Gfkl collections GmbH

17. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
raniki2010
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gfkl collections GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich hatte bis 2014 einen Vertrag bei E-Plus. Dieser wurde von seitens E-Plus gekündigt, wegen offener Rechnungen.
War zur dermaligen Zeit sehr schwierig mit dem Geld.

Soweit ich mich erinnere, hatte ich im Nachhinein die Rechnungen abgezahlt.

2019 kam erstmalig ein Schreiben an mich an meine Geschäftsadresse an mich Adressiert von Gfkl collections. In Höhe von 500€.

Habe dort angerufen, dass es nicht sein kann. Und warum man überhaupt an die Geschäftsadresse den Brief schickt und gleich auch mit dem Satz, Mahnverfahren.

Die unfreundliche Mitarbeiterin meinte, ich soll das Geld in Raten zahlen oder komplett in 7 Tagen.

Warum der Brief an die Geschäftsadresse ging?. Weil sie mich sonst nirgendwo gefunden haben?. Aber ich bin doch gemeldet?! Unter einer anderen Adresse?!

Hatte Angst bekommen und alles auf einmal gezahlt.

Danach hatte ich ein Schreiben angefordert, dass alles gezahlt wurde. Das kam auch.
Das beglichen wurde und die Akte geschlossen sei.

Gestern kam erneut ein Brief von denen. Wieder wegen E-Plus. Es wären noch 51€ offen die ich bis 25.7 zahlen soll. Sonst Gerichtliches Mahnverfahren.

Meine Frage, ich habe es doch schwarz auf weiß, dass alles beglichen ist und jetzt schon wieder?!

Die Aktenzeichen passen auch gar nicht überein?!

Wenn ich jetzt wieder zahle, gehe ich ja wieder drauf ein?. Was soll ich denn jetzt machen?.
Strafanzeige bei der Polizei wegen Betrug?
Dort anrufen und denen mitteilen, dass die Akte 2019 doch geschlossen wurde? Einschreiben mit Wiederspruch?

Ich bedanke mich bei Ihnen!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Hatte Angst bekommen und alles auf einmal gezahlt.

Das war strategisch unklug. Denn so wie du es schilderst, dürfte das damals verjährt gewesen sein.
Zitat:
Gestern kam erneut ein Brief von denen. Wieder wegen E-Plus. Es wären noch 51€ offen die ich bis 25.7 zahlen soll. Sonst Gerichtliches Mahnverfahren.

Steht da was dabei, wann die Forderung entstanden ist? Also ob es auch aus 2014 war?
Zitat:
Strafanzeige bei der Polizei wegen Betrug?

Darüber kann man in der Tat nachdenken. Man müsste vermuten, dass die das entweder frei erfunden haben oder dass die denken, dass du nochmal zahlst, weil du die Unterlagen nicht mehr hast o.ä. Schließlich war das ja alles längst bezahlt.
Wenn das allerdings eine zweite Rechnung ist und mit dem ersten Fall direkt nichts zu tun hat, wäre es erst mal kein Betrug.
Zitat:
Dort anrufen und denen mitteilen, dass die Akte 2019 doch geschlossen wurde?

Man telefoniert nicht mit Inkassos.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
raniki2010
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Hatte Angst bekommen und alles auf einmal gezahlt.

Das war strategisch unklug. Denn so wie du es schilderst, dürfte das damals verjährt gewesen sein.

Das stimmt. War blöd.

Zitat:
Gestern kam erneut ein Brief von denen. Wieder wegen E-Plus. Es wären noch 51€ offen die ich bis 25.7 zahlen soll. Sonst Gerichtliches Mahnverfahren.

Steht da was dabei, wann die Forderung entstanden ist? Also ob es auch aus 2014 war?

Zinsberechnung
Verzugsschaden gemäß §§ 280 Abs I und II, 286 BGB

Kurzgefasst:
29.6.2012 - 1.7.2020
Unterschiedlicher Prozentsatz

Zitat:
Strafanzeige bei der Polizei wegen Betrug?

Darüber kann man in der Tat nachdenken. Man müsste vermuten, dass die das entweder frei erfunden haben oder dass die denken, dass du nochmal zahlst, weil du die Unterlagen nicht mehr hast o.ä. Schließlich war das ja alles längst bezahlt.

Habe gerade bei der Polizei vor Ort angerufen und meinten, Online Strafanzeige stellen.

Wenn das allerdings eine zweite Rechnung ist und mit dem ersten Fall direkt nichts zu tun hat, wäre es erst mal kein Betrug.

Hatte seit dem kein E-Plus Vertrag mehr und das Erledigungsschreiben liegt vor mir?.

Zitat:
Dort anrufen und denen mitteilen, dass die Akte 2019 doch geschlossen wurde?

Man telefoniert nicht mit Inkassos.


Habe ich jetzt auch nicht gemacht. Ich lerne dazu. Grins.

Sollte ich an das Inkassounternehmen einen Widerspruch einlegen?

Vielen Dank fürs beantworten!

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von raniki2010):
das Erledigungsschreiben liegt vor mir?.

Aber mit anderem Aktenzeichen.


Der Schuldner muss erkennen können, woher die Schuld kommt, die müssen also unaufgefordert erklären vom welchem Vertragsverhältnis dieser Verzugsschaden kommt.


Ich würde die Forderung zurückweisen mit dem Hinweis das die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen sind, da man nicht erkennen kann von welchem Vertragsverhältnis dieser Verzugsschaden kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
raniki2010
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von raniki2010):
das Erledigungsschreiben liegt vor mir?.

Aber mit anderem Aktenzeichen.


Der Schuldner muss erkennen können, woher die Schuld kommt, die müssen also unaufgefordert erklären vom welchem Vertragsverhältnis dieser Verzugsschaden kommt.


Ich würde die Forderung zurückweisen mit dem Hinweis das die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen sind, da man nicht erkennen kann von welchem Vertragsverhältnis dieser Verzugsschaden kommt.


Muss ich sonst dazu nichts mehr schreiben?

Dankeschön

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von raniki2010):
Muss ich sonst dazu nichts mehr schreiben?

Nö, Brieffreundschaft muss man da nicht starten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
raniki2010
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok.

Also kein, ich lege Widerspruch ein oder sowas

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Inkassos sind keine Behörden oder ähnliches.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
raniki2010
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank! Habe einige Hilfreiche Antworten bekommen!

0x Hilfreiche Antwort

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