringt es, wenn eine Vollmacht unter Zeugen erteilt wird?

Wenn man eine EV beim Gericht beantrage, dann vom eigenen Namen oder in Vollmacht der Mutter?

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von rootix):
Was genau bringt es, wenn eine Vollmacht unter Zeugen erteilt wird?

Das die Zeugen den lichten Moment bezeugen können.



Zitat (von rootix):
Wenn man eine EV beim Gericht beantrage, dann vom eigenen Namen oder in Vollmacht der Mutter?

Sofern entsprechend bevollmächtigt, im Namen des Vertragspartners.


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