Geschäftskontenpfändung für Privatschuld zulässig?

6. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Masco
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschäftskontenpfändung für Privatschuld zulässig?

Ich bin einer von zwei Gesellschaftern einer GbR. Die Gewinnverteilung liegt der gesetzlichen Regelung zugrunde (kein Gesellschaftervertrag).
Wir führen ein Geschäftskonto (beide sind Inhaber). Dieses Geschaftskonto ist zur Zeit stark belastet, weil die Umsätze schlecht sind. Mit diesem Geschäftskonto werden Lieferanten bezahlt und Kundenzahlungen verbucht.

Wegen einer privaten Schuld (Rechtsanwaltsgebühren für ehem. Arbeitsrechtstreit vor etlichen Jahren) wurde nun dieses Geschäftskonto gepfändet. Guthaben würden bis zu einer Höhe des Pfändungsbetrags nun nicht mehr zur Verfügung stehen, Umsätze (und Vorauszahlungen) können nicht mehr für die Bezahlung von Lieferanten genutzt werden.

Damit sind wir nicht mehr in der Lage, unser Geschäft zu betreiben, zu existieren (von Gewinnen) und der zweite Gesellschafter wird dadaurch ebenso belastet (50% gehören ja ihm).

Fragen:

1. Gäbe es Möglichkeiten, schnell zu erreichen, dass über Umsätze wieder verfügt werden kann und dass Lieferanten wieder bezahlt werden können?

2. Ist es rechtlich in Ordnung, ein Konto zu pfänden, bei dem der Schuldner nur Mitinhaber ist?

Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antworten!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

1. wie wäre es mit gebühren nach 'etlichen jahren' mal bezahlen?

2. ansonsten ist eine gbr keine kapitalgesellschaft so dass die kontenpfändung wegen privatschulden zulässig ist

3. je nach konstellation des kontos (und / oder) könnt es aber sein, dass der andere gesellschafter noch zugriff hat.

sinnvoll wäre es wohl zumindest eine ratenzahlung gegen ruhendstellung des kontos zu vereinbaren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Masco
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!

zu: << 1. wie wäre es mit gebühren nach 'etlichen jahren' mal bezahlen? >>

Klar Sie haben recht, aber welche Umstände auch immer dazu führten, ändert nichts an der Tatsache, dass die wirtschaftliche Aktivität und damit die Existenz der GbR nun gefährdet ist. Es ist halt nicht allein mein Geld, das nun eingefroren ist. Hinzu kommt, dass die Forderung so hoch ist, dass ein schneller Ausgleich durch Umsätze nicht möglich ist. Also würde die GbR etliche Wochen auf Eis gelegt und handlungsunfähig werden. Das zieht automatisch eine Zahlungsunfähigkeit gegenüber Lieferanten mit sich und bedeutet zusätzlich, dass Gewinne nicht zur Lebenserhaltung verwendet werden könnten.

Also keine Aufträge mehr annehmen und bei den Verwandten essen?? Es muss doch ein Anrecht auf die Lebenserhaltungskosten existieren. So wie eine nichtpfändbare Gehaltsgrenze bei Angestellten??

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